vorrätige Wand- und Bodenfliesen
2 €
Nur Abholung- Zustand Neu
Beschreibung
**Sonderpreis**
diverse Wand- und Bodenfliesen ab 2,00€/Stück.
GOLEM Werksverkauf
Öffnungszeiten:
Mo–Fr 08.00–16.30 Uhr
sowie der 2. und 4. Samstag im Monat
Sa 09.00–16.30 Uhr
Rechtliche Angaben
AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
Firma GOLEM-Kunst und Baukeramik GmbH.
Die Grundlage einer guten Geschäftsverbindung sind nicht die Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen, sondern Kommunikation, Zusammenarbeit und gegenseitiges
Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden
einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen zu
vereinbaren.
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Angebote,
Leistungen, Lieferungen und Verträge der Firma GOLEM-Kunst und Baukeramik GmbH
(nachfolgend GOLEM Baukeramik genannt) einschl. Beratungsleistungen, Auskünften usw.,
auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, in ihrem jeweils aktuellen Stand.
Im Übrigen gelten für alle Lieferverträge die Vorschriften des HGB für
Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten.
GOLEM Baukeramik behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern
und oder zu erweitern, soweit es die gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
Sie werden mit Vertragsabschluss als verbindlich anerkannt.
Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich
ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam,
wenn sie von GOLEM Baukeramik schriftlich bestätigt wurden. Käufer i. S. d.
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.
2. Angebote und Preise
Alle Preise verstehen sich netto, ab Werk, soweit nicht im jeweiligen Angebot etwas
anderes vereinbart ist. Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt
vorbehalten. Zur Berechnung kommen die am Tag der Bestellung geltenden oder
vereinbarten Preise, sie gelten unter der Voraussetzung gleichbleibender Kosten
gemäß § 2, Abs. 6.
Für die Richtigkeit der angebotenen Artikel, Mengen und Stückzahlen übernimmt der Verkäufer
keine Gewährleistung. Die Richtigkeit muss vom Käufer geprüft und bestätigt werden.
3. Erfüllungsort und Versand
Der Erfüllungsort ist das Herstellungswerk; Wir sind nur verpflichtet die Ware am
Erfüllungsort bereitzustellen. Mit Vornahme dieser Leistungshandlung geht die Gefahr
auf den Kunden über. Versendung an einen anderen Ort, insbesondere
an den Sitz des Kunden erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wird mit dem
Kunden Versendung vereinbart, kommt lediglich eine Schickschuld zustande, eine
Bringschuld wird hierdurch nicht begründet. Die Wahl des Transportmittels und die
Beauftragung von Subunternehmen zur Erfüllung der von uns vertraglich
übernommenen Leistung bleibt uns vorbehalten. Transportversicherungen werden
gewohnheitsmäßig vorgenommen und nur auf Verlangen des Käufers ausgeschlossen. Der
Versand erfolgt an die vereinbarte Adresse frei LKW oder frei Bordsteinkante; Lieferung frei
vereinbarter Stelle bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Lieferung frei Baustelle oder
Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer befahrbaren
Anfuhrstraße.
Bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die dadurch entstehenden Kosten. Angaben zu
Lieferkosten erfolgen unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tage der Lieferung geltenden
Frachten und Versandkosten zugrunde;
Bei Glätte, Eis, Schneefall und Vorspann sind die entstehenden Mehrkosten vom Käufer zu tragen.
Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet
dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer
zu erfolgen.
Wartezeiten werden dem Käufer berechnet.
Pro Palette berechnen wir 7,00 € für Folienverpackung sowie 13,00 € pro Europalette.
4. Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit
Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten. Lieferfristen gelten nur annähernd, es sei
denn, dass der Verkäufer verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt.
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben, Unterlagen
und Muster übergeben hat, die zur Ausführung des Auftrages notwendig sind.
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt ungestörten Arbeitsprozess der Lieferwerke und
ungehinderte Versand- und Anfuhrmöglichkeiten voraus. Ereignisse höherer Gewalt,
Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und Behinderungen, Mangel an Transportmitteln,
Energie-, Roh- und Hilfsstoffen, Fehlbrände oder Betriebsstörungen irgendwelcher Art
im eigenen oder den mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieben sowie durch
hoheitliche Maßnahmen hervorgerufene Hindernisse, welche die Lieferung erschweren,
befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der
Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Falle des Leistungsverzuges des
Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind
Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen.
