Uhr Wanduhr Fassdeckel Eichenholz Weinfass
150 €
Versand möglich- Art Weitere Dekoration
Beschreibung
Bei Interesse bitte telefonisch melden unter: 0176 / 27151719
mehr Bilder bei Instagram: vinokat_winestuff (in den Stories)
Unsere Uhr aus einem Barriquefassdeckel ist ein schönes Accessoire für euer Zuhause.
Die puristische Wanduhr aus Eichenholz (Weinfassholz) verschönert jeden Raum. Das Holz, sowie der Rahmen stammen von echten, gebrauchten Weinfässern. Durch die typische Maserung des Holzes ist jede Uhr ein Unikat.
Das Unikat kann durch eine individuelle Gravur personalisiert werden (Aufpreis 25€).
Rechtliche Angaben
Vinokat GbR
Florian Schwertl
Fichtestraße 2
67454 Haßloch
Germany
Telefon: 0176/27151719
E-Mail:flo@vinokat.de
USt-IdNr.: DE344755155
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferung und Verkauf
I. Umfang der Lieferungen und Leistungen
1. Für den Umfang der Lieferung und Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers/Lieferers oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Käufers/Bestellers maßgebend.
2. Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer/Lieferer schriftlich bestätigt sind.
3. Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
4. Unwesentliche Abweichungen von Mustern bzw. Farben und Prospekten gelten als genehmigt.
5. Reklamationen werden nicht anerkannt, da es sich bei dem erworbenen Artikel um gebrauchte Produkte handelt.
II. Preise
1. Die im Angebot des Verkäufers/Lieferers genannten Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben. Die Preise gelten ohne Montage und schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage des Verkaufes bzw. der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Käufers/Bestellers werden zusätzlich berechnet, ebenso die Kosten für Sonderwünsche.
2. Soll die Leistung, Lieferung oder Montage nach vier Monaten seit Vertragsabschluss erfolgen und erhöhen sich die Preise für Vormaterial, die Löhne oder die Transportkosten, so können die Preise nach gegenseitiger Absprache in angemessenem Umfang angepasst werden.
3. Preisangebote sowie Aussagen über Vorräte und Liefertermine sind freibleibend und jederzeit widerruflich. Schadensersatzansprüche aus verspäteter Lieferung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
III. Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Anderes vereinbart ist.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
3. Der Käufer/Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgelegten Forderungen aufrechnen.
4. Ausgestellte Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Ausstellungsdatum zu begleichen, bei Zahlungsverzug werden nach 30 Tagen Zinsen in Höhe von 7%p.a. fällig.
5. Die Aufrechnung mit Forderungen ist mit Ausnahme rechtskräftig festgestellter Forderungen, ebenso wie die Berufung auf ein Zurückhaltungsrecht, das nicht aus dem selben Vertragsverhältnis resultiert, unzulässig.
IV. Liefer- und Lieferungsfristen
1. Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer/Lieferer ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
2. Wird eine vereinbarte Frist infolge eines Umstandes, den der Verkäufer/Lieferer zu vertreten hat, nicht eingehalten, so ist der Käufer/Besteller verpflichtet, dem Verkäufer/Lieferer eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung zu setzen.
3. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Beschränkung der Fertigung, Streiks, Schaden an Fertigungsanlagen, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche, unvorhersehbare Ereignisse entbinden LMAA-Design von der Erfüllung abgeschlossener Verträge. Schadensersatzansprüche des Käufers entstehen hieraus nicht.
V. Gefahrtragung bei Lieferung
1. Alle Sendungen rollen auf Gefahr des Käufers, dem auch die Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch die LMAA-Design an die beteiligten Unternehmen an den Versandbeauftragten. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei Annahme der Ware, verdeckte Schäden spätestens innerhalb von sieben
Tagen bei dem anliefernden Unternehmen schriftlich geltend zu machen.
2. LMAA-Design übernimmt keinerlei Frachtkosten, außer dies ist gesondert vereinbart. Entstehende Mehrkosten beim Transport sind vom Käufer zu übernehmen (z.B. Insellieferungen innerhalb Deutschlands).
