Volkswagen Caddy 2,0TDI 110kW-5-Sitzer-Navi-Euro6-PDC-Tempo
11.400 €
- Marke Volkswagen
- Modell Caddy
- Kilometerstand 219.000 km
- Fahrzeugzustand Unbeschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung Juni 2016
- Kraftstoffart Diesel
- Leistung 150 PS
- Getriebe Manuell
- Fahrzeugtyp Van/Bus
- Anzahl Türen 4/5
- HU bis Juni 2025
- Umweltplakette 4 (Grün)
- Schadstoffklasse Euro6
- Außenfarbe Silber
- Material Innenausstattung Stoff
- Einparkhilfe
- Klimaanlage
- Navigationssystem
- Radio/Tuner
- Bluetooth
- Freisprecheinrichtung
- Tempomat
- Antiblockiersystem (ABS)
- Scheckheftgepflegt
Beschreibung
VW Caddy 2.0 TDI 110kw-150PS- 1.Hand Scheckheft gepflegt- 5 Sitzer
- Audio-Navigationssystem Discover Media (Bluetooth, Touchscreen-Farbdisplay, SD-Karten-Schnittstelle),
- Außenspiegel elektr.
- Klimaautomatik
- Tempomat
- el.Fensterheber vorne
- Schaltgetriebe
- Gepäckraum-Abtrennung
- Metallic-Lackierung,
- Sitzbezug / Polsterung: Stoff (schwarz)
- Schiebetür Rechts-Links
- Bordcomputer
- Servolenkung
- Zentralverriegelung mit Fernbedienung
- 3. Bremsleuchte,
- Airbag Beifahrerseite abschaltbar,
- Antriebs-Schlupfregelung (ASR),
- Regensensor
- Außenspiegel elektr. verstell- und heizbar,
- Außenspiegel lackiert
- Bremsassistent
- Einparkhilfe hinten,
- Elektron. Differentialsperre (EDS),
- Fahrassistenz-System: Berganfahr-Assistent,
- Frontscheibe Verbundglas getönt,
- Gepäckraumabdeckung / Rollo
- Geschwindigkeits-Begrenzeranlage
- Heckklappe mit Verglasung
- Heckscheibe heizbar
- Heckscheibenwischer
- Innenspiegel mit Abblendautomatik
- Kühlergrill schwarz mit Chromleisten,
- Lederteilumfang (Schalt-/Wählhebelgriff und Handbremshebelgriff Leder)
- Lenksäule (Lenkrad) mechan. verstellbar, Höhen-/Längsverstellung
- Mittelarmlehne vorn höhen-/längsverstellbar,
- Motor 2,0 Ltr. - 110 kW TDI
- Multifunktionsanzeige Plus und Müdigkeitserkennungs-Sensor
- Reifenkontroll-Anzeige
- Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6
- SCR-System (AdBlue-Technologie),
- Sicherheitsgurte hinten mit Gurtstraffer
- Sitze vorn höhenverstellbar mit Schubladen,
- Sitze: Komfortsitze vorn
- Sonnenblende links mit Spiegel
- Sonnenblende rechts mit Spiegel
- Start/Stop-Anlage
- Steckdose 12V im Koffer-/Laderaum
- Türgriffe außen in Wagenfarbe
- Verglasung hinten abgedunkelt
- Verkleidung im Lade-/FG-Raum: Komfort
- Warnanlage für Sicherheitsgurte vorn
- Wärmeschutzverglasung grün getönt
- VERKAUF BEVORZUGT AN HÄNDLER - GEWERBLICHE ODER EXPORT !!!!!!!!!!!!!
- Verkauf an PRIVAT AUFPREIS VON 1.500€ !!!!!!!!!!!!
- Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Änderungen, Tipp, Druck, Schreibfehler und Zwischenverkauf vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kauf-rechtlichen Sinne dar. Die Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Van/Kleinbus
Gebrauchtfahrzeug
Unfallfrei
Hubraum: 1968 cm³
Anzahl der Türen: 4/5 Türen
Anzahl Sitzplätze: 5
Schadstoffklasse: Euro6
Umweltplakette: 4 (Grün)
Anzahl der Fahrzeughalter: 1
HU: 6/2025
Farbe: Silber Metallic
Farbe (Hersteller): --
Innenausstattung: Stoff
Farbe der Innenausstattung: Schwarz
Airbags: Front-, Seiten- und weitere Airbags
Anhängerkupplung: --
Schiebetür: Schiebetür beidseitig
Radio: Tuner/Radio
Tagfahrlicht (Art): Tagfahrlicht
Pannenhilfe: Pannenkit
Ausstattung
ABS, Alarmanlage, Allwetterreifen, Armlehne, Bluetooth, Bordcomputer, CD-Spieler, ESP, Elektr. Fensterheber, Elektr. Wegfahrsperre, Freisprecheinrichtung, Gepäckraumabtrennung, Innenspiegel autom. abblendend, Isofix, Isofix Beifahrersitz, Navigationssystem, Partikelfilter, Regensensor, Reifendruckkontrolle, Scheckheftgepflegt, Servolenkung, Stahlfelgen, Touchscreen, Traktionskontrolle, USB, Umklappbarer Beifahrersitz, Verkehrszeichenerkennung, Zentralverriegelung
Weitere Informationen bei
Rechtliche Angaben
PRESTIGE AUTOMOBILE
Sommerweg 25
DE-34125 Kassel
eMail: prestige-kassel@mobile.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE206489050
Vertretungsberechtigt: ERYILMAZ BÜLENT
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (os) bereit,die Sie unter folgendem Link finden:http://ec.europa.eu/odr
Wir raten Ihnen,bezüglich der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Anforderung mit Ihrem Rechtsbeistand Kontakt aufzunehmen.
Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers.
2. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Fahrzeugbeschreibung:
1.Trotz großer Sorgfalt sind Eingabefehler bezüglich der Fahrzeugbeschreibung möglich.
III. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegen- standes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unberstritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1.Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2.Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 10-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3.Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebs- störungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2.Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
V. Eigentumsvorbehalt
1.Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kauf- vertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeug- briefs dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VII. Sachmangel
1.Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist oder sich als gewerblicher Unternehmer beim Kauf vorstellt und mit seiner Unterschrift bestätigt, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln für die Beschaffenheit hat keine Garantie und Gewährleistung Ansprüche gegenüber Verkäufer.
2.Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
VIII. Haftung
1.1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
IX.Schiedsgutachterverfahren
(Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t)
1. Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen ?Meisterbetrieb der Kfz-Innung?, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag ? mit Ausnahme über den Kaufpreis ? die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
IIX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckförderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.