Reisebügeleisen
25 €
Versand möglich- Art Haushaltskleingeräte
- Zustand Neu
Beschreibung
Ariete Duetto Garment, Bügeleisen Vertikales Dampfbügeleisen und Bügeleisen mit Antihaft-Keramikplatte
Doppelfunktion: Kann als herkömmliches Bügeleisen oder als Vertikalmangel verwendet werden, indem die Platte dank einer patentierten Technologie einfach gedreht wird
Gebrauchsfertig: In wenigen Sekunden ist Duetto bereit, Ihre Kleidung mit oder ohne Bügelbrett perfekt aufzufrischen oder zu bügeln
Zu Hause oder unterwegs: Auch auf Reisen im Koffer immer dabei, um bei jeder Gelegenheit tadellos gekleidet zu sein
Für jede Stoffart: Frischen Sie Gardinen, Sofas, Kissen und Kleidungsstücke schnell direkt vom Kleiderbügel auf oder beseitigen Sie die hartnäckigsten Falten mit der Antihaft-Bügelsohle
Zustand:Neu
Rechtliche Angaben
Firma:MSA Vending
Adresse:Akosweg7
87437 Kempten
wir arbeiten nach Umsatzsteuergesetzt (UStG)
§19 Besteuerung der Kleinunternehmer
1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer.
In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet.
Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.