Ritterstuhl ohne Armlehne, Eiche Rarität
1.820 €
Versand möglich- Art Stühle
- Farbe Holz
- Zustand Neu
Beschreibung
Ritterstuhl mit Waffenausschnitt in der Lehne
Eiche massiv handwerkliche Ausführung
handgeschruppte Oberfläche
ca. 18 Stunden Herstellungszeit
mit Armlehne 2080,00 Euro
ohne Armlehne 1820,00 Euro
Rechtliche Angaben
Impressum
Stefan Dosch GmbH HolzRaum
Meisterbetrieb für Massivholzmöbel
Schönauer Ring 26
82269 Geltendorf / Kaltenberg
Telefon: +49 (8193) 93928-0
Telefax: +49 (8193) 93928-9
holzraum@stefan-dosch.de
www.stefan-dosch.de
Geschäftsführer: Stefan Dosch
Staatlich geprüfter Form- und Raumgestalter
USt-Id-Nummer: DE 212293740
Steuernummer: 125/139/20189
Handelsregister Augsburg HRB 20772
Beschwerdeverfahren
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks (Stand: 1. November 2016)
1. Anzuwendendes Recht
Es gilt deutsches Recht.
2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1 Auftragsannahmen
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des
Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in
diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.2 Lieferverzögerungen
Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt,
rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des
Auftragnehmersoder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige
Witterungsverhältnisse verzögert,so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die
Dauer der Verzögerung.Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann
jeder Vertragsteil ohneErsatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung
aufgrund vonUmständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum
vereinbartenTermin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den
Auftraggeber über,in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen
ist. Lagerkostengehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.3 Mängelrügen
Offensichtliche Mängel müssen von Unternehmern zwei Wochen nach Lieferung der
Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser
Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend
gemacht werden.
2.4 Mängelverjährung
Die Mangelverjährung bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung
betreffen, beträgt ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen,
gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die
Person des Vertragspartners.
2.5 Umsetzung der Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die
mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen
Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der
Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat
der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der
Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich,
schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl
einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher
Sachen.
2.6 Anlieferung
Beim Anliefern wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude
fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder
wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden
gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind
mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen
passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers oder der von
ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrgeld)
in Rechnung gestellt.
2.7 Abschlagszahlungen
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des
Wertzuwachses eine Abschlagzahlung verlangt werden. Wesentliche Mängel
berechtigen nur zu einem angemessenen Einbehalt, in der Regel in Höhe des
zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.
2.8 Fälligkeit
Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert bzw.
abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig
und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Förmliche Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung
auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise
zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf
Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
4. Pauschalierter Schadensersatz
Kündigt der Auftraggeber vor Bauausführung den Werkvertrag, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu
verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen
geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Technische Hinweise
5.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten
durchzuführen sind, insbesondere:
– Beschläge und gängige Bauteile sind zu
kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten
– Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
– Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden,
Treppenstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart
und Witterungseinfluss nachzubehandeln Diese
Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn
nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene
Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und
Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen,
ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den
Auftragnehmer entstehen.
5.2 Durch den fachgerechten Einbau moderner
Fenster und Außentüren wird die energetische
Qualität des Gebäudes verbessert und die
Gebäudehülle dichter. Daher sind, um die
Raumluftqualität zu erhalten und Schimmelpilzbildung
vorzubeugen, zusätzlichen Anforderungen an die Beund
Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell
notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand
des Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber /
Bauherrn zu veranlassen ist.
5.3 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und
Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben
vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer,
Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.
5.4 Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B.
Fenster, Treppen, Parkett) für geeignetes klimatische Raumbedingungen
(Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.
6. Zahlung
Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung Statt, angenommen.
7. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen ist ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung
Eigentum des Auftragnehmers.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der
Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform
anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu
übereignen.
8.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen
Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen
Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen
des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe
des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer
abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der
Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die
Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem
Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.
8.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das
Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die
aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten
entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der
Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer
ab.
8.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im
Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines
Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den,
den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des
Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an
den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der
Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht
dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
9. Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der
Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine
Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht
werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich
zurückzugeben.
10. Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist weder zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, noch ist er dazu bereit.
11. Gerichtsstand Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung Werkvertrag
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Stefan Dosch HolzRaum GmbH, Schönauer Ring 26, 82269
Kaltenberg, Tel. 08193 / 939280; Telefax. 08193 / 939289, holzraum@stefan-dosch.de mittels einer eindeutigen
Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
wiederrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich
der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben). unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ich habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ein Exemplar erhalten:
An:
Stefan Dosch GmbH HolzRaum
Meisterbetrieb für Massivholzmöbel
Schönauer Ring 26
82269 Geltendorf / Kaltenberg
Deutschland
E-Mail: Holzraum@stefan-dosch.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________
________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
_______________________________________________________________