SELTENE GELEGENHEIT: Uninahes Grundstück zur Wohnbebauung (2 Wo.)
515.000 €
- Grundstücksart Baugrundstück
- Angebotsart Kaufen
- Grundstücksfläche 975 m²
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Grundstück in Uninähe
In einer der attraktivsten Wohngegenden Oldenburgs haben Sie die äußerst seltene Gelegenheit dieses Grundstück zu erwerben! Das Maß der Bebaubarkeit richtet sich nach einem Bebauungsplan.
Das Grundstück weist eine Größe von ca. 975 m² auf.
Gerne erklären wir Ihnen telefonisch oder persönlich weitere Details.
Unsere eigenen Von Poll Finance Spezialisten können Sie darüber hinaus in allen Fragestellungen rund um das Thema Immobilienfinanzierung beraten und sicherlich wettbewerbsstarke Vergleichsangebote für Sie erarbeiten. Wir erwarten Ihren Anruf unter 0441-9984050 oder Ihre Email unter oldenburgvon-poll.com. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
# Ausstattung
- beliebter Ortsteil Bloherfelde
- Tempo-30-Zone
- Baugrundstück ca. 975 m²
- Bebauung nach Bebauungsplan Nr. 220 Änderung 1
- WR (reines Wohngebiet)
- 2 Wo. (zwei Wohneinheiten erlaubt)
- GRZ = 0,40
- GFZ = 0,60
- II Vollgeschosse
- offene Bauweise
Die Angaben sind dem online Auskunftsportal der Stadt Oldenburg entnommen
Das Grundstück ist derzeit mit einem Bestandshaus bebaut, das vermietet ist. Es handelt sich allerdings ausdrücklich um ein Abrissgebäude.
Käuferprovision: Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
# Lagebeschreibung
Dieses besondere Grundstück befindet sich in einer super Lage von Bloherfelde in der Nähe der Universität in einer Tempo-30-Zone.
Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Kindergarten, verschiedene Schulmöglichkeiten und Busverbindungen zur Innenstadt sind in naher Umgebung gelegen.
Die Wissenschaftsstadt Oldenburg liegt im Norden Deutschlands zwischen Bremen und der nahegelegenen Nordsee. Hier finden Sie echte Lebensqualität:
schöne und repräsentative Einfamilienhäuser prägen das Stadtbild, die Innenstadt mit ihren zahlreichen Geschäften und Gastronomieangeboten lädt zum Verweilen ein und auch die hervorragende Infrastruktur zeichnet das angenehme Wohnklima aus. So schätzen seine Bewohner die Nähe zur malerischen Innenstadt genauso wie die Nähe zum ca. 20 Autominuten entfernten und sehr mondänen Bad Zwischenahn.
Verkehrsanbindung:
Die Universitäts- und ehemalige Residenzstadt Oldenburg zeichnet sich durch seine ideale Orts- und Verkehrsanbindung aus. Im gesamten Stadtgebiet befinden sich Autobahn-Anbindungen, unter anderem an die A 28 und die A29, durch welche sowohl die Niederlande, das Ruhrgebiet, als auch Norddeutschland und die Küstengebiete, einwandfrei anzufahren sind.
Für Bahnreisende ist Oldenburg mit seinem ausgeprägten Schienennetz, welches besonders durch seine ICE-Verbindung bis nach München überzeugt und dem zugehörigem Bahnhof, interessant.
Der internationale Flughafen Bremen ist lediglich ca. eine halbe Autostunde entfernt und ermöglicht so auch weitere Reisen per Flugzeug.Entfernungen:
Kindergaerten 0,2 km
Grundschule 0,7 km
Realschule 4,5 km
Einkaufsmoeglichkeiten 0,9 km
Gymnasium 0,6 km
Flughafen 12,8 km
Fernbahnhof 0,9 km
Autobahn 1,3 km
Bus 0,4 km
Gaststaetten 0,6 km
Zentrum 3 km
Hauptschule 12,2 km
# Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER:
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Anbieter-Objekt-ID: 24 026 007
Rechtliche Angaben
VON POLL IMMOBILIEN - Shop Oldenburg
Geschäftsstelleninhaberin: Liebert Immobilien GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Karl und Jérome Liebert
In freier Handelsvertretung für die von Poll Immobilien GmbH
Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO erteilt durch das Bürger- und Ordnungsamt, Oldenburg
Zuständige Aufsichtsbehörde: Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg
Amtsgericht Oldenburg, HRB 208094
UID: DE 290 957 650
In freier Handelsvertretung für die von Poll Immobilien GmbH
Geschäftsführer: Daniel Ritter und Sassan Hilgendorf * Amtsgericht: Frankfurt am Main HRB 49850
Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO durch die Stadt Frankfurt am Main,
Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main
www.ordnungsamt.frankfurt.de
USt-IdNr.: DE208940728
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der von Poll Immobilien GmbH
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Maklerverträge, die zwischen der von Poll Immobilien GmbH, Feldbergstraße 35, 60323 Frankfurt am Main („von Poll Immobilien GmbH“ oder „wir“), und ihren Kunden geschlossen werden. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Sofern bei der Bezeichnung die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§ 2 PROVISIONSRECHNUNG
Im Falle eines provisionsauslösenden Hauptvertragsschlusses erhält der Kunde ausschließlich von der von Poll Immobilien GmbH, Feldbergstraße 35, 60323 Frankfurt am Main, eine Provisionsrechnung und kann schuldbefreiend nur an erstere leisten. Die Bankverbindungen der von Poll Immobilien GmbH lauten wie folgt: Frankfurter Sparkasse, IBAN: DE18 5005 0201 0200 1112 05, BIC: HELADEF1822; Nassauische Sparkasse, IBAN: DE93 5105 0015 0159 0152 54, BIC: NASSDE55XXX; Commerzbank, IBAN: DE21 5004 0000 0700 8303 00, BIC: COBADEFFXXX; Deutsche Bank, IBAN: DE09 5007 0024 0013 4510 00, BIC: DEUTDEDBFRA; Mainzer Volksbank, IBAN: DE19 5519 0000 0871 4090 66, BIC: MVBMDE55XXX; Hamburg Commercial Bank AG, IBAN: DE16 2105 0000 1001 4386 27, BIC: HSHNDEHH. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 3 VERTRAULICHKEIT
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen von diesen nur mit unserer vorherigen Zustimmung weitergegeben werden. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden haftet dieser auf Schadensersatz.
§ 4 HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom anderen Teil (z. B. Verkäufer bzw. Vermieter) stammen. Eine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht.
Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung haftet die von Poll Immobilien GmbH nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf, sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dies gilt weder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch in Fällen zwingender Haftung, insbesondere nicht im Fall der Übernahme einer Garantie.
§ 5 VERBRAUCHERHINWEISE ZUR STREITBEILEGUNG
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Wir nehmen auch nicht am Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß § 36 VSBG teil.
§ 6 GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main. Es findet deutsches Recht Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des EU-Staates oder der Schweiz, in dem bzw. der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
§ 7 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.