Volvo V70 II D5
1.490 €
- Marke Volvo
- Modell V70
- Kilometerstand 330.000 km
- Fahrzeugzustand Beschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung Dezember 2003
- Kraftstoffart Diesel
- Leistung 163 PS
- Getriebe Automatik
- Fahrzeugtyp Kombi
- Anzahl Türen 4/5
- HU bis Mai 2024
- Schadstoffklasse Euro3
- Außenfarbe Silber
- Material Innenausstattung Teilleder
- Leichtmetallfelgen
- Klimaanlage
- Navigationssystem
- Radio/Tuner
- Freisprecheinrichtung
- Sitzheizung
- Tempomat
- Nichtraucher-Fahrzeug
- Antiblockiersystem (ABS)
Beschreibung
Hallo, hier wird angeboten: Volvo V70II D5, Automatik, TÜV bis 05.2024. Elektr. Fahrersitz, aut. abblend. Innenspiegel, Aussenspiegel elektr. und einklappbar. Regensensor, Telefoneinbau, weitere Extras. Mit 2 Funkschlüssel, ZV.
Winterreifen und Sommerreifen auf Alufelgen. Motor und Getriebe ohne Probleme. Viele Teile erneuert, z.B. Anlasser, Bremsen, Achsschenkel, Traggelenke, Heckwischermotor, Lenkgetriebepumpe, Serviceteile wie Filter, etc.
Folgende Mängel: Lenkgetriebe undicht (kleines unteres Röhrchen, siehe Bild), dardurch schwergängige Lenkung. Navi hat manchmal Aussetzer (CD nicht lesbar), Tacho mit Kaufdatum musste erneuert werden (alter Tacho ist vorhanden), Stoßstange vorne hat ein kleines Loch (Auto mit Anhängerkupplung ist reingefahren) Reifenprofile sind nicht mehr die Besten. Schramme 13 cm an rechter Hintertür.
Die Standheizung zeigt Fehler an. Evtl. die Kerze. Das Fahrzeug war immer zuverlässig und würde von mir weitergefahren, wenn das Lenkgetriebe dicht wäre (das ist etwas, was ich nicht selbst machen kann) und er eine Euro 4 Einstufung hätte (ich muss oft in eine Stadt fahren) Verbrauch lag bei mir bei 6 Ltr./100 Km. Bin auf einen V60 umgestiegen (ist aber kein V70)
Aufgrund der Laufleistung und des Alters wird das Fahrzeug ausschließlich als Bastlerauto, ohne jegliche Garantie oder Gewähr, sowie ohne Rücknahme unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.“
„Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.“ Das sind leider die Klauseln, die man angeben muss.