Weiterbildung gem. BKrFQG (GV): 28.09.2024, Recht und Dokumente im Güterkraftverkehr

Rehstr. 15,  58089 Nordrhein-Westfalen - Hagen
12.04.2024

Beschreibung

Personen, die die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE erwerben und gewerblich im Güterverkehr tätig sein möchten, müssen einen Befähigungsnachweis mit IHK-Abschluss erwerben und diesen nachweisen. Danach ist die Teilnahme an der Weiterbildung gem. BKrFQG innerhalb von 5 Jahren von insgesamt 5 Unterrichtstagen vor Ablauf der Frist erforderlich.

Inhalt:

* Güterkraftverkehrsgesetz – GüKG (Nationale Verkehre)
* Handelsgesetzbuch (HGB)
* Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp 2017)
* Verkehre innerhalb und mit der Gemeinschaft – VO (EG) Nr. 1072/2009 (Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr)
* Abkommen EG – Schweiz über den Güterverkehr
* Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr – GüKGrKabotageV (Internationale Verkehre)
* Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR)
* Transports Internationaux Routiers – ,,TIR“- Übereinkommen
* Abfalltransport – Verordnung (EG) 1013/2006 und Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
* Gewerblicher Tiertransport – gesetzliche Grundlagen

Dauer: 1 Schulungstag

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.beckergruppe.com

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