Tabbert Vivaldi 550 DF
39.940 €
- Art Wohnwagen
- Marke Tabbert
Beschreibung
VIVALDI 550 DF
Serviceklappe Bug links
Dachluke statt Pilzluefter (T-Raum)
Seitenwaende mit Glattblech (weiss)
Aufbautuere TABBERT PREMIUM
Allrounder-Paket - Monoachser
Premium-Exterieur-Paket Monoachser
Premium-Interieur-Paket
Design-Exterieur-Paket
Gewichtserhöhung 2000 kg (Kat.2)
Unterbodenbeleuchtung in LED
Elektrische Fussbodenerwärmung bis AL 5
Abwassertank 25L rollbar m.Geruchsversch
Duschvorrichtung mit Armaturen
Frischwassertank 75 Ltr.
LED Deckenspots im Schlafraum
"Schlafen"-Paket
Apothekerauszug (im Medienmoebel)
Polster ACTIVE SANDY BEACH
Standard-Aufbau
USP Aufkleber
TÜV und F.Brief
Überführung vom Hersteller nach Gochsheim
Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um einen Neuwagen, der ab sofort zum Verkauf steht.
Auf Wunsch können Sie bei uns auch Neufahrzeuge der Marke Tabbert nach Ihren Vorstellungen konfigurieren.
Rechtliche Angaben
Horst Beständig GmbH
Händelstraße 1
97469 Gochsheim
Kommunikation:
verkauf@bestaendig-campers.de
Telefon: 09721 94 29 55 60
Rechtliches:
UmsatzsteuerNr.: DE811341261, Amtsgericht Schweinfurt
Die Horst Beständig GmbH wird vertreten durch den Geschäftsführer Conny Beständig
HRB 2135
Sitz der Gesellschaft: Gochsheim
Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 ABs. 2 RStV
Conny Beständig
Händelstraße 1
97469 Gochsheim
Email: info@bestaendig.eu
Aufsichtsbehörde:
Amtsgericht Schweinfurt
Online Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden:
https://ec.europa.eu/odr
Kfz-Schiedstellen:
Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild "Meisterbetrieb der Kfz-Innung" oder das Basisschild "Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung" oder "Autohandel mit Qualität und Sicherheit", können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, durch die Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen.
Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.