PROFI-HÜPFBURG PIRAT XXL / MIETEN / LEIHEN M.B.D. Schleswig
150 €
Beschreibung
PROFI-HÜPFBURG PIRAT XXL
Die perfekte Burg & ein Highlight auf jeder Veranstaltung. Mit Dach !! Sie ist durch das Dach, sowie das Netz an der Rückwand besonders sicher, da die Kinder beim Beklettern der Wände nicht herausfallen können !! Hüpfen, Klettern & Spielen. Jede Menge Spaß wartet auf Euch.
Länge 6,50m – Breite 5,00m – Höhe 5,00m .
Gebläse von Gibbons
Tagespreis:
Montag bis Freitag = 150,00€
Samstag oder Sonntag ( Feiertag )= 170,00€
Wochenende:
Samstag & Sonntag = 190,00€
Zertifizierte Fallschutzmatten für 20,00€ möglich.
Kaution nach Rücksprache
Hüpfburgvermietung Schleswig
huepfburgmietenschleswig.de
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Unsere PROFI-HÜPFBURGEN alle mit Gibbons-Gebläse für den normalen Haushaltsausschuss
Hüpfburg ab 30€ am Tag
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Gewerbliche Veranstaltungen auf Anfrage
Wir freuen uns auf Euch
Kartenzahlung / PayPal möglich
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Material / Verarbeitung:
- gefertigt nach DIN EN 14960
- solide Verarbeitung
- sehr stabiles mehrfach vernähtes 0,55mm PVC
- pflegeleichte Oberfläche
- große verdeckte Reißverschlüsse, erleichtern das Ablassen der Luft beim Abbau
Rechtliche Angaben separat aufgeführt
Keine Mehrwertsteuer Ausweisung
[Kleinunternehmer:§ 19 UStG]
Rechtliche Angaben
Verantwortlich: Björn Danczak
M.B.D. Hüpfburgvermietung
24837 Schleswig
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§ 4 Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
Email: info@huepfburgmietenschleswig.de
www.huepfburgmietenschleswig.de
Tel: 0151 50980 792
BENUTZUNG & HAFTUNG
1. Das Objekt ist / die Objekte sind gemäß Aufbauanleitung auf-und abzubauen.
2. Die Betriebshinweise und Aufbauanleitung/en sind Bestandteile dieses
Mietvertrages und müssen bei Rückgabe vollständig und unbeschädigt
zurückgegeben werden.
3. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe des Mietobjekts
den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
4. Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Objekt/ die angemieteten
Objekte, pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien, sauberen und
trockenen Zustand zurückzugeben!
5. Der Mieter verpflichtet sich , unverzüglich entstandene Schäden bei ange-
mieteten Objekten , zu melden und mitzuteilen. Unter anderem auch bei
Verlust des Objektes!
6. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber
dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für
Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen. Der Vermieter übergibt
die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand.
Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder
Folgeschäden, die durch Nichtstattfinden der Veranstaltung (Schlechtwetter)
entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadensersatz.
7. Werden Mietsachen, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht,
erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter
durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
8. Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht und/oder einer vom Mieter
autorisierten, volljährigen Person, betrieben und genutzt werden.
Bei der Vermietung von Mietobjekte, übernimmt der Mieter die allgemeine
Verkehrssicherungspflicht .
9. Bei Verschmutzung oder nasser Rückgabe, wird die
oben genannte Kaution, als Reinigungsgebühr vom Vermieter einbehalten!
10. Bei Beschädigungen, werden die Reperatur- oder Neuanschaffungskosten
dem oben genannten Mieter in Rechnung gestellt!
11. Bei Strombetriebenen Mietobjekten müssen diese bei Regen sofort vom
Stromkreis getrennt werden.
12. Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von
Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
13. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der
Hüpfburg / von dem Mietobjekt, eingehalten werden!
Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts.
14. Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten.
15. Schuhe sind auf der Hüpfburg verboten.
16. Spitze und scharfe Gegenstände sind verboten.(Stifte,Haarspangen,etc.)
17. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen
vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
18. Die Wände dürfen nicht zum Klettern o. als Sprungwand benutzt werden.
19. Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten
und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.
20. Die Hüpfburgen sind nach DIN EN 14960 für private / öffentliche und auch
gewerbliche Veranstaltungen zugelassen.
21. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und
Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietobjekte entstehen können.
22. Die Nutzung der gemieteten Objekte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
23. Die entliehenen Objekte sind nicht versichert. Der Vermieter
übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
24. Der Mieter hat das/die Mietobjekt/e in einwandfreien Zustand übernommen.
Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen.
Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe
vorhanden gewesen, können nicht annerkannt werden, wenn diese nicht in der
Mängelliste aufgeführt sind!
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Hinweis auf EU-Streitschlichtung
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere Emailadresse lautet: huepfburg@mbd-schleswig.de
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