Umzug mit Möbellift DMHANDEl GmbH aus Hannover +4917661123335
VB
Beschreibung
UMZUGSFIRMA DMHANDEL GMBH AUS HANNOVER
Sie möchten innerhalb Hannovers oder sogar Europaweit umziehen? Dann stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Das fachmännische Team des lizenzierten Umzugsunternehmens DMHANDEL GmbH aus Hannover begleitet Sie gerne von der Planung bis hin zur Umsetzung Ihres persönlichen Umzuges und gestaltet diese große Veränderung so angenehm wie möglich für Sie.
:Unsere Firma kommt aus Hannover.
Wir sind Ihre kompetenten
Ansprechpartner für:
UMZÜGE inkl. Möbelmontagen
UMZÜGE mit Möbellift (23 m.)
ENTRÜMPELUNGEN (mit fachgerechter Entsorgung und dementsprechenden Nachweisen)
Halteverbotszonen in Hannover und Deutschlandweit
Transporten
Kompletter Versicherungsschutz (Transport-und-Betriebshaftpflichtversicherung)
Packmaterial vom Fach
NUR BEI UNS: HAFTUNGSZERTIFIKAT bei jedem Auftrag automatisch
Wir sind keine Hobbyspediteure, Kurier- Transfer- oder 1-Sprinterfirma.
"Umzüge" ist unsere Hauptbeschäftigung.
Wir verfügen auch über Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr und gültige Zertifizierung nach Din ISO 2001.
Selbstverständlich sind wir mit dem nötigen Equipment ausgerüstet, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Falls Sie Tragehilfe brauchen, dann können wir für Sie gerne organisieren. Der Preis auf Anfrage.
Wir bieten natürlich auch Umzüge und verschiedene Transporte zum Festpreis an.
Da jeder Umzug individuell ist, empfehlen wir einen kostenlosen (Hannover max. 20km Umkreis)Vorort Besichtigungstermin die für Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei ist.
Nach einer individuellen Beratung erhalten Sie vorab eine detaillierte Auflistung der zu erwartenden Kosten. Mit unserer Hilfe wird auch Ihr Umzug mit Sicherheit ein voller Erfolg.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Gerne telefonisch, per WhatsApp, SMS oder E-Mail
DMHANDEL GMBH
Rechtliche Angaben
Impressum
DMHANDEL GmbH
Rudolf-Diesel-Weg 4
30419 Hannover
Telefon: 0511-105 76 28
Mobil: 0176-611 233 35
Fax: 0511-310 384 38
www.umzug-dm.de
info@umzug-dm.de
UstID St-Nr 25/202/38083
HRB 212692
Amtsgericht Hannover
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Beauftragung einesw eiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann weiteren Frachtführern zur Durchführung heranziehen.
2. Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des
Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
3. Sammeltransport
Der Umzug darf nach Absprache auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
4. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einem Jobcenter,einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.Die Umzugskosten sind beim Entladen sofern nichts anderes vereinbart 100% in Bar zu bezahlen.
6. Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten ,fals anderes nichts vereinbart ist, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
7. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
8. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
9. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
11. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
12. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung
nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.
14. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB.
15. Stornogebühren
Stornogebühren: Auftragsdurchführungsabsage Kundenseits früher 14 als Tage vor dem Ausführungstermin-20%,14-7 Tage-40%,7-2 Tage-50%,1 Tag oder Absage am Ausführungstag oder Auftragsdurchführungsabbruch Kundenseits-100%.
16 Schadenabwicklung und Schadenmeldefrist
1 TAG die Frist "spätestens am Tag nach dem Umzug" für die offensichtliche Schäden .Zum Beispiel eine zerbrochene Vase, ein gebrochenes Stuhlbein sind solche Beispiele. Diese Schäden müssen innerhalb 24 Stunden nach Umzugsfertigstellung schriftlich festgehalten werden, an uns und von uns an unsere Versicherung gemeldet oder, wenn der Umzugskunde einverstanden ist, können durch uns repariert bzw. ersetzt.
14 TAGE Zeit haben Sie bei verdeckten Schäden handelt. Hier handelt es sich um Schäden, die nicht sofort erkennbar sind.
30 Tage für sonstige Schäden . Zum Beispiel der beschädigte Treppenaufgang oder das zerkratzte Fussboden in der alten oder neuen Wohnung.Da wir am Umzugsorten immer zusammen mit den Kunden Protokolle ausfüllen,ist diese Schadenart bei uns fast ausgeschlossen.
Nach dem Ablauf der Meldefrist sind Schadenmeldungen unzulässig.
17. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
18. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund des Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
19. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.