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Verkäufer/Lieferer und dem Käufer/Besteller Eigentum des Verkäufers/Lieferers. Der Käufer/Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.
2. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers/Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer/Lieferer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer/Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
3. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstigen Schäden zu versichern.
VII. Abnahme
1. Der Käufer/Besteller hat das Recht nach Zugang der Bereitstellung den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen, und ohne Mängelrüge die Pflicht den schriftlich bestellten Kaufgegenstand abzunehmen. Bleibt der Käufer/Besteller mit der Abnahme des Kaufgegenstandes vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, so kann der Verkäufer/Lieferer den Käufer/Besteller
schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, nach erfolglosen Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer/Lieferer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der Bestellung zu verlangen. Verlangt der Käufer/Besteller Schadenserstz, so beträgt diese 100 Prozent des Kaufpreises.
VIII. Mängelhaftung
1. Da es sich um gebrauchte Artikel handelt, sind jegliche Haftungsansprüche ausgeschlossen.
2. Für Mängel, die auf folgenden Gründen beruhen, wird keine Haftung übernommen:
Nichtbeachtung der Vorschriften des Verkäufers/Lieferers oder der Vorschriften des Herstellers über Einbau, Inbetriebnahme, Gebrauch oder Betrieb; ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme oder Behandlung sowie Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Käufer/Besteller oder Dritte; natürliche Abnutzung; Austauschwerkstoffe; chemische oder elektrische Einwirkungen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie mangelhafte Bauarbeiten oder ungeeigneter Baugrund, die dem Verkäufer/Lieferer nicht bekannt waren. Ferner übernimmt der Verkäufer/Lieferer - soweit gesetzlich zulässig - keine Haftung, wenn er auf Verlangen des Käufers/Bestellers Teile eingebaut hat, die nicht dem Stand der Technik entsprechen.
3. Der Käufer/Besteller darf Zahlungen mit der Begründung, dass Mängel vorhanden sind, nur in dem Umfang zurückbehalten, der in einem angemessenem zu den Mängeln steht. Der pauschale Einbehalt eines gewissen Prozentsatzes der geschuldeten Zahlung wegen eventuell bestehender Mängel ist ausgeschlossen.
4. Lässt der Verkäufer/Lieferer eine ihm gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer/Besteller berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Der Wandelungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist.
5. Bei Mängeln an Fremderzeugnissen hat der Verkäufer/Lieferer zunächst den Hersteller der Fremderzeugnisse in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zweck tritt ihm der Verkäufer/Lieferer die ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller der Fremderzeugnisse ab. Beseitigt der Hersteller die Mängel nicht in angemessener Zeit, lebt die Haftung des Verkäufers/Lieferers wieder auf.
6. Weitere Ansprüche des Käufers/Bestellers gegen den Verkäufer/Lieferer und dessen Erfüllungshilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind (insbesondere Folgeschäden). Dies gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
zwingend gehaftet wird.
7. Schadensersatzansprüche gegenüber LMAA-Design, gegenüber seinen Arbeitnehmern und/oder Erfüllungsgehilfen, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen und die nicht Schadensersatz für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit zum Inhalt haben sind ausgeschlossen. In Fällen der zulässigen Haftungsbegrenzung beträgt der vertragstypische vernünftigerweise vorhersehbare Schaden höchstens 5% vom Wert der betroffenen Liefermenge. Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes der BRD besteht uneingeschränkt.
IX. Sonstige Schadenersatzansprüche
1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen.
X. Gerichtsstand
1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer/Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand der Hauptsitz oder die Niederlassung des Verkäufers/Lieferers nach seiner Wahl. Der Verkäufer/Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers/Bestellers zu klagen. Gerichtsstand ist Neustadt an der Weinstraße.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17. Juli 1973 über den Kauf beweglicher Sachen (BGBI. I. S. 856) sowie über den Anschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGBI. l. S. 868) ist ausgeschlossen.
XI. Verbindlichkeit des Vertrages
1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragsabreden oder Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
XII. Geltungsbereich
Die vorstehenden Klauseln gelten für die BRD und das Ausland vom 1. Januar 2002 an.
XIII. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der ungültig gewordenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.