5. Abnahme und Rücknahme
Die Abnahme soll in gleichmäßigen Bezügen während der vereinbarten Lieferfrist
erfolgen. Für die Folgen ungenügenden und verspäteten Abrufs hat der Käufer
aufzukommen. Kosten und Schäden, insbesondere auch zusätzliche Transportkosten,
Transportrisiken und Lagerkosten gehen bei unberechtigter Nichtannahme zu Lasten
des die Annahme verweigernden Käufers.
Die Rücknahme gelieferter Waren ist ausgeschlossen.
Sofern im Einzelfall Rücklieferung ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, werden nur maximal 20
% des Warenwertes gutgeschrieben.
Die genaue Höhe muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Kosten für die Rücksendung sind vom Käufer zu tragen.
Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers nicht
angenommen.
6. Zahlung
Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug fällig. Bei
Sonderbestellungen und Regelbestellung über 300,00 € Brutto ist eine Anzahlung von
mindestens 30 % brutto zu leisten. Rechnungen sind fällig bis zum 14. Tag nach
Rechnungsstellung. Das genaue Zahlungsziel wird in der Rechnung per Datum
angegeben. Zielverkauf bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Skontovergütung für
Barzahlung bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sie wird nur nach Abzug von
Rabatt und Fracht vom Netto-Rechnungsbetrag berechnet. Gewährung von Skonto hat
zur Voraussetzung, dass auf dem Konto des Kunden sonst keine offenen Posten stehen.
Für die Fälligkeit der Rechnungen ist der Tag der Rechnungsstellung maßgebend.
Für jede unserer Mahnmaßnahmen sind anteilige Kosten in Höhe von 15,80 € zu erstatten, ferner
in voller Höhe die Gebühren und Auslagen für
etwa notwendig werdende Maßnahmen zur gerichtliche Betreibung durch Dritte.
Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Rechnungen des Verkäufers gelten
als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich
widersprochen wird. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder
gestundeten Forderungen sofort zahlbar. Bei Teillieferungen berechtigt der Verzug den Verkäufer
zur Verweigerung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen ohne Schadenersatzpflicht.
Bei Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Vergleichs oder eines
Konkursverfahrens des Käufers sind alle Rechnungen des Verkäufers zur sofortigen Zahlung fällig.
Zugleich gelten alle Rabatte, Skontos und Boni als verfallen, so dass der Käufer die in Rechnung
gestellten Bruttopreise zu zahlen hat.
Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Kreditverhältnisse des Käufers für die
Einräumung von Krediten und Zahlungszielen nicht geeignet sind, ist der Verkäufer berechtigt,
nach seiner Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger und nicht fälliger
Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und Erfüllung bis zur
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolgen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung nicht fristgemäß, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Der Verkäufer kann bei nicht vertragsmäßiger Zahlung die Ware einstweilen zurücknehmen oder
die Herausgabe verlangen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden
Geschäftsverbindung.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer
anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zahlungseingänge werden gemäß der gesetzlichen Regelung auf die älteste Forderung
sowie zunächst auf Zinsen und Kosten gebucht.
7. Eigentumsvorbehalt
GOLEM Baukeramik behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren
und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung
gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich
welcher Art und welches Rechtsgrundes vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Bei
Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware
nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Kosten für
den Rücktransport trägt der Käufer in voller Höhe. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu
einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den
Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum
des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender
Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird
Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 des
BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung,
Vermischung oder Vermengung Miteigentum, so überträgt er schon jetzt an den
Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der
anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung.
8. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
GOLEM Baukeramik gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die
Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine
Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Für Mängel und Schäden, die aus
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen
zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind,
übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich,
spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung per E-Mail mit Fotos und Stückzahlen
anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen
Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. Durch einen Austausch im Rahmen der
Gewährleistung / Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- / Garantiefristen in Kraft.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich
aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die
nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers (dies gilt nicht, sofern der
Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft,
Verletzung vertragsrechtlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach
§§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht).
