Waldbaden / Entspannung in der Natur / Achtsamkeit / Haltern
43 €
Beschreibung
Waldbaden - deine Auszeit in der Natur
Tauche ein und nimm ein ausgiebiges Bad in der Waldluft, indem du all deine Sinne schärfst und der Natur ganz nah kommst.
Kannst du die Kraft der Bäume spüren?
Wie dich der Wald innerlich stärkt und deinen Akku auflädt?
Komm zur Ruhe und genieße deine Auszeit unter dem grünen Blätterdach.
Termine 2024
21.4.24 | 10-13 Uhr (hat stattgefunden)
19.5.24 | 10-13 Uhr
16.6.24 | 10-13 Uhr
25.8.24 | 10-13 Uhr
22.9.24 | 10-13 Uhr
20.10.24 | 10-13 Uhr
Wo?
Forsthof Haard / Recklinghäuserstr
Für alle die:
- Ruhe und Entspannung suchen
- eine Auszeit im Wald verbringen möchten
- ihre Sinne im gegenwärtigen Moment wahrnehmen möchten
- Körper rund Geist in Einklang bringen möchten
Maximal 10 Teilnehmende
Eine ausführliche Beschreibung über Waldbaden und die Veranstaltung sowie Anmeldung findest du unter https://anokha.de/waldbadenhaltern/
Bis bald im Wald
Rechtliche Angaben
AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anokha Mindful Living
Naturcoaching & Waldveranstaltungen
Inhaltsverzeichnis
I. Geltungsbereich
II. Vertragsschluss
III. Leistung / Leistungsänderung
IV. Zahlung und Fälligkeit
V. Gefahrenhinweise, Gesundheitsfragen, Ausschluss von Teilnehmern
VI. Rücktritt des Kunden, Stornierung des Naturcoachings und der Wald-Veranstaltungen
VII. Rücktritt des Veranstalters
VIII. Folgen des Rücktritts des Veranstalters nach VII.
IX. Verleih von Waren
X. Gewährleistung
XI. Haftung des Veranstalters
XII. Verjährung
XIII. Schlussbestimmungen
I. Geltungsbereich
1. Die Buchung von Veranstaltungen sowie von allen weiteren Leistungen und Lieferungen von Anokha
Mindful Living (im Folgenden der „Veranstalter“) durch einen Kunden (im Folgenden der „Kunde“)
erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“).
2. Die Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden sind in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und dem Vertrag abschließend geregelt. Weitere Vereinbarungen sowie
mündliche Zusagen sind nicht getroffen.
3. Weitere Vereinbarungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur insoweit gültig, als sich der
Veranstalter damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.
II. Vertragsschluss
1. Der Veranstalter übersendet dem Kunden Informationen bzw. gibt mündliche Informationen zu einer
oder mehreren Veranstaltungen (im Folgenden die "Veranstalungsbeschreibung"); der Veranstalter
übermittelt dem Kunden eine von diesem auszufüllende Anmeldung (mit Veranstaltungsbeschreibung)
und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder stellt diese auf seinen Internet-Seiten mit der
Möglichkeit der Online-Anmeldung zur Verfügung.
2. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages (im Folgenden
der „Vertrag“) verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per OnlineFormular vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter
zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Buchungsbestätigung an den Kunden.
3. Meldet ein Kunde andere Personen an so ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Kunde diese
anderen Personen vertritt und mit jeder anderen Person ein gesonderter Vertrag mit dem Veranstalter
zustande kommt; jede andere Person ist damit auch ein Kunde im Sinne des Vertrages und der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertritt der Kunde die anderen von ihm angemeldeten Personen nicht, sondern sollen die anderen
Personen nicht Vertragspartner sondern lediglich Leistungsempfänger sein, so ist nur der anmeldende
Kunde Vertragspartei. Die anderen Personen werden im Folgenden als „andere Teilnehmer“ bezeichnet.
Die Regelung des § 334 BGB ist nicht zugunsten der anderen Teilnehmer abbedungen.
4. „Teilnehmer“ im Sinne des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Kunde
und gegebenenfalls die anderen Teilnehmer.
III. Leistungen, Leistungsänderung
1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich aus der Anmeldung und diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
2.a. Änderungen und Abweichungen von der vereinbarten Veranstaltung, die nach Vertragsabschluss
organisatorisch notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind
dem Veranstalter gestattet soweit sie den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht berühren.
b. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Veranstalter wird dem Kunden den kostenlosen Rücktritt mit
einer Erklärungsfrist von 10 Tagen anbieten, sofern die Änderungen bzw. Abweichungen nicht lediglich
geringfügig sind. Ein Rücktrittsrecht des Kunden nach VI. bleibt unberührt.
c. Als geringfügige Änderungen bzw. Abweichung im Sinne von 2.b. gelten insbesondere die Verlegung
der Veranstaltung an einen vergleichbaren Veranstaltungsort sowie Änderungen der Uhrzeit (des
Beginns und Endes der Veranstaltung).
