Valterra Skateboard 1986 Pipe Old School Backboard Cruiser RAR

259 €

+ Versand ab 10,49 €
53757 Nordrhein-Westfalen - Sankt Augustin
10.04.2024
  • Art Weiteres Sport & Camping

Beschreibung

Hallo
biete einen gut erhaltenen und restaurierten vintage Cruiser von Valterra an, bekannt durch "Zurück in die Zukunft".
Das Board hat neues Griptape von Powell Perallta, neue Lager Bones Reds, Neue Lenkgummis.

Absolute Unikat und mit über 40 Jahren noch gut in Schuss!

Bei Fragen, fragen!

Viel erfolg und dann viel Spass!

Zustand siehe Bilder.

Die Bilder sind wesentlicher Bestandteil der Artikelbeschreibung.


Gerne Abholung, bei Versand kommen noch die Versandkosten hinzu.

Versand 6,99€

Da Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme.

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.

Rechtlicher Hinweis:
Es handelt sich um einen Privatverkauf. Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft. Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Kaufvertrag von Verbraucher zu Verbraucher nach § 13 BGB.
Dies ist keine gewerbliche Auktion, das bedeutet, dass Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie gegen den Verkäufer völlig zu verzichten.
Selbstverständlich gilt die Herstellergarantie - soweit angeboten.
Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des §3Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt, dies bedeutet, für den Höchstbietenden, dass er kein Wiederrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
Gemäß § 447 BGB gilt, dass nach Aufgabe des Artikels bei Post oder Spediteur der Käufer die Verantwortung für eine Beschädigung oder einem Verlust während des Transportes hat somit geht das Versandrisiko zu Lasten des Käufers (wie in den eBay Bedingungen und in den AGB´s geregelt!).
Laut BGH-Urteil vom 07.11.2001, Az. VII ZR 13/01 – „Ricardo-Fall“ ist eine Ebay-Auktion ein wirksamer Kaufvertrag, der von beiden Parteien eingeklagt werden kann.
Noch ein Hinweis für Spaßbieter, oder:“... mein Kind hat geboten“, oder: mein Bekannter, oder, oder......, bei Nichtabnahme des ersteigerten Artikels behalte ich mir das Recht vor,
30 % des Kaufpreises einzuklagen.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!
Erklärung: Dieser Zusatz erfolgt aus rein formalen Gründen und berücksichtigt die Änderung von Gewährleistungsansprüchen in Deutschland (EU-Recht) seit dem 01.01.2003. Wundern sie sich bitte nicht über diesen Hinweis, denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie für Gebrauchtwaren vor. Die daraus resultierenden Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.
Viel Spaß und Erfolg beim Bieten!

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