Stelle frei: Fahrzeuglackierer, Kfz-Lackierer, Lackierer (M/W/D)
- Art Maler/-in
Beschreibung
Wir, die Firma Arnholz PKW Lackierungen GmbH mit Sitz in Oyten und guter Anbindung auch an öffentliche Verkehrsmittel suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt neue Kollegen.
Du bist bereit für neue Wege? Motiviert? Du bringst auch gerne neue Ideen ein? Und du hast keine Angst vor neuen Herausforderungen? Dann werde ein Teil von unserem Team.
Wir sind sehr familiär aufgestellt und dies steht bei uns auch im Vordergrund. Deine Arbeitszeiten kannst du nach Absprache flexibel gestalten. Eine Bezahlung erfolgt nach Qualifikation und nach Vereinbarung!
Gesucht werden:
Kfz-Lackierer mit dem Schwerpunkt Lackieren und Vorarbeiten.
Ebenso motivierte und handwerklich begabte Quereinsteiger sind willkommen.
Deine Aufgaben:
Vorarbeiten: kleine De – und Montagearbeiten, sowie kleinere Instandsetzungen, Schleifen und Spachteln, sowie Abdeckarbeiten
Lackieren: auf die Sorgfalt der Vorarbeit achten, Farbtonfindung, Farben anmischen und natürlich die Lackierarbeiten an sich
Das hört sich für dich alles interessant an und du hast Lust uns kennenzulernen?
Dann stell dich gerne in einem zwanglosen Gespräch vor!
Erreichen kannst du uns von Montag bis Donnerstag, 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, per Mail, telefonisch, aber auch hier in diesem Portal.
Rechtliche Angaben
_*Allgemeine Geschäftsbedingungen*_
*I. Allgemeines*
1. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen insbesondere die Geltung von entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden-bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
2. Spätestens mit Entgegennahme des Werks gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen als angenommen.
*II. Angebot*
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Ablieferung des Werks oder Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung.
2. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Wir behalten uns an Kostenanschlägen, Zeichnungen und Unterlagen Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ebenso sind wir verpflichtet vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
*III. Preise und Zahlungen*
1.Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind Mangels besonderer Vereinbarung 30 Tage ab Angebotsabgabe verbindlich. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, insbesondere nachträgliche Änderungen und Ergänzungen auf Wunsch des Bestellers werden gesondert berechnet. Preisänderungen in Folge von Lohn-, Material- oder anderen Kostenerhöhungen bleiben vorbehalten.
3. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung sofort ohne Abzug fällig.
4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche ist nicht zulässig.
5. Stellt sich nachträglich heraus, dass der vereinbarte Erfolg wegen versteckter Mängel des Auftragsgegenstandes nicht erreicht werden kann, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt gelieferten Teilleistungen voll zu vergüten.
*IV. Lieferung*
1. Die von uns genannten Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der von uns zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe, sowie vor Eingang, der vereinbarten Anzahlung. Die genannten Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Leistung beim Kunden abgeliefert ist.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
4. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichtendes Bestellers voraus.
*V. Gefahr Übergang und Entgegennahme*
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Ablieferung bzw. mit der dem Auftragskunden mitgeteilten Beendigung auf den Kunden über Bei selbstständiger Teilleistung tritt der Übergang mit Abgabe der Mitteilung über die erbrachte Teilleistung ein.
2. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Ausführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel auf Weisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII. (Gewährleistung) entgegenzunehmen.
*VI. Eigentumsvorbehalt*
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bzw. dem gelieferten Werk bis zur Bezahlung aller Forderungen (einschließlich amtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent und der künftig entstehenden Forderung) vor.
2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
*VII. Gewährleistung*
1. Wir leisten Gewähr für material Mängel freie Arbeiten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12Monate und beginnt mit der Ablieferung bzw. mit der Vollendung der Leistung.
2. Die Gewährleistung für Mängel erfolgt durch Ersatzlieferung oder Instandsetzung nach unserer Wahl. Das Recht des Bestellers, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Wandlung oder Minderung zu verlangen, wird davon nicht betroffen. Mangel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
3. Eine
Gewährleistung entfällt, sofern unsere Pflege- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen am Werk vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchs Material verwendet werden, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen.
4. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in der Ausführung, insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Technisch bedingte Verbesserungen sowie notwendige Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß.
5. Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, Vertragsstrafen, oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
6. Bei Reparaturlackierungen kann für eine einwandfreie Farbton- und Effektgleichheit keine Gewähr übernommen werden.
*VIII. Haftungsbeschränkung*
Schadensersatz Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertagsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns alle als auch gegen unsere Erfüllung bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.
*IX. Rücktritt*
1. Der Besteller kann vom Vertag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahren Übergang endgültig unmöglich wird, für den Fall des Verzuges, wenn der Kunde uns eine angemessene Nachfristgesetzt hat mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Abnahme der Leistung ablehne und diese Nachfrist von uns nicht eingehalten wird.
2. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder deren
3. Verschuldendes Besteller sein, bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
4. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne von IV.3. dieser Geschäftsbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeiten der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst.
Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Schadens-ersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
*X. Erfüllungsort, Gerichtstand*
1.Erfüllungsortistfürdiebeiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertagsverhältnis Bremen.
2.Gerichtsstand für sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Bremen, dies gilt auch für Ansprüche aus Scheck und Wechsel.
*XI. Sonstiges*
Die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Aufhebung oder Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen nicht berührt.