IV. Zahlung und Fälligkeit beim Natur-Coaching
1. Der Kunde ist verpflichtet, den für die Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen.
2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht
sich der vom Veranstalter für derartige Leistungen berechnete Preis aufgrund unvorhersehbarer
wesentlicher Erhöhung des Kostenfaktors beim Veranstalter, so kann der Veranstalter den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöhen.
3. Bis spätestens 10 Tage vor dem Beginn ist der für die Veranstaltung vereinbarte Preis fällig und
zahlbar. Alle Zahlungen erfolgen ohne Abzug.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Forderungen des Veranstalters aufzurechnen, soweit es sich
nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.
5. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UstG) wird Umsatzsteuer nicht
berechnet.
Zahlung und Fälligkeit bei den Wald-Veranstaltungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, den für die Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen.
2. Die Teilnahmegebühr ist bis zum jeweiligen Fälligkeitstag (siehe Rechnung) an Anokha zu entrichten.
3. Sollte die Teilnahmegebühr nicht zum ausgewiesenen Fälligkeitstag überwiesen werden, behält sich
Anokha das Recht vor, den Platz weiter zu vergeben.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt gegen Forderungen des Veranstalters aufzurechnen, soweit es sich
nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.
5. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UstG) wird Umsatzsteuer nicht
berechnet.
V. Gefahrenhinweise, Gesundheitsfragen, Ausschluss von Teilnehmern
1. Der Veranstalter klärt über die wichtigsten und die am häufigsten auftretenden Gefahren seiner WaldVeranstaltungen durch einen Informationsbogen auf. Der Informationsbogen wird auch online zur
Verfügung gestellt.
2. Für den Fall, dass der Kunde andere Personen (unabhängig davon, ob diese anderen Personen
Vertragspartei werden oder nicht (vgl. auch oben II. 3)) anmeldet, ist der Kunde verpflichtet den
Informationsbogen an die anderen Personen weiterzuleiten.
3. Der Veranstalter und andere Personen, die die Veranstaltung durchführen, sind berechtigt, zu Beginn
und während der Veranstaltung einen Teilnehmer auszuschließen, wenn sich Anhaltspunkte für eine
mögliche Gefährdung der Rechtsgüter eines Teilnehmers durch die Veranstaltung ergeben. Die
Vergütung des Veranstalters bleibt hiervon unberührt.
4. Der Veranstalter und andere Personen, die die Veranstaltung durchführen, sind vor und während der
Veranstaltung berechtigt, einzelne Teilnehmer auszuschließen, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer
Abmahnung stört oder wenn der Ausschluss zum Schutz der Rechtsgüter anderer Teilnehmer oder des
Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen gerechtfertigt ist. Die Vergütung des Veranstalters bleibt
hiervon unberührt.
VI. Rücktritt des Kunden, Stornierung des Naturcoachings und der Wald-Veranstaltungen
1. Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit, durch eine schriftliche Erklärung
gegenüber dem Veranstalter, seine Teilnahme an der Veranstaltung stornieren.
2. Im Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen dem Veranstalter folgende Stornierungsgebühren zu:
Beim Naturcoaching:
Eine Rücktrittserklärung ist jederzeit gebührenfrei möglich. Gegebenenfalls kann ein
Ausweich-Termin vereinbart werden.
Bei den Wald-Veranstaltungen:
Bei Zugang der Erklärung, bis 10 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung, ist der Rücktritt gebührenfrei.
Bei Zugang der Erklärung, innerhalb von 10 bis 2 Tagen vor der vereinbarten Veranstaltung, fällt eine
Stornierungsgebühr von 50% der Veranstaltungsgebühr an.
Bei Zugang der Erklärung, innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltung, fällt eine Stornierungsgebühr
von 100% der Veranstaltungsgebühr an.
Die Stornierungsgebühr entfällt, wenn vom Kunden ein Ersatzteilnehmer gestellt wird oder ein neuer
Kunde von der Warteliste den Platz übernimmt.
Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag, wird die Veranstaltungsgebühr gänzlich einbehalten.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Höhe der Stornierungsgebühr ist der Zugang der Rücktrittserklärung
beim Veranstalter.
