Sauna & See mit Feuerholz /Saunaboot/12P. (Paare,Fam. & Freunde)
259 €
Versand möglichBeschreibung
Schwitzen auf dem See? ☀️Auf nach Senftenberg!
Moin,
Entdecke eines der außergewöhnlichsten Saunaangebote mitten in der Lausitz am Senftenberger See!
Ob mit der Familie, Freunden, als Paar oder für kleine Feiern – wir bieten die perfekte Auszeit aus dem Alltag.
„Sauniere auf deiner eigenen Welle“
Unsere barrierefreien Boote (mit Sauna, Vorraum und Bad auf dem Deck) bieten Platz für bis zu 12 Personen.
Es verteilt sich alles entspannt auf dem Deck – 24m² Sauna und Vorraum sowie 24m² Dachterrasse stehen dir zur Verfügung.
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Dann melde dich gern oder buche direkt!
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Ganz nach dem Motto:
„Aus dem Alltag raus, treibHaus“
Was gibt es noch?
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Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tino Henßchen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die Tino Henßchen gegenüber ihren Kunden erbringt. Diese AGB gelten ebenfalls für zukünftige Verträge zwischen Tino Henßchen und dem Kunden, auch wenn diese AGB bei zukünftigen Verträgen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Diese AGBen können im Einzelfall durch abweichende Vereinbarungen ergänzt oder ersetzt werden.
1.3. Die Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird für alle Vertragsverhältnisse von Tino Henßchen mit dem Auftraggeber ausgeschlossen, es sei denn, dass Tino Henßchen deren Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkennt.
1.4. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten diese AGBen spätestens mit Beginn der Ausführung von Leistungen durch Tino Henßchen als vom Kunden angenommen.
1.5. Tino Henßchen ist berechtigt, diese AGBen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung seinen Widerspruch in Textform abgesandt hat.
2. Angebot, Preise/Preisanpassung, Laufzeit
2.1. Tino Henßchen bietet sämtliche Leistungen freibleibend, unverbindlich und unter Vorbehalt der Durchführbarkeit an, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes ausdrücklich bestimmt. Gleiches gilt sofern auf der Internetseite oder auf Werbematerialien von Tino Henßchen Angebote und Preise angegeben sind.
2.2. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich Netto in Euro zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer.
2.3. Zusatzleistungen sowie Auslagen bzw. Gebühren für behördliche Genehmigungen werden gesondert berechnet.
2.4. Bei Vertragsverhältnissen, die eine regelmäßige Leistung zum Gegenstand haben, hat Tino Henßchen im Falle einer Änderung der unmittelbaren Kalkulationsgrundlagen das Recht zur Anpassung des Entgelts im Rahmen und Umfang der Kostenänderung. Dies betrifft insbesondere Änderungen von Lohn-, Lohnnebenkosten, Kraftstoffpreisen, Gebühren Dritter sowie Preisänderungen bei Entsorgungspartnern.
2.5. Verträge über monatlich wiederkehrenden Leistungen werden jeweils für die Dauer eines Jahres ab Vertragsschluss abgeschlossen. Beide Parteien sind berechtigt den Vertrag über monatlich wiederkehrenden Leistungen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende zu kündigen.
3. Leistungserbringung, Leistungsverzögerung
3.1. Tino Henßchen ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen.
3.2. Tino Henßchen ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn es die Art der Leistung gestattet.
3.3. Leistungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Auch bei schriftlich bestätigten Terminen sind Abweichungen von bis zu drei Stunden nach dem festgelegten Zeitpunkt dennoch als unwesentlich anzusehen und begründen damit keine Ansprüche des Kunden gegen Tino Henßchen.
3.4. Verzögert sich die Durchführung vereinbarter Leistungen infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder andere Ereignisse, die Tino Henßchen nicht zu vertreten hat, so verlängern sich die Fristen in dem Umfang der erforderlich ist, die Auswirkungen der Ereignisse zu überwinden. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Krieg, Terroranschläge, nationale oder internationale Sanktionen, Arbeitskampfmaßnahmen (insb. Streiks und Aussperrungen) im Betrieb der Tino Henßchen oder bei Entsorgungspartnern oder Subunternehmern von Tino Henßchen, Verkehrsunfälle ohne Verschulden von Tino Henßchen oder ihrer Beschäftigten oder vergleichbare Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Tino Henßchen liegen.
3.5. In übrigen Fällen des Verzuges von Tino Henßchen kann der Kunde nach einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt.
4. Zahlungsbedingungen und -verzug/Verrechnung/Vorkasse
4.1. Tino Henßchen ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Rechnungsbeträge sind wie folgt zu begleichen:
– 50% bei Auftragserteilung,
– 50% spätestens 7 Tage nach Fertigstellung/Leistungserbringung.
4.2 Bei monatlichen wiederkehrenden Leistungen sind Rechnungen jeweils zum Ersten des Folgemonats zu begleichen.
4.3 Maßgeblich für den Zeitpunkt der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung ist jeweils der Eingang der Zahlung bei Tino Henßchen.
4.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat er die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch von Tino Henßchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4.5. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb einer von der Tino Henßchen gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ist die Tino Henßchen berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Zahlung des säumigen Betrages zu verweigern.
4.6. Teilleistungen auf Zahlungsrückstände des Kunden werden mit Forderungen von Tino Henßchen in folgender Reihenfolge verrechnet: Verzugs- und Verfahrenskosten, Rückstände, laufende Kosten.
5. Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrechte
5.1. Der Kunde ist nur nach schriftlicher Zustimmung von Tino Henßchen berechtigt, Forderungen gegen Tino Henßchen ganz oder teilweise abzutreten.
5.2. Ein Aufrechnungsrecht gegen fällige Forderungen von Tino Henßchen steht dem Kunden nur zu, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.
6. Haftung
6.1. Tino Henßchen haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr, ihren Organen, leitenden Angestellten oder Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Handelt es sich um die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung für den Vertragszweck unverzichtbar ist, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Personenschäden infolge unerlaubter Handlung, haftet Tino Henßchen in jedem Fall zurechenbaren Verschuldens. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden begrenzt auf den vertragstypischen Schaden und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Produzentenhaftung.
6.2. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind in jedem Fall der Höhe nach beschränkt auf den Auftragswert.
6.3. Bei Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Terminen durch den Auftraggeber ist die Haftung von Tino Henßchen in jedem Fall ausgeschlossen.
6.4. Eine Haftung von Tino Henßchen ist für solche Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind. Dies gilt auch für solche Schäden, die darauf beruhen, dass seitens des Kunden begründete Anweisungen von Tino Henßchen nicht befolgt werden.
6.5. Der Kunde haftet im Übrigen für die Richtigkeit seiner für den jeweiligen Auftrag gemachten Angaben. Der Kunde hat Tino Henßchen jeden aus der Unrichtigkeit resultierenden zusätzlichen Aufwand zu vergüten.
6.5. Der Kunde haftet der Tino Henßchen ferner für solche Schäden, die aus der Verletzung eigener Vertragsobliegenheiten entstehen und stellt Tino Henßchen gegebenenfalls von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
7. Streitschlichtung
Tino Henßchen ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren (§ 36 VSBG) vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
8.1. Auf die Verträge zwischen Tino Henßchen und ihren Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Hamburg.
9. Salvatorische Klausel
9.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden bzw. nicht Vertragsbestandteil geworden sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung durch Geschäftsbedingungen des Kunden ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in diesen AGB.
9.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des zwischen der Tino Henßchen und dem Kunden geschlossenen Vertrages aus Gründen, die nicht auf den gesetzlichen Regelungen für AGB beruhen, unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages ebenfalls unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame Bestimmung, die dem von den Vertragspartnern bei Abschluss des Vertrages gewollten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke des jeweiligen Vertrages.
Angaben gemäß § 5 TMG
Tino Henßchen
Bahnhofstraße 18
01968 Senftenberg