RESERVIERT - Wald und Moorland in Bassum-Hollwedel - Verkauf im Bieterverfahren bis 15.04.2024 !
VB
- Art Kaufen
- Fläche 8.824 m²
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Die hier angebotene Fläche unterteilt sich in:
2.513 m² Laubholz
6.311 m² Moor
Die genaue Lage der angebotenen Fläche entnehmen Sie bitte den im Exposé beigefügten Übersichtskarten.
# Ausstattung
VERKAUF IM BIETERVERFAHREN BIS ZUM 15.04.2024 !!
Der Startpreis beträgt 0,30 €/m².
Käuferprovision: 1750 EUR inkl. gesetzl. MwSt.
Grundstücksfläche: ca. 8824 m²
# Lagebeschreibung
Hollwedel ist ein Ortsteil im Nordwesten der Kleinstadt Bassum im niedersächsischen Landkreis Diepholz.
# Sonstiges
Sämtliche Angebote der VoBa GmbH sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. - Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weiterreichende Informationen erst rausgeben
können, wenn uns Ihre vollständige Adresse sowie E-Mail Adresse vorliegen.
Weitere Angebote finden Sie unter www.voba-immobilien.com
Anbieter-Objekt-ID: BA-2543
Rechtliche Angaben
Firma: VOBA Immobilien Beratungs- und Dienstleistungsges. der Volksbank Bassum, Stuhr, Syke, Weyhe mbH
Vertretungsberechtigter: Jens Plate
Strasse: Bremer Straße 28
PLZ/Ort: D-27211 Bassum
Telefon: 04241 85 154
Fax: 04241 85 159
E-Mail: info@voba-immobilien.com
Homepage: www.volksbank-syke.de
Handelsregister: Amtsgericht Walsrode
Handelsregisternummer: 110619
Umsatzsteueridentifikationsnummer: 46/201/40138
Verbraucherinformationen
für Maklerkunden bei außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen
1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung
Der Maklervertrag mit der VOBA Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Volksbank Bassum,
Stuhr, Syke und Weyhe mbH beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z. B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag usw.) über eine
Immobilie (z. B. unbebautes/bebautes Grundstück). Hiergegen erfolgt als Gegenleistung die
Verpflichtung zur Zahlung des Maklerhonorars („Maklercourtage“) durch den Maklerkunden. Die
VOBA Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Volksbank Bassum, Stuhr, Syke und Weyhe
mbH wird durch den Maklervertrag zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen
verpflichtet. Dies beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Bestandes auch, individuell
nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die VOBA
Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Volksbank Bassum, Stuhr, Syke und Weyhe mbH ihre
allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung der
vorhandenen Interessentendatei ausgerichtet ist. Die VOBA Beratungs- und
Dienstleistungsgesellschaft der Volksbank Bassum, Stuhr, Syke und Weyhe mbH ist dabei nicht zu
Werbemaßnahmen verpflichtet.
2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden
VOBA Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Volksbank Bassum, Stuhr, Syke und Weyhe
mbH, Hauptstr. 30, 28857 Syke
Geschäftsführer: Jens Plate
Kontakt: Telefon: 04241-85858 Telefax: 04241-85859
E-Mail: info@voba-immobilien.com
Internet: www.voba-immobilien.com
Handelsregister: HRB 110619 Amtsgericht Walsrode
3. Maklercourtage
Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt
werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw.
nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert
sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die VOBA Beratungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Volksbank Bassum, Stuhr, Syke und Weyhe
mbH beginnt nach Abschluss des Maklervertrages mit der Erbringung der Maklerleistung. Die
Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter
Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss
des angestrebten Vertrages) oder bis zum Wirksamwerden einer Kündigung des Maklervertrages
erbracht.
5. Laufzeit des Maklervertrages
Die Laufzeit des Maklervertrages und dessen Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus der
individuell geschlossenen Vereinbarung und den gesetzlichen Regelungen.