Weißes Bällebad als Highlight für eure Hochzeit 2024 mieten
VB
Beschreibung
Wie wäre es zur Abwechslung mal mit einer Abkühlung zur Hochzeit, Firmenevent oder Geburtstag in meinem einmaligen schneeweißen Bällebad? Es macht euch und euren kleinen & großen Gästen garantiert viel Spaß und ist ein ganz besonderes Erlebnis.
Ihr könnt mit 5 Erwachsenen im Bällebad eintauchen und tolle Fotos machen. Oder einfach nur mal gechillt abhängen und mit allen Gästen plaudern. Es macht nicht nur den Kleinen viel Spaß, die Großen sind ganz vernarrt, denn wo gibt es sonst die Gelegenheit mal abzutauchen? Dabei entstehen natürlich coole Fotos für Instagram und die Ewigkeit.
***************************************************************************
Inklusive im Leihpaket:
• Lieferung & Abholung, Auf- und Abbau am selben Tag
• ca. 6- 8 Stunden bis max. 21 Uhr
• weißer aufblasbarer Pool 3 Meter rund x 0,60 Meter hoch, feste
PVC-Planke
• randvoll mit über 4000 weißen TÜV zertifizierten 8 cm Bällen, die
nach Gebrauch gründlich mit Sagrotan gereinigt werden
• weitere Ballfarben z.B. gold zum untermischen möglich
• Pumpe und Unterlegplane
• Holzstuhl (zum bequem Schuhe anziehen)
• hübsches Hinweisschild mit „Schwimmregeln“
• gratis Stornierung bei Regen/ Sturm/ Schnee (wenn innen kein Platz ist)
• Krefeld + Umgebung, auch größere Entfernung möglich
Für eine Anfrage und Preisindikation ist der Wunschtag und Wunschort wichtig.
Schaut euch gerne auch meine Bewertungen bei Google als Monsieur Louer an und meine andere Leihdekoration wie meine weiße Hüpfburg.
Euer Marcus
Rechtliche Angaben
Impressum:
Monsieur Louer
Marcus Spudich
Ginsterpfad 24
47804 Krefeld
Mobil: 0172 8883133
Mail: kontakt@monsieurlouer.de
Webseite: entsteht aktuell
Kleinunternehmer- gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen
Neue Informationspflichten aufgrund der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer.
Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.
Link zu der Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitlegung (sog. OS-Plattform):
http://ec.europa.eu/consumers/odr/