Sonnige 3 Zimmer Wohnung mit Brockenblick
95.000 €
- Wohnfläche 70 m²
- Zimmer 3
- Schlafzimmer 1
- Badezimmer 1
- Etage 6
- Wohnungstyp Etagenwohnung
- Baujahr 1962
- Online-Besichtigung Nicht möglich
- Hausgeld 310 €
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Stufenloser Zugang
- Aufzug
- Keller
- Garten/-mitnutzung
Standort
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Diese gut aufgeteilte Wohnung befindet sich in einem konzeptionell interessanten Mehrfamilienhaus. Die Wohnung ist hell und freundlich geschnitten. Die Wohnung ist praktisch aufgeteilt und verfügt über insgesamt 3 Zimmer. Das Badezimmer ist ein Tageslichtbad und die Küche weist links und rechts vom Fenster genug Gestaltungsmöglichkeiten auf, um hier eine vernünftige Küche einplanen zu können. Vom Wohnzimmer gelangen sie auf einen großen Balkon mit herrlichem Fernblick. Aktuell beträgt die monatliche Kaltmiete 455 Euro im Monat bzw. 5460 Euro im Jahr.
Ausstattung:
•Südbalkon, Gartenanteil und Gartenmitbenutzung
•Böden: Fliesen, Laminat und Teppichboden
•Kunststofffenster
•Kelleranteil, Wasch- und Trockenraum
•Kabelanschluss
Lage:
Die Wohnung befindet sich im Ortsteil Wolfenbüttel-Linden. Im Umfeld finden Sie Kitas, Schulen und diverse Einkaufsmöglichkeiten etc. Auch befinden sich Bushaltestellen in der Nähe, die sie zügig zu allen wichtigen Punkten in Wolfenbüttel bringen können. Auch die Autobahn ist schnell erreicht.
Energieausweis: Verbrauchsausweis: Endenergiebedarf: 136,20 kwh, Gas
Provision für Käufer
3,57% vom Kaufpreis
Nachweis-/Vermittlungsprovision: 3,57 % vom Kaufpreis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, zahlbar vom Käufer.
Rechtliche Angaben
Schlaue Immobilien GmbH
Ockenhausener Straße 41
26670 Uplengen
E-Mail: info@schlaueimmobilien.de
Geschäftsführer: Tobias Schlüter
Registergericht: Aurich HRB 206707
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des etwa Ihnen vorliegenden Objekt-Exposees und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposee etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposees mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.