Weinsberg CaraOne 450 FU
22.980 €
- Art Wohnwagen
- Marke Weinsberg
Beschreibung
CaraOne 450 FU
Serviceklappe Bug links
Serviceklappe Heck rechts
ASF Bug CaraOne/CaraTwo
Lithium Paket
Schwerlastkurbelstützen
Gewichtserhöhung 1500 kg (Kat.2)
Smart-Paket
Weinsberg-Advanced-Paket
Ambiente-Licht-Paket Weinsberg Wohnwagen
TV-Vorbereitung
Steckdosen Plus-Paket
MonoControl CS mit Gasfilter
Aufklappbare Arbeitsplattenverlängerung
COZY HOME - Aqua - Türkis
Deckenschr. st. Ablagen Heck li+re
Polster STONE WATER
TÜV und F.Brief
Überführung
Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um einen Neuwagen, der ab sofort zum Verkauf steht.
Auf Wunsch können Sie bei uns auch Neufahrzeuge der Marke Weinsberg nach Ihren Vorstellungen konfigurieren.
Rechtliche Angaben
Horst Beständig GmbH
Händelstraße 1
97469 Gochsheim
Kommunikation:
verkauf@bestaendig-campers.de
Telefon: 09721 94 29 55 60
Rechtliches:
UmsatzsteuerNr.: DE811341261, Amtsgericht Schweinfurt
Die Horst Beständig GmbH wird vertreten durch den Geschäftsführer Conny Beständig
HRB 2135
Sitz der Gesellschaft: Gochsheim
Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 ABs. 2 RStV
Conny Beständig
Händelstraße 1
97469 Gochsheim
Email: info@bestaendig.eu
Aufsichtsbehörde:
Amtsgericht Schweinfurt
Online Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden:
https://ec.europa.eu/odr
Kfz-Schiedstellen:
Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild "Meisterbetrieb der Kfz-Innung" oder das Basisschild "Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung" oder "Autohandel mit Qualität und Sicherheit", können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, durch die Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen.
Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.