8,20 x 3,20 Wohncontainer Bürocontainer Tiny House Home Office
Beschreibung
TINY HOUSE 8,20 X 3,20 M – HOCHWERTIGER CONTAINER MIT VIELFÄLTIGEN EINSATZMÖGLICHKEITEN
Unser 8,20 x 3,20 m Wohncontainer bietet eine moderne, langlebige und vielseitig einsetzbare Raumlösung – ob als Wohncontainer, Bürocontainer, Airbnb-Modul, Homeoffice, Gästehaus oder kleines Tiny House:
Dank massiver, selbsttragender Stahlrahmenkonstruktion und effizienter 100 mm PIR-Sandwichdämmung (optional 120 mm) erfüllt dieses Modul höchste Ansprüche an Qualität, Wärmeschutz und Langlebigkeit.
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TECHNISCHE AUSSTATTUNG
Konstruktion: Robuster Stahlrahmen, schwarz lackiert
Wände & Dach: 100 mm PIR-Sandwichpaneele (U-Wert: 0,24 W/m²K) → Optional: 120 mm Dämmung für erhöhten Wärmeschutz (U-Wert: 0,20 W/m²K) +2.000 €
Fußboden: PIR-Dämmung + 15 mm OSB + strapazierfähiger PVC-Belag
Fenster & Türen: Position frei wählbar gemäß Kundenskizze
Elektro: Kraftstromanschluss (380 V CEE), LED-Deckenleuchten, Steckdosen, Heizkonvektoren → Optional: innenliegendes Klimasplitgerät zur ganzjährigen Klimatisierung +1.750 €
Sanitär: Fertig installiertes Bad mit WC, Dusche, Handwaschbecken und 50 l Warmwasserboiler
Küche: Kompakte Küchenzeile mit Spüle und Hängeschränken
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TRANSPORT & LIEFERUNG
Lieferung deutschlandweit & europaweit
Schnelle Verfügbarkeit direkt ab Werk
Kranentladung auf Anfrage
Transportpreis abhängig vom Zielort – wir erstellen gern ein individuelles Angebot
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EINSATZMÖGLICHKEITEN
✅ Gartenbüro / Homeoffice
✅ Gästehaus oder Airbnb-Vermietung
✅ Wohnmodul (z. B. für Pflegepersonal, Monteure)
✅ Projekt- und Baustellenbüro
✅ Aufenthalts-, Verkaufs- oder Beratungsräume
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MAßANFERTIGUNG & ZUSATZANGEBOTE
Wir produzieren nicht nur einzelne Module, sondern auch komplette Containeranlagen nach Maß – vom Einzelbüro bis hin zur mehrteiligen Wohn-, Büro- oder Gewerbeeinheit.
➡️ Auch Sanitärcontainer, Bürocontainer, Wohncontainer, Lagercontainer und individuell geplante Containeranlagen gehören zu unserem Angebot. Senden Sie uns einfach eine Skizze oder Ihre Anforderungen – wir erstellen Ihnen kurzfristig ein passendes Angebot.
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Rechtliche Angaben
Unternehmensinformationen
LK Container UG (haftungsbeschränkt)
Lindenallee 60B, 16816 Neuruppin
Telefon: +49 162 8035747
E-Mail: info@lkcontainer.de
Umsatzsteuer-Nr.: DE368431769
Register: Amtsgericht Neuruppin, HRB 14719
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf
I. Vertragsabschluss
Die Bestellung des Käufers ist verbindlich. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung (Angebot des Käufers) nicht innerhalb von 21 Tagen ab Bestelldatum ablehnt. Bei der Bestellung eines vorrätigen Kaufgegenstands beträgt die Frist zur Ablehnung 10 Tage. Eine Bestellung gilt als angenommen, sobald der Kaufgegenstand geliefert wurde. Der Verkäufer behält sich den Zwischenverkauf des Kaufgegenstands vor. Möchte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wird bei Unternehmern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 % des Nettorechnungsbetrags fällig.
II. Preise
Die vereinbarten Preise gelten ohne Abzüge wie Skonto oder andere Nachlässe. Zusätzlich vereinbarte Nebenleistungen sowie dafür entstehende Kosten werden separat berechnet. Der Kaufpreis ändert sich entsprechend um den Betrag dieser zusätzlichen Leistungen.
III. Zahlung des Kaufpreises
Der Kaufpreis, einschließlich der Preise für Nebenleistungen, ist vor Übergabe des Kaufgegenstandes vollständig zu entrichten. Die Fälligkeit des Kaufpreises tritt spätestens 8 Tage nach Mitteilung des Verkäufers über die vertragsgemäße Bereitstellung des Kaufgegenstandes und Übersendung der Rechnung ein. Der Käufer kann nur dann gegen Ansprüche des Verkäufers aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferzeit
Wurde ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart, so kann der Käufer den Verkäufer 8 Wochen nach Überschreiten des Termins zur Lieferung auffordern. Mit Zugang dieser Aufforderung tritt Lieferverzug ein. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.
V. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung über die Bereitstellung abzunehmen. Bei Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Kaufpreises, einschließlich der vereinbarten Nebenleistungen. Ein höherer Schadensersatz ist fällig, wenn der Verkäufer einen größeren Schaden nachweist. Farbabweichungen bei Fenstern, Türen oder Sandwichpaneelen, die auf Lieferengpässe zurückzuführen sind, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sofern die technische Ausstattung dem Angebot und der Rechnung entspricht.
VI. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts verbleibt das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II beim Verkäufer. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer weder über den Kaufgegenstand verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung daran einräumen.
VII. Sachmängelhaftung
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in zwei Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes. Ansprüche auf Nacherfüllung sind schriftlich beim Verkäufer geltend zu machen. Der Verkäufer kann den Sachmangel durch Nachbesserung beheben, sofern dies ohne erhebliche Nachteile für den Käufer möglich ist. Ansprüche auf Schadenersatz im Rahmen der Sachmängelhaftung sowie auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, ausgenommen sind Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei grobem Verschulden. Eine vom Verkäufer dem Käufer gewährte Garantie berührt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers nicht.
VIII. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.