3. Die vom Kunden bereits entrichtete Veranstaltungsgebühren werden mit der Stornierungsgebühr
verrechnet.
VII. Rücktritt des Veranstalters
1. Wird eine gemäß IV.3 vereinbarte Zahlung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet und hat
der Veranstalter eine angemessene Nachfrist für die Zahlung gesetzt, binnen derer der Kunde ebenfalls
nicht geleistet hat, so ist der Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist der Veranstalter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, falls:
a. höhere Gewalt oder ein anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstand die Erfüllung des
Vertrages unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (unmöglich macht).
Hierzu zählen neben Naturgewalten wie Unwetter, Stürme, Hochwasser, etc. auch Krankheit der für die
Durchführung der Veranstaltung maßgeblichen Personen sowie die Unbenutzbarkeit des vorgesehenen
Veranstaltungsortes oder gleichwertige Vorfälle;
b. eine Mindestteilnehmerzahl vertraglich vereinbart bzw. in dem Angebot zur Veranstaltung angegeben
ist und nicht erreicht wird. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der
Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, spätestens jedoch drei Tage vor der Veranstaltung;
c. für den Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche
Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird;
d. der Kunde oder ein anderer Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer
Abmahnung erheblich stört oder wenn der Rücktritt zum Schutz der übrigen Teilnehmer oder des
Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen gerechtfertigt ist; dies gilt auch nach Beginn der
Veranstaltung;
e. der Veranstalter von dem Umstand Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des
Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige
Forderungen des Veranstalters nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet, und
deshalb Zahlungsansprüche des Veranstalters gefährdet erscheinen;
f. der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine
eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der
Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
g. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben
mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
3. Der Veranstalter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in
Kenntnis zu setzen.
VIII. Folgen des Rücktritts des Veranstalters nach VII.
1. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts unter VII. entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz aufgrund des Rücktritts.
2. In den Fällen des
a. VII.2.a, b und c wird der Veranstalter dem Kunden eine vergleichbare Ersatzveranstaltung anbieten.
Die Umbuchung des Kunden auf eine andere Veranstaltung ist kostenfrei; eine eventuelle Preisdifferenz
ist zwischen den Parteien auszugleichen.
Lässt sich keine Einigung über eine Ersatzveranstaltung erzielen oder kann der Veranstalter keine
Ersatzveranstaltung anbieten, kann der Veranstalter die Vergütung der bis zum Rücktritt erbrachten
Leistungen verlangen;
b. VII.1 sowie VII.2.d, e, f und g kann der Veranstalter die vereinbarte Vergütung für die Veranstaltung
verlangen; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen sowie etwaig durch
Verwendung der Leistung erworbene Erträge anrechnen lassen.
3. Bereits vom Kunden entrichtete Zahlungen werden auf die Ansprüche aus VIII.2 angerechnet.
IX. Verleih von Waren
Soweit der Veranstalter Waren bzw. Ausrüstung jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für Verlust,
Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren einzustehen, es sei denn, diese ist nicht durch
vertragswidrigen Gebrauch eingetreten. Für Ersatzansprüche des Veranstalters sind die Reparaturkosten
zzgl. eventueller Wertminderung bzw. der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
X. Gewährleistung
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Veranstalters auftreten, wird sich der Veranstalter
auf unverzügliche Rüge des Teilnehmers bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Teilnehmer
schuldhaft, einen Mangel dem Veranstalter anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des
vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
XI. Haftung des Veranstalters
1. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit.
2. Für Schäden aus der Verletzung von anderen Rechtsgütern als Leben, Körper und Gesundheit (im
Folgenden „sonstige Schäden“), haftet der Veranstalter nur dann,
a. wenn diese auf die zumindest leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer
wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise durch den Veranstalter
oder seine Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind oder
b. wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht beschränkt sich die
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen auf den Ersatz der
vorhersehbaren vertragstypischen Schäden.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten für alle
Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich Ansprüche aus
unerlaubter Handlung.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger
Schadensersatzansprüche eines anderen Teilnehmers gegen den Veranstalter, Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder des Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht in den Fällen einer
Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines
Werkes oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
XII. Verjährung
Schadensersatzansprüche eines Teilnehmers verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem
Zeitpunkt, in welchem der Teilnehmer Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf
diese Kenntnis spätestens nach fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt
nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
Nebenabreden sollen nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Veranstalters.
3. Das Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
3.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Copyright by Sarah Schulz (Anokha Mindful Living)
Die unerlaubte Verwendung oder Nachdruck (auch auszugsweise) sind verboten.