UVV Prüfung für Flurförderzeuge / Gabelstapler FEM 4.004
VB
Beschreibung
Wir führen Sicherheitsprüfungen an Ihren Gabelstaplern, Hochhubwagen, Schubmaststapler... im gesamten Dreieck Hamburg – Bremen – Cuxhaven durch.
Regelmäßige Prüfung nach FEM 4.004 (DGUV Vorschrift 68)
Laut Gesetzgeber muss jeder Gabelstapler mindestens einmal pro Jahr gemäß FEM 4.004 geprüft werden.
Grundlage hierfür sind die die DGUV Vorschrift 68 der Berufsgenossenschaft und die Betriebssicherheitsverodnung (BetrSichV).
Als Betreiber sind Sie verpflichtet diese Vorgaben einzuhalten.
Treibgasprüfung nach DGUV Vorschrift 79
Die Treibgasanlage eines jeden Treibgasstaplers ist im Rahmen der Prüfung nach FEM 4.004 jährlich auf Funktion und Dichtigkeit zu prüfen.
Ergänzend ist die Konzentration von Kohlenstoffmonoxid im Abgas halbjährlich zu prüfen.
Eine optimal gewartete und eingestellte Treibgasanlage dient nicht nur der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter,
sie reduziert auch den Kraftstoffverbrauch und somit Ihre Kosten.
Darüber hinaus bieten wir ebenfalls eine Regalprüfung und Regalinspektion nach DIN EN 15635 an und Überprüfung Ihrer Leitern und Tritte nach der DGUV Information 208-016.
Wir kümmern uns sowohl um die Prüfung als auch um die regelmäßige Terminplanung und stimmen uns mit Ihnen ab.
☎️ Telefon: 04141-7791882 ☎️
✅ Verkauf ✅ Vermietung ✅ Service ✅ Ersatzteile ✅ Inspektion
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Rechtliche Angaben
RECHTLICHE ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG
Greinert Gabelstapler
Lüneburger Straße 3
21680 Stade
VERTRETEN DURCH
Artur Greinert
KONTAKT
Tel. +49 (0)4141 - 7791882
E-Mail: info@greinert-gabelstapler.de
Web: http://www.greinert-gabelstapler.de
UMSATZSTEUER
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE329460136
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
https://www.greinert-gabelstapler.de/.cm4all/mediadb/AGB-Greinert-Gabelstapler.pdf
STREITSCHLICHTUNG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.