Profi Fotobox/Photobox/Photobooth Komplettpaket mieten
219 € VB
Beschreibung
Sie suchen eine professionelle Fotobox für Ihre Feier oder Veranstaltung?
Hier bekommen Sie eine professionelle Fotobox mit bester Bildqualität. Zusammen mit einer eingebauten Canon Spiegelreflexkamera und einem integriertem Blitz sind einmalige Aufnahmen garantiert.
Mit der professionellen Fotobox halten Sie bei Hochzeitsfeiern, Geburtstagen, Weihnachtsfeiern oder Firmenevents die schönsten und witzigsten Momente auf Fotos fest. Die Bedienung der Fotobox ist kinderleicht und es sind keine Vorkenntnisse nötig.
Im Fotobox Rundumsorglos-Paket ist neben der Fotobox folgendes Zubehör enthalten:
- Auslöse Buzzer
- Verkleidungs-Zubehör
- Hintergrund auf Anfrage
Die Fotos werden innerhalb von 48 Std. nach Abbau bereitgestellt.
inkl. Anfahrt innerhalb von 30km rund um Höhr-Grenzhausen
inkl. Auf- und Abbau-Service, sowie Support
Zum Ablauf:
1. Termin anfragen (Mail, Telefon oder ebay Nachricht)
2. Umfang besprechen (in der Regel Standard → Fotobox, Buzzer, Zubehör)
3. Private und Lieferanschrift übermitteln
4. Auftragsbestätigung erhalten
5. Fotobox wird von mir geliefert und aufgebaut. + eine Einweisