Wespe, Hornisse, Hummel und Co

26197 Niedersachsen - Großenkneten
30.04.2024

Beschreibung

Ich als Hautflüglerberater bin freier Mitarbeiter, der Sie gerne über den Umgang mit Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen informiert und berät. Ich stehe für telefonische Anfragen, Beratungen vor Ort und eventuell erforderliche Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel notfalls das Umsiedeln einzelner Nester und Völker, zur Verfügung.

Wenn Wespen und Hornissen nicht gestört werden, sind sie friedliche Tiere. Sie bilden einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Umwelt, denn sie bestäuben ähnlich wie Bienen Obstbäume und Blütenpflanzen. Ebenso fangen sie teilweise große Mengen von Insekten, die bei einer Massenvermehrung in der Land- und Forstwirtschaft Schäden verursachen können. Zudem unterliegen sie den allgemeinen Schutzbestimmungen des Artenschutzes.

Dennoch lösen die Insekten bei Menschen oftmals feindselige Reaktionen aus. Dabei ist ein Zusammenleben von Mensch und Wespe, auch in der Sommerzeit, durchaus möglich.

Verantwortlich für den schlechten Ruf ist die Deutsche und die Gemeine Wespe. Nur diese Arten werden Menschen lästig, wenn sie auf der Suche nach Nahrungsquellen die Kaffeetafel belagern. Fühlen sich Vertreter dieser Arten bedroht, greifen sie zu ihrem wirksamsten Verteidigungsmittel und stechen.

Sämtliche andere Arten der Faltenwespe meiden die Nähe zu Menschen grundsätzlich und verhalten sich friedlich. Diese werden allerdings oftmals mit der Deutschen oder der Gemeinen Wespe verwechselt.

Für Hornissen oder Hummeln gelten die besonderen Schutzbestimmungen der Bundesartenschutzverordnung, da diese in ihrem Bestand gefährdet sind. Auch Hornissen sind besser als ihr Ruf, denn die alte Volksweisheit, dass drei Hornissenstiche für einen gesunden Menschen tödlich sind, ist falsch. Ein Stich ist lediglich wegen des größeren Stachels schmerzhafter. Ebenfalls stechen Hornissen nur, wenn sie sich bedroht fühlen.

Es ist grundsätzlich verboten, die Tiere unnötig und mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Eier, Nester, Brut- Wohn- und Zufluchtsstätten dürfen ohne Grund weder beschädigt noch zerstört werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

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