Vermiete Fahrradträger für 4 Fahrräder 80kg Nutzlast E-Bike
5 € VB
Versand möglich- Art Weitere Autoteile
Beschreibung
*Wir sind vom 24.-28.3.2024 im Urlaub*
*In dieser Zeit ist eine Vermietung nur bedingt unter vorheriger Absprache möglich*
Vermiete Fahrradträger für 4 Fahrräder
80kg Nutzlast bei 100kg Stützlast
10 € pro Tag
15 € pro Wochenende
30 € pro Woche
Kennzeichen kann ich bei Bedarf und Vorkasse anfertigen lassen
Kontakt auch per WhatsApp möglich.
Aufgrund der "Spass reservierer" nehme ich Reservierungen nur noch gegen eine Anzahlung an.
Rechtliche Angaben
Anhängervermietung Feigel
Dennis Feigel
Nelkenweg 5
31073 Delligsen
015150870277
anhaengervermietungfeigel@web.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Reservierung, Stornierung Buchungen sind verbindlich für den jeweiligen Fahrzeugtyp und Buchungszeitraum. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Mietantritt berechnet Anhängervermietung Feigel 20 %, für Stornierungen bis 1 Woche vor dem vereinbarten Mietantritt berechnet Anhängervermietung Feigel 30 %. Danach ist der Mietpreis vollständig zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden. Die Stornierung muss immer schriftlich erfolgen.
2. Mietpreis / Kaution Der Mietpreis ist vollständig im Voraus bei Vertragsabschluss fällig. Der Mieter haftet gegenüber Anhängervermietung für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Die fällige Kaution bei Miete des VW T4 in Höhe von 200,00 € ist bei Übernahme des Fahrzeugs in bar bei Anhängervermietung Feigel zu hinterlegen. Bei besonderen Umständen bleibt es Anhängervermietung Feigel vorbehalten eine höhere Kaution zu verlangen.
3. Zahlungsweise Bei Reservierung ist eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises zu leisten mindestens aber 20,00 €
(IBAN:DE61 2505 0000 0201 4682 87). Die restlichen 80 % sind spätestens bei Mietbeginn per Barzahlung an Anhängervermietung Feigel zu zahlen. Sollte sich bei Rückgabe ein Mehrbetrag ergeben (Reinigungskosten, usw.) so wird dieser sofort bei Rückgabe des Fahrzeuges zur Zahlung fällig und kann mit der Kaution verrechnet werden.
4. Berechtigte Fahrer:Innen Berechtigte Fahrer:Innen sind der Mieter sowie weitere im Mietvertrag namentlich erfasste Personen. Das Fahrzeug darf nur von berechtigten Fahrern gelenkt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Sämtliche berechtigte Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Im Zweifel über die technische Ausstattung ist die Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu prüfen. Das Fahren oder
Mitfahren im Fahrzeug während der Mietdauer geschieht für alle Insassen in eigener Verantwortung, insoweit ist Anhängervermietung Feigel von jeglicher Haftung befreit; der Mieter oder der Fahrer ist verpflichtet, alle Fahrgäste auf diesen Umstand hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen.
5. Übernahme Das Fahrzeug ist spätestens 1 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist Anhängervermietung Feigel an die Buchung nicht mehr gebunden.
6. Kraftstoff Der T4 benötigt Benzin (kein E 10). Das Fahrzeug ist grundsätzlich vollgetankt zurückzugeben. Bei Nichterfüllung wird die Betankung nach Rückgabe von Anhängervermietung Feigel übernommen, in diesem Fall wird der aktuelle Preis für Superbenzin berechnet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,15 € pro Liter fällig.
7. Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen Das Fahrzeug darf nicht in folgenden Bereichen eingesetzt werden bzw. sind folgende Handlungen zu unterlassen: (a) Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings. (b) Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen. (c) Begehung von jeglichen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. (d) Weitervermietung. (e) Sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen. (f) Die Benutzung des Fahrzeuges ist nur in Deutschland gestattet; Fahrten ins Ausland sind vorher mit Anhängervermietung Feigel abzustimmen. (g) Es gilt absolutes Rauchverbot in den Fahrzeugen.
8. Reparaturen Bei Defekten am Fahrzeug ist unverzüglich Anhängervermietung Feigel zu informieren. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung von Anhängervermietung Feigel in Auftrag gegeben werden. Die Kosten werden nach Vorlage der entsprechenden Rechnung erstattet.
9. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- und sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen in keinem Fall anerkannt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt ein wie auch immer geartetes Schuldeingeständnis gegenüber dem Unfallgegner abzugeben. Der Mieter hat Anhängervermietung Feigel, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
10. Pflichten des Mieters Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der Mieter entsprechend der Anweisungen in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu handeln. Erfolgt die Vermietung für mehr als einen Tag, verpflichtet er sich den Ölstand, Wasserstand und Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.
10. Panne Im Falle einer Panne ist unverzüglich die Pannenhilfe und Anhängervermietung Feigel zu Informieren. Der VW Bus ist über einen Schutzbrief versichert.
11. Nutzung über mehrere Tage Verbleibt das Fahrzeug über Nacht beim Mieter, muss dieser für einen sicheren Stellplatz sorgen. Unter sicherem Stellplatz versteht sich ein abgeschlossenes/privates Grundstück oder eine als Parkplatz gekennzeichnete Stellfläche.
12. Rückgabe des Fahrzeuges Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort zum vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben. Etwaige Überziehungen werden anteilig stundenweise berechnet wobei nach Anbruch der vierten Stunde ein voller Tag fällig wird. In jedem Fall hat der Mieter das Fahrzeug am vereinbarten Rückgabetag zurückzugeben. Sollte er aufgrund eines unverschuldeten Defektes am Fahrzeug an der fristgerechten Übergabe gehindert werden, fällt die zusätzliche Berechnung nicht an.
13. Haftung des Mieters Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten haftet der Mieter sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten haben für alle Schäden und Folgeschäden. Die Haftung umfasst insbesondere die Reparaturkosten, bei Totalschaden den Verkehrswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Soweit die abgeschlossene Versicherung von Anhängervermietung Feigel den Schaden übernimmt ist die Haftung auf die Höhe der Selbstbeteiligung begrenzt. Der Mieter haftet im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vollumfänglich für den entstanden Schaden. Dies gilt auch bei einer alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, sowie bei Zuwiderhandlung gegen Anweisungen im Rahmen der technischen Einweisung. Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen. Die Selbstbeteiligung bei einem Teilkaskoschaden liegt bei 500,00€, bei einem Vollkaskoschaden bei 1.000,00 € .
14. Ladungssicherung beim Anhänger Die Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein, und eine überhöhte Ladung ist zu vermeiden. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen seine Geschwindigkeit anzupassen und Vorsicht walten zu lassen.
15. Haftung von Anhängervermietung Feigel Jegliche Haftung von Anhängervermietung Feigel wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Anhängervermietung Feigel auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt. Anhängervermietung Feigel übernimmt keinerlei Haftung für das beförderte Gepäck.
16. Nichterfüllung Die Firma Anhängervermietung Feigel haftet nicht für Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die nicht in die Sphäre von Anhängervermietung Feigel fallen oder von Dritten zu vertreten sind.
17. Mündliche Absprachen Mündliche Absprachen bestehen nicht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
18. Salvatorische Klausel Sollte infolge einer Änderung der Gesetzgebung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die nichtige Klausel ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.
Stand: April 2022