Schweißer (m/w/d) WIG, MAG oder E!
- Art Weitere Berufe
- Arbeitszeit Vollzeit
Beschreibung
RIW-Dienstleistungsgruppe - Seit nunmehr 40 Jahren ist die RIW-Gruppe kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner für Kunden und Mitarbeiter in den Bereichen Industriereinigung und Wartung, Gebäudereinigung, Personaldienstleistung, Qualitätssicherung und Anlagenbau.
Das können wir und unsere Partnerunternehmen Dir bieten:
- Sicherheit: Du erhältst einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- Zukunft: Du bist in einem langfristigen Einsatz und hast sehr gute Chancen auf eine Übernahme
- Wir-Gefühl: Du wirst Mitglied eines Familienunternehmens, mit engagierten Kollegen, Kolleginnen und Vorgesetzten
- Zusätzliche Benefits: Du kannst durch uns unter anderem Rabatte für Deine FitX-Mitgliedschaft erhalten: Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld erhältst Du
Diese Aufgaben erwarten Dich bei uns:
- Lesen und Interpretieren von Schweißplänen und Schweißanweisungen
- Erstellung verschiedener Schweißverbindungen
- Nachbearbeitung der Werkstücke (z.B. Reinigen, Schleifen, Entgraten)
Das bringst du persönlich mit:
- Erste Erfahrungen als Schweißer (WIG, MAG und/oder E) wünschenswert
- Handwerkliches Geschick
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
RIW- WIR für DICH: Transparent und unkompliziert
- Bewerben einfach gemacht: Im ersten Schritt brauchen wir nur den Lebenslauf von Dir
- Zum neuen Job ohne Stress und Aufwand: Wir nehmen uns Zeit für Dich und sind Dein professioneller Partner für den weiteren Bewerbungsprozess
- Wir denken weiter: Falls es in diesem Projekt nicht passt, gibt es in unserem Netzwerk viele weitere Möglichkeiten zu Deinem neuen Traumjob
Rechtliche Angaben
RIW Personalservice GmbH
Weetfelder Str. 55
59199 Bönen
boenen@riw.de
+49(2383) 921041-41
Geschäftsführer: André Krüger
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 51913
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 231778749
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: André Krüger
Zuständige Erlaubnisbehörde: Bundesagentur für Arbeit / Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Die Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §1 AÜG ab dem 04.12.2003.