Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) für den Harz und bundesweit
- Art Weitere Berufe
- Berufserfahrung Ohne Berufserfahrung
- Arbeitszeit Vollzeit
Beschreibung
Bewerbung in 2 Minuten!
WhatsApp an Martin, Tel. 0170/2119801
Du suchst neue Herausforderungen?
Werde Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) in unserer ILS Familie!
Als Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) leistest Du einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Personen, Objekten und Werten. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zuverlässige Kollegen (m/w)d) für den bundesweiten Einsatz.
Deine Vorteile
• Auch für Quereinsteiger ohne Berufserfahrung
• Qualifizierte Einarbeitung
• Ein krisensicherer Arbeitsplatz
• Eigenverantwortliche und verantwortungsvolle Aufgabenbereiche
• Eine leistungsgerechte Vergütung
• Familiäre Unternehmenskultur
• IHK Unterrichtung gem. §34a GewO kann organisiert werden
Deine Aufgaben
• Tätigkeiten im Bereich Werk- und Objektschutz
• Veranstaltungsdienste
• Überwachen von Sicherheits- und Meldetechnik
• Durchführung von Kontrollgängen im Innen- und Außenbereich
• Vorbeugender Brandschutz und Erste Hilfe im Notfall
• Melde- und Berichtswesen
• Durchführung von Fahrzeug-, Besucher- und Zutrittskontrollen
• Kontrolle, Weiterleitung und Beaufsichtigung von Lieferanten
und externen Dienstleistern
• Qualifizierter Empfangsdienst mit Besucherempfang und -steuerung
• Freundlicher Ansprechpartner bei Kundenwünschen
Das bringst Du mit
• Reisebereitschaft & Teamfähigkeit
• Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge
• Zuverlässige Arbeitsweise
• Deutsch in Wort und Schrift
• §34a GewO wünschenswert, kann durch uns organisiert werden
Infinity-Loki Sicherheitsdienstleistungen GmbH
Unterbruch 5
38877 Benneckenstein
www.ils-group.eu
Bewerbung an WhatsApp Tel. 0170/2119801
oder unter www.ils-group.eu
Rechtliche Angaben
ILS GmbH
Infinity-Loki Sicherheitsdienstleistungen GmbH
Büro: Unterbruch 5, 38877 Benneckenstein, Germany (Harz)
Mobil : + (49) 0170/2119801
eMail: M.Woitke@ils-group.eu
Web: http://www.ils-group.eu
Geschäftsführer / Inhaber: Rene Neumann
Bewachungsunternehmen gem. § 34a GewO.