Schlosser gesucht! (m/w/d)
- Art Schlosser/-in
Beschreibung
Wir suchen Sie als Schlosser / Industriemechaniker (m/w/d)
Diese Vorteile erwarten Sie bei uns und unseren Partnerunternehmen
- Sicherheit: Sie erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- Fairness: Sie erhalten eine attraktive Vergütung Ihrer Qualifikation entsprechend
- Zukunft: Sie sind in einem langfristigen Einsatz und haben sehr gute Chancen auf eine Übernahme
- Wir-Gefühl: Sie werden Mitglied eines modernen Unternehmens, mit engagierten Kollegen, Kolleginnen und Vorgesetzten
Ihr Aufgabenbereich bei uns
- Instandhaltung und Inbetriebnahme von Produktionsmaschinen
- Arbeiten nach technischer Zeichnung
- Durchführung von Prüf-, Mess- und Kontrollarbeiten
Ihr Profil
- abgeschlossene Berufsausbildung als Maschinenschlosser, Metallbauer, Industriemechaniker, Konstruktionsmechaniker (m/w/d) oder ähnliche Ausbildungen in einem vergleichbaren Beruf
- Sie bringen erste Berufserfahrung mit – keine zwingende Voraussetzung
- Sie bringen gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mit
- Sie haben eine sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise
RIW - WIR für SIE: Transparent und unkompliziert
- Bewerben einfach gemacht: Im ersten Schritt brauchen wir nur eine Nachricht von Ihnen, dass Sie an der Stelle interessiert sind
- Zum neuen Job ohne Stress und Aufwand: Wir nehmen uns Zeit für Sie und sind Ihr professioneller Partner für den weiteren Bewerbungsprozess
- Wir denken weiter: Falls es in diesem Projekt nicht passt, gibt es in unserem Netzwerk viele weitere Möglichkeiten zu Ihrem neuen Traumjob
Rechtliche Angaben
RIW Personalservice GmbH
Weetfelder Str. 55
59199 Bönen
boenen@riw.de
+49(2383) 921041-41
Geschäftsführer: André Krüger
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 51913
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 231778749
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: André Krüger
Zuständige Erlaubnisbehörde: Bundesagentur für Arbeit / Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Die Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §1 AÜG ab dem 04.12.2003.