Softwareprogrammierung Leistungsprüfstand Kennfeldoptimierung
350 €
Beschreibung
Suchst du nach einem professionellen Tuner?
Bei FTF Perfomance bist du genau richtig!
U n s e r e L e i s t u n g e n :
✅PKW und LKW Softwareoptimierung
STAGE 1 / 2 / 3….
✅Professionelle Kennfelderoptimierung
✅VOR-ORT Optimierung
✅LEISTUNGSPRÜFSTAND
✅Getriebeoptimierung ⚙️
✅ECO-Tuning
✅DPF/EGR/LAMBDA/Adblue OFF
✅POPS & BANGS
Und vieles mehr!!
W i e E r f o l g g a n z e p r o z e s s ?
✔ Bei uns wird als erstes entschieden nach einer Log-fahrt grob ob ihre Auto technisch I.O. ist. Es gibts viele Autos die fahren sich gut und es ist überhaupt nicht merkbar das zb. Einspritzung oder Turbolader defekt sind.
✔ Nach erforderlichen Log-fahrt machen wir einen Leistungsprüfstand Test
✔ Originale Motorsoftware wird ausgelesen danach Kennfelder abgestimmt und wieder drauf gespeichert
✔ Zusammen mit Leistungsprüfstand wird Log-Fahrt durchgeführt um zu schauen ob alle Werte I.O. sind.
✔ Nach erforderlicher Optimierung erhalten Sie von uns einen Ausdruck mit vorher/nachher Leistung ihres Fahrzeuges!✅
W a r u m W i r ?
Bei uns erhälst du Qualität, keine fertige Chips und keine kopierten Datenstände. Wir sind Deutschlandsweit unterwegs und bieten auch Vor-Ort Optimierung. Wir antworten innerhalb von 24h auf alle Fragen. Bei uns erhältst du Sicherheit und eine qualitativ hochwertig durchgeführte Arbeit.
Was ist Chiptuning?
Chiptuning beschreibt die Anpassung der Motorkennfelder zur Steigerung der Leistung und zur Verringerung des Verbrauchs.
Die Anpassung der Kennfelder findet ausschließlich über die Bearbeitung der Software des Fahrzeugs statt. Wir verbauen keine Tuning-Boxen!
H ö he der Mehrleistung
Die erreichte Mehrleistung durch unser Chiptuning liegt immer im Rahmen der vom Hersteller vorgesehen Fahrzeugtoleranzen. Im Durchschnitt bedeutet das eine Mehrleistung von bis zu 25%.
Verbrauchsreduzierung
Zusätzlich zur Mehrleistung verringert sich der Verbrauch durch unser Chiptuning um bis zu 15 % bei entsprechender Fahrweise.
Vorteile Chiptuning
✔ Mehr Leistung
✔ Weniger Verbrauch
✔ Mehr Fahrspaß
✔ Aufwertung | Wertsteigerung
✔ Jederzeit rückrüstbar
Preise ab 350€ ⬅️⬅️⬅️⬅️
Kostenlose Beratung
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Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
FTF Performance
Adresse:
Lehengraben 22
95463 Bindlach
Telefon: 015221850018
E-Mail: info@ftfperformance.de
Inhaber: Bartek Lis
AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der FTF Performance Lehengraben 22, 95463 Bindlach, nachfolgend "Firma" genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Auftraggeber" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
1.2 Die Firma erbringt Leistungen auf dem Gebiet des Softwareprogrammierung in Form einer Optimierung des originalen Motors oder Getriebes inklusive zugehöriger Software am Steuergerät des Auftraggebers.
2. Leistungsumfang
2.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Tuningleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Firma. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Programmierungsvertrages.
2.2 Die Leistungen der Firma sind erbracht, wenn die erforderliche Leistungssteigerung des Fahrzeugs des Auftraggebers erreicht ist. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen die Firma, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
2.3 Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Firma Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll die Firma einen umfassenden schriftlichen Bericht über die erfolgten Programmierungs-Maßnahmen, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert zwischen den Parteien vereinbart werden.
3. Änderungen des Auftrags
3.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
3.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt die Firma die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
3.3 Die Firma ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung der Firma oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht der Firma ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Firma alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Firma von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.3 Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann die Firma einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.
4.4 Sollte der Auftraggeber im Verlauf des Programmierung durch die Firma die Maßnahmen vorzeitig abbrechen, kann die Firma einen angemessenen Teil der Vergütung verlangen, selbst wenn das vereinbarte Ziel des Programmierung bzw. der Optimierung noch nicht erreicht sein sollte.
4.5 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßn Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Firma unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
5.2 Auf Verlangen der Firma hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
5.3. Die vereinbarte Leistung ist nach Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme, nach erfolgter mobiler Prüfstandsmessung und Durchführung einer entsprechenden Probe- bzw. Logfahrt. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
5.4 Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Unternehmen nur im Einvernehmen mit der Firma einbeziehen oder beauftragen.
6. Haftung der Firma
6.1. Die Firma haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
6.2. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
7.1 Die Firma verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Fahrzeugdaten, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Firma unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
8. Schutz des geistigen Eigentums
8.1 Die von der Firma angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Firma. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
8.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht der Firma ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.
9. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen
9.1 Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die Firma an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
9.2 Nach dem Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat die Firma alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Firma, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.