Regalprüfung UVV 15635
VB
Beschreibung
Wir als Zertifizierter Sachkundeprüfer nach DIN 15635
prüfen Ihre Ortsfesten Regale und Lagerbühnen.
Prüfpflicht
Als Unternehmer/Gewerbetreibender mit Lagereinrichtungen überträgt Ihnen die europäische Norm DIN EN 15635 sowie die BetrSichV die Pflicht, Regaleinrichtungen regelmäßig (max. alle 12 Monate) durch eine fachkundige Person überprüfen zu lassen.
zu Prüfende Regale:
Metallregale folgender Typen: Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Einfahrregale,Durchfahrregale,Archivregale, Durchlaufregale, Mehrgeschosseinrichtungen
Wie oft müssen Regale geprüft werden?
-Vor der Erstinbetriebnahme
-mindestens alle 12 Monate (Expertenprüfung durch eine befähigte Person)
-Wöchentliche Sichtkontrolle
Rechtliche Angaben
Einzelunternehmen
Vertrieb von Lagertechnik
Marienfelderstraße123
56070 koblenz
0261-95227336
0175-2401874
Steuernummer: 22/059/32444
USt. IdNr: DE 299657264