VW T5 Multivan Highline 4Motion
16.500 €
- Marke Volkswagen
- Modell T5
- Kilometerstand 178.000 km
- Fahrzeugzustand Unbeschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung November 2010
- Kraftstoffart Diesel
- Leistung 179 PS
- Getriebe Automatik
- Fahrzeugtyp Van/Bus
- Anzahl Türen 4/5
- HU bis Februar 2025
- Umweltplakette 4 (Grün)
- Schadstoffklasse Euro5
- Außenfarbe Blau
- Material Innenausstattung Stoff
- Anhängerkupplung
- Einparkhilfe
- Leichtmetallfelgen
- Klimaanlage
- Radio/Tuner
- Bluetooth
- Freisprecheinrichtung
- Sitzheizung
- Tempomat
- Nichtraucher-Fahrzeug
- Antiblockiersystem (ABS)
- Scheckheftgepflegt
Beschreibung
Verkaufe meinen T5 wegen Neuanschaffung.
Kein BiTDI üblicher Ölfresser! Motor ist noch der 1.!
Allerdings wird seit einer Weile immer wieder der Fehler „Öldruck, Motor aus, Bordbuch“ angezeigt. Öl ist genug drin und eine Öldruckmessung war auch i.O. Werkstatt weiß auch nicht weiter. Auto fährt und klingt ganz normal. Fehler tritt nur bei warmen Motor auf.
Ich hatte letztes Jahr einen Motorschaden wegen gerissenem Keilriemen(bekanntes T5 Problem). Alle defekten Teile wurden erneuert inkl. Turbolader, Rechnung(über 8000€) ist vorhanden.
Ansonsten dem Alter entsprechend die üblichen Gebrauchsspuren. Bremsen vorne wurden im April erneuert inkl. neuer Bremssattel. Schweller, Türen, Heckklappe usw. kein Rost. Für sein Alter steht er echt noch gut da.
Ausstattung:
-Armlehnen Fahrer und Beifahrer
-Sitzheizung vorne
-Standheizung ohne Fernbedienung
-Regensensor
-Lichtsensor
-3-Zonen Klimaautomatik
-abnehmbare Anhängerkupplung
-DSG Getriebe
-Rückfahrkamera
-elektrische Schiebetüren beidseitig
-Fensterrollos hinten
-Schlaffunktion Rücksitzbank
-Multiflexboard (Eigenbau)
Bei Fragen einfach schreiben. Fahrzeug ist angemeldet und wird noch täglich bewegt, KM-Stand kann daher abweichen.
ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS!! Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Kauf an.
Laut neuem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jedem Online-Verkauf stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.