Hinweise zur Anlieferung der Fliesen:
A) Bei Anlieferung der Ware ist im Beisein des Fahrers zu prüfen, ob die Ware äußerlich
unbeschädigt ist und ob die Anzahl der Packstücke stimmt.
Wenn nein, muss der Schaden sofort, im Beisein des Fahrers, auf dem Frachtbrief und
Lieferschein notiert werden.
Machen Sie unbedingt Fotos der Schäden und senden Sie uns diese umgehend per E-Mail an
werk@golem-baukeramik.de.
Die Ware ist gegen Transportschäden versichert.
B) Bitte überprüfen Sie die Ware innerhalb von 5 Tagen vollständig auf Bruchschäden, Mengen-
und Farbabweichungen und Qualitätsmängel.
Nach Ablauf dieser Frist können wir eine Reklamation nicht mehr anerkennen.
Im Schadensfall:
- Senden Sie uns Fotos von allen Transportschäden und evtl. sonstigen
Mängeln an den Fliesen.
- Geben Sie uns die Stückzahlen der beschädigten oder
mangelhaften Fliesen an.
9. Sortierung, Maßabweichungen, Farbabweichung, Craquelé-Bildung, Berechnungsgrundlage
Proben und Muster gelten nur als annähernde Anschauungsstücke für Qualität,
Abmessungen und Farbe. Auch Nachbestellungen können farblich und in der Größe von der
Hauptlieferung abweichen.
1. Wahl: Handelsware, die hinsichtlich Scherben, Oberfläche, Sauberkeit und Ordnungsmäßigkeit
allen normalen Anforderungen entspricht.
Kleine Unterschiede, geringe Maß-, Form- und Farbabweichungen der Fliesen sind zulässig, da sie
durch die handwerkliche Fertigungsweise und durch die Eigenschaften des Materials zum
Charakter der Fliesen gehören und damit als Qualitätsmerkmal gelten.
2. Wahl: ausgewiesene Fliesen mit beschriebenen Mängeln.
Bei Lieferung wird keine Gewährleistung übernommen.
Abweichung in Form, Farbe und Stärke.
Infolge der Besonderheit der keramischen Fertigung und der natürlichen Eigenschaften des
Materials kann eine Gewähr, dass die Lieferungen in der Farbe völlig gleichmäßig ausfallen, oder
mit vorgelegten Handmustern genau übereinstimmen, nicht übernommen werden. Ebenso
bleiben kleine Abweichungen in der Größe und Stärke der Fliesen vorbehalten.
Auftretende Glasurrisse sind kein Grund zur Beanstandung.
Bei Spezial- und Sonderglasuren können sich Farbabweichungen und Craquelé-Bildungen
innerhalb der Fliesen ergeben. Diese Eigenarten gehören zum Charakter dieser Glasuren und
können nicht beanstandet werden.
Einige Glasuren sind säureempfindlich und reagieren mit Verfärbungen auf säurehaltige
Reinigungsmittel. Wir weisen in Angebot und Auftrag bei den betreffenden Glasuren darauf hin.
Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die durch die unsachgemäße Verwendung säurehaltiger
Reinigungsmittel entstehen.
Bei Platten und Fliesen werden die handelsüblichen Maßeinheiten zugrunde gelegt.
Zur Berechnung kommen die von den Lieferwerken angewandten
handelsüblichen Stückzahlen je Einheit (Stk., m², lfm, usw.).
10. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam,
dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage
gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden.
Persönliche Daten
werden vertraulich behandelt. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf
Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Um Ihre Bestellung abwickeln
und ausliefern zu können, geben wir Ihre Daten nur an den jeweils mit der Auslieferung
beauftragten Lieferdienst weiter.
11. Abschließende Bestimmungen
Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird
Frankfurt/Oder vereinbart. Golem Baukeramik ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen,
bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam. Für alle Lieferungen,
auch für grenzüberschreitende, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des EU-Kaufrechts als
vereinbart.
Sieversdorf den 15.11.2017