Prunus Genolia / Kirschlorbeer Heckenpflanzen
12 €
Versand möglich- Art Pflanzen
Beschreibung
# Prunus Genolia / Kirschlorbeer :
MIndestabnahme 10 Pflanzen einer Größe.
**Pflanzen im Container (Topf):**
60-80cm Stück 12,00€
80-100 cm Stück 16,00€
100-120 cm Stück 20,00€
120-140 cm Stück 40,00€
140-160 cm Stück 55,00€
**MENGENRABATTE bitte berücksichtigen!!!**
Ab 100 Pflanzen 10% Rabatt
Ab 200 Pflanzen 15% Rabatt
Preise inkl. MwSt.
**Alle Pflanzen werden nur auf Bestellung fertiggestellt.**
Die Verfügbarkeit ist immer aktuell zu erfragen.
**Abholtermin:**
Die Vergabe Ihres Abholtermins erfolgt nach Absprache. WICHTIG: Unser Betrieb ist nur zu dem abgesprochenen Abholtermin besetzt!
**Wichtiges zur Bestellungsaufnahme:**
Bei Bestellung benötigen wir
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\-gewünschter Abholtag: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
\-gewünschtes Zeitfenster: 8.00-8.30 Uhr oder 16.30-17.00 Uhr
Bei Angabe der Mail-Adresse erhalten Sie im Anschluss eine Auftragsbestätigung per Mail.
**Wichtiges zur Abholung:**
\-Unser Betrieb ist nur zu dem abgesprochenen Abholtermin besetzt
\-Die Pflanzen sind zahlbar bei Abholung mit EC-Karte ohne Abzug oder im Voraus abzüglich 2% Skonto. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
\-das Anreichen der Ware erfolgt bis zur Ladekante
\-Stornierungen müssen spätestens 5 Werktage vor Abholtermin schriftlich erfolgen
**Wichtiges zur Lieferung:**
\-Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
\-Die Pflanzen sind zahlbar im Voraus abzüglich 2% Skonto, mit Zahlungseingang 3 Tage vor Liefertermin.
\-Wir liefern ausschließlich per Spedition mit Sattelzug. Zur Verfügung stehen 12 ldm.
\-die Pflanzen werden lose verladen -das Abladen erfolgt durch den Empfänger
\-ausreichend Platz sowie ein zügiges Entladen sind zu gewährleisten -Stornierungen müssen spätestens 5 Werktage vor Liefertermin schriftlich erfolgen
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1. Aufträge sind vom Käufer innerhalb 24 Stunden nach Eingang zu bestätigen. Falls der Käufer innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Einspruch erhebt, gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung wie erteilt.
Preise und Zahlungsbedingungen
2. Die Preise gelten ab Verkaufstelle in Euro, bei Endverbraucher-Preisen inkl. bei Wiederverkäufer-Preisen zzgl. der Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung ohne Skonto oder Abzüge.
3. Bei Begleichung von Rechnungsbeträgen ist bei Abholung mit EC-Karte ohne Abzug oder im Voraus abzgl. 2% Skonto zu zahlen, bei Lieferung ausschließlich im Voraus abzüglich 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in bankmäßiger Höhe berechnet werden. Zusätzlich entstehende Kosten bei der Lieferung per Spedition sind vom Käufer zu tragen.
4. Teilposten eines Angebotes werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers abgegeben, insbesondere wenn nur eine Fracht kalkuliert ist.
Versand und Verpackung
5. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer hat die Verpackung sorgfältig und ordnungsgemäß auszuführen. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Es besteht keine Rücknahmeverpflichtung. Transportkosten ab Betrieb des Verkäufers und Verpackungskosten können nachgenommen werden.
Lieferpflicht, Gütebestimmungen, Gewährleistung
6. Wenn durch Wetterkatastrophen und durch Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Streik, Aussperrung, Energieausfall oder ähnliche Betriebsstörungen, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige vom Käufer nicht zu vertretene Behinderungen die Ausführung bestätigter Aufträge unmöglich gemacht wird, so entfällt die Lieferpflicht.
Muster sollen nur die Durchschnittsbeschaffenheit zeigen. Es müssen nicht alle Pflanzen der Lieferung genau wie die Probe ausfallen.
Ersatz von fehlenden Sorten in ähnlichen gleichwertigen Sorten ist gestattet, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Eine Gewähr für das Anwachsen wird grundsätzlich nicht übernommen. Verlangt der Käufer jedoch ausdrücklich die übernahme einer Anwachsgarantie, so ist hier ein besonderer Betrag in Rechnung zu stellen. Die Garantie beschränkt sich auf den Pflanzwert im Zeitpunkt der Lieferung.
Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Pflanzen bei Lieferung erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens binnen 1 Werktag dem Verkäufer gegenüber gerügt werden. Die Mängel sind genau anzugeben. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden, sobald sie erkennbar sind. Private Letztverbraucher haben einen Mangel innerhalb der dafür gesetzlichen Verjährungsfrist von 6 Monaten nach Ablieferung geltend zu machen.
Es ist nicht gestattet, von einer Warenart nur einen Teil der Lieferung zur Verfügung zu stellen, da jeder einzelne Posten als ein ganzes zu betrachten ist. Eine Gewähr der Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und bis zur Höhe des Rechnungsbetrages übernommen. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht, sofern nicht im einzelnen besonders Vereinbarungen getroffen worden sind oder dem Verkäufer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Schadensersatzansprüche wegen verdeckter Mängel, Verzug oder vom Verkäufer zu vertretene Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
FSaatG (Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut). Für die Echtheit der Herkunftsangabe bei Forstpflanzen nach dem FSaatG in der jeweils neuesten Fassung kann vom Verkäufer grundsätzlich keine Gewähr übernommen werden Der Verkäufer gibt bei Rechnungsstellung aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen lediglich eine Erklärung im Sinne des Gesetzes in Form Herkunftszahlen oder –namen ab. Eine Haftung oder ein Anspruch auf Wiedergutmachung bei einer späteren änderung der Herkunft, gleich von welcher Seite, entsteht grundsätzlich nicht.
Eigentumsvorbehalt
7. Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollen Erfüllung der gegen den Käufer zustehenden Kaufpreisansprüche, bei Kaufpreiszahlung durch Bargeld oder Check bis zu deren Einlösung.
Das vorbehaltene Eigentum des Verkäufers geht nicht dadurch verloren, dass der Käufer die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung oder entgültiger Verwendung vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt. Der Käufer ist verpflichtet, dabei so vorzugehen, dass die Pflanzen als vom Verkäufer gekommen bestimmbar sind. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer gegebenenfalls Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu geben . Bei trotzdem erfolgter Vermischung der gelieferten Pflanzen erwirbt der Verkäufer in Höhe des Wertes der von ihm gelieferten Pflanzen für die Zeit des Bestehens des Eigentumvorbehalts Miteigentum an den vermischten Pflanzen.
Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung für Erfüllung der Ansprüche des Lieferanten ist unzulässig. Wenn der Verkäufer im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehres die noch im Eigentum des Verkäufer stehenden Pflanzen weiterveräußert, gelten die aus der Weiterveräußerung ihm erwachsenen Forderungen als mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Verkäufer abgetreten bis zur Höhe der dem Erstverkäufer zustehenden Ansprüche.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
8. Erfüllungort und ausschließlicher Gerichtsstand für den Geschäftsverkehr von Baumschulen mit Baumschulen und von Baumschulen mit Wiederverkäufern (gewerblichen Unternehmen) und von Baumschulen mit Endverbrauchern (Privatpersonen) sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Lieferanten. Dies gilt auch für das Mahnverfahren. Es gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel
9. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Diesen Disclaimer verwenden wir hier unter Anderem mit freundlicher Genehmigung des Datenschutzbeauftragten Berlin, von dessen Website wir ihn für unsere Zwecke abgeleitet haben und der ihn jedem, der ihn gerne verwenden möchte, ebenfalls zur Verfügung stellt.