Süßer Pluto möchte nochmal ankommen
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & TippsBeschreibung
Pluto ist ein Kämpfer. Nicht, weil er mutig gebellt oder sich aufgelehnt hat – sondern weil er nie aufgehört hat, zu hoffen. Denn Pluto kennt das Grauen: die Enge, das Bellen, das Warten hinter Gittern in einer Tötungsstation. Und dennoch – oder gerade deshalb – ist dieser wunderbare Rüde ein so feinfühliger, herzlicher Schatz geblieben.
Heute ist Pluto ca. 9 Jahre alt, etwa 65 cm groß, und lebt aktuell in einer Pension in Zwiesel – auf der Suche nach seinem Zuhause fürs Leben. In seiner ersten Pflegestelle konnte er leider nicht bleiben, da es mit der Hündin vor Ort nicht harmonierte. Jetzt wartet er sehnsüchtig auf Menschen, die ihm ein sicheres, liebevolles Zuhause schenken.
Pluto ist ein richtiger Kuschelbär: freundlich, aufgeschlossen und unglaublich menschenbezogen. Er genießt es, sich eng an seine Bezugspersonen zu schmiegen und liebt ausgedehnte Streicheleinheiten. An der Leine läuft er bereits wunderbar, und mit ein wenig liebevoller Geduld lässt er sich auch noch das ein oder andere beibringen – vor allem, wenn ein Leckerli im Spiel ist.
Was Pluto sich wünscht? Ein ruhiges Zuhause bei hundeerfahrenen Menschen, idealerweise mit einem Garten zum Schnuppern und Träumen. Am liebsten wäre er Einzelprinz – ein Herz, das endlich ganz ankommen darf. uto ist wahrscheinlich ein Schäferhund-Mischling und kann entsprechende Hütehundeigenschaften mitbringen.
Wenn du Pluto kennenlernen möchtest und ihm eine Chance auf ein neues Leben schenken willst, dann fülle bitte die Selbstauskunft au. Pluto wartet mit treuen Augen auf seinen Menschen – vielleicht bist das ja du.
Pluto ist gechipt, kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht. Auch seinen EU-Heimtierausweis hat er im Gepäck. Nach positiver Vorkontrolle kann Pluto gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Auch über eine Pflegestelle würde er sich sehr freuen.
Wer hat noch ein weiches Körbchen für Pluto frei?
Bei Interesse an Pluto fülle bitte die Selbstauskunft auf unserer Homepage für ihn aus:
https://einherzfuerstreuner.de/project/pluto-2/
https://youtu.be/-2ol73NYKe4
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.