- Wohnfläche 72 m²
- Zimmer 2
- Schlafzimmer 1
- Badezimmer 1
- Etage 1
- Wohnungstyp Erdgeschosswohnung
- Baujahr 1974
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Die Wohnung besteht aus zwei Zimmern und ist 72qm groß und befindet sich in einem Gebäude mit insgesamt 12 Wohneinheiten.
Der Flur verfügt über eine Garderoben-Einbuchtung, das Badezimmer ist mit einer Dusche, einem WC und einem Waschbecken ausgestattet, inklusive einem Waschmaschinenanschluss. Die moderne Fliesenoptik verleiht dem Bad ein modernes und zeitloses Ambiente. Die Küche ist mit zwei modernen Küchenzeilen und hochwertigen Geräten ausgestattet.
Das Wohnzimmer wurde kürzlich renoviert und bietet Zugang zu einem Balkon mit einem beeindruckenden Ausblick über Nagold-Rohrdorf.
Das Schlafzimmer ist ebenfalls neu gestaltet.
Die gesamte Wohnung ist mit einem modernen Fliesenboden ausgestattet.
Zu der Wohnung gehört ein Kellerabteil und einen Garagenstellplatz.
# Ausstattung
- Balkon
- Kellerraum
- Garage
- Einbauküche
- begehbare Dusche
# Weitere Angaben
Garagen/Stellplätze: 1
Objektzustand: vollständig renoviert
Garagen/Stellplatzkaufpreis: 15.000,00 €
Käuferprovision: 3,57% inklusive der gesetzlichen Mwst.
Nutzfläche: ca. 8 m²
# Lagebeschreibung
Die Gemeinde Rohrdorf mit ihren ca. 2000 Einwohner im Landkreis Calw liegt im Nordschwarzwald.
Die große Kreisstadt Nagold, ist in nur 5 Minuten mit dem Auto erreichbar.
Eine Grundschule, Lebensmitteldiscount, Allgemeinmediziner sowie ein Kindergarten, befinden sich direkt in Rohrdorf und ist in unmittelbarer Umgebung.
Die Weiterführenden Schulen wie Realschule, Gymnasium und Berufsschule sind in Nagold und sind mit der guten Anbindung des ÖPNV sehr gut erreichbar.Entfernungen:
Kindergaerten 1,2 km
Grundschule 0,9 km
Realschule 4,3 km
Gymnasium 2,8 km
Autobahn 15 km
# Sonstiges
Alle Angaben in den Exposés sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem jeweiligen Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Eine Weitergabe des Exposés an Dritte nur mit Einverständnis der Wirtschaftskanzlei.
Besichtigungen:
Beurteilen Sie selbst, ob Lage, Raumaufteilung, Flächenangebot, Außenanlage und weitere Faktoren Ihren Bedürfnissen entsprechen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Besichtigungstermin.
Zusätzlich sind wir auch über unsere Social Media- Kanäle erreichbar:
➡ Instagram
Wir freuen uns sehr auf Ihre Kontaktaufnahme!
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 119 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: D
Gültig bis: 2028-07-12
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 23-56-12
Rechtliche Angaben
Wirtschaftskanzlei Immobilien
Hagenring 55
72119 Ammerbuch-Altingen
Tel.: 07032 289 759 0
E-Mail: immobilien@wirtschaftskanzlei.online
USt-IdNr.: DE355491166
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Benjamin Tausch (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-3Z1O-0TDXC-29 (für § 34 d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-175-RSWM-71 (für § 34 f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-175-T3CB-19 (für § 34 i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.