Thule Backup 900 Heckbox Mieten
Beschreibung
Willkommen bei Dachboxverleih.de - Ihr Vermieter für Dachboxen / Grundträger & Fahrradträger im Saarland und der Westpfalz. Mit 2 Stationen in Völklingen und Zweibrücken auch schnell erreichbar.
Heckboxen nur in Völklingen erhältlich!!
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Preisauskünfte, Verfügbarkeit und Buchungen finden Sie auf unserer Webseite Dachboxverleih.de
Station Völklingen https://dachboxverleih.rentware.io/
Station Zweibrücken https://dachboxverleih-zw.rentware.io/
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Als Thule Partner haben Sie bei uns die Möglichkeit neben dem Mieten auch Dachboxen, Fahrradträger, Grundträger etc zu kaufen. Über unseren Webshop haben Sie auch die Auswahl zwischen versch Bezahlmethoden u.a Ratenkauf oder Kauf auf Rechnung
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Dazu bieten wir Dachträgersysteme zur Miete an, egal welches Fahrzeug oder Baujahr, ob Kleinwagen, Limousine, Kombi, SUV, Van oder Kleinbus, wir von Dachboxverleih.com haben für nahezu jeden Fahrzeugtyp den passenden Dachträger und die passende Dachbox auf Lager.
Wir haben bestimmt auch das passende System für Ihr Fahrzeug.
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Verschiedene Dachboxen von 300-650Liter Volumen sowie die passenden Grundträger im Sortiment. Mietpreis z.b. Gr. 3 ab 40€/ Woche. Fragen Sie nach Ihrem passenden Angebot für Ihren Urlaub. Weitere Infoˋs auch auf unserer Webseite www.Dachboxverleih.com.
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Selbstverständlich zeigen wir Ihnen alle Funktionen und übernehmen die fachgerechte Montage/ Demontage sowie Endreinigung.
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Wir haben Ihr Interesse geweckt ?
Kontakt am besten per Mail oder Whatsapp
Völklingen 06898-3090564 auch Whatsapp
Zweibrücken: 01575-8900961
Lager/Montage in 66333 Völklingen, 66482 Zweibrücken
Rechtliche Angaben
Dachboxverleih.com
Marc Ludwig
Zechenstraße 5
66333 Völklingen
Tel: 06898-3090564
Unsere AGB`s
§1Geltungsbereich
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von KFZ-Ausrüstung, Fahrradträger,Dachboxen, etc
§2 Anwendungsbereich der AGB.
Es gelten stets ausschließlich vorliegende Allgemeine Miet-Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, solchen Bestimmungen würde ausdrücklich im Einzelfall zugestimmt. Die vorbehaltlose Ausführung von Verträgen, auch in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen, ist keine Zustimmung zu diesen. Es gelten auch in diesem Fall ausschließlich vorliegende Allgemeine Miet-Geschäftsbedingungen.
§3Datenschutz
Adressdaten und sonstige Daten, die der Mieter dem Vermieter mitteilt, werden ausschließlich zum Zwecke der Vermietung verwendet. Eine Nutzung zu Werbezwecken und/oder andere zwecken schließt der Vermieter aus.
§4 Mietvereinbarungen
Die Mietpreise gelten am Tag der Abholung bis einschließlich dem Tag der Rückgabe. Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis. Die Miete ist im voraus zu zahlen. Die Mietpreise verstehen sich incl. Montage und Endreinigung. Bei Verhinderung von Anschluss Vermietungen sind die Tagesmietpreise ohne Rabatte zu zahlen. Ein Anspruch auf Tagespreisrückerstattungen bei vorzeitiger Rückgabe besteht nicht. Die Mietsache darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag genannten Personen genutzt werden. Wir erwarten die Rückgabe im gleichen Zustand, wie bei Übergabe. Die Kenntnisnahme von diesen Teil der AGB bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift, bei Abholung der Mietgegenstände. Der Mieter Bestätigt mit seiner Unterschrift die einwandfreie Übernahme des Mietartikels. Der Mieter hat das Recht seine Reservierung Abzusagen. In der Schriftlichenform mit einer Frist von 14 Tagen vor Abholung. Im Falle von späteren Reservierungsabsagen gilt: Bis 5 Tage vor Abholungstermin sind 50% der Vergütung, bis 3 Tage vor Abholungstermin 75% der Vergütung, danach 100% der Vergütung fällig. Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19UStG.
§5 Mietzeitveränderung
Mietzeit Überschreitungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter mindestens 5 Tage vor Ende der Mietzeit einvernehmlich verabredet werden. Für jeden nicht vereinbarten Tag muss der Mieter den doppelten Tagessatz vergüten.
§6 Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die Montage der Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen stehen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit unseren Fachkenntnissen gerne zur Verfügung, für eventuelle Schäden wird keinerlei Haftung übernommen.
§7 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter übergibt eine mangelfreie und verkehrssichere Vermietsache nebst dem im Vertrag genannten Zubehör. Der Vermieter ist verpflichtet die reservierte Mietartikel für den Mieter Bereit zuhalten
§8 Haftung des Mieters
Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke. Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Bei Beschädigungen jeglicher Art, beschränkt sich die Haftung des Mieters hinsichtlich der Mietsache auf den aktuellen Neukaufswert bzw. bei geringfügigen Schäden auf den Reparaturanteilswert. Gebrochene, Defekte oder fehlende Teile werden je nach Original Ersatzteilliste bestellt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls wenn der Mieter die Beschädigung aus grobem Verschulden verursacht oder gegen seine Anzeigepflicht verstoßen. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre. Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind.
§9 Pflichten des Mieters
Der Mieter hat den Mietartikel sorgsam zu behandeln und ordnungsgemäß zu sichern. Im Falle des Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, nachzuweisen, dass die Mietsache ordnungsgemäß abgesichert war. Unfälle oder sonstige Beschädigungen an der Mietartikel hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Kleinere Schäden sind spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges mitzuteilen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache rechtzeitig zurück bringen ( Nicht später als Tag des Rückgabe). Im Falle der vorzeitigen Rückgabe der Mietgegenstände wird eine Gebühr von der Preisliste berechnet.
§10. Verbotene Nutzung
Die Benutzung des Mietartikel erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt, das Mietartikel zu verwenden:
zum Transport von Lebewesen
zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten
zur Weitervermietung
für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Sicherheitshinweise: Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und die auf Wunsch des Mieters Vom Vermieter ausgehändigten Benutzer Empfehlungen zu beachten.
§11 Mietvoraussetzung und Kaution
Die Kaution für eine Mietartikeln beträgt zwischen 150-300 Euro in Verbindung mit der Vorlage eines
gültigen Personalausweises und andere Dokument mit Lichtbild (Reisepass, Führerschein etc.). Die Kaution dient als Pfand, zur eventueller Schäden die vom Mieter verschuldet wurden und als Sicherheitsleistung. Sie wird bei Vollständiger Rückgabe im Einwandfreien Zustand Voll und in Bar zurückerstattet.
§12Versicherung
Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietobjekte und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ - Versicherung, selbstständig versichert werden.
§13 Anwendbares Recht
Auf sämtliche Rechtsverhältnisse sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
§14 Google Analytics
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§15 Haftung für Inhalte
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§16 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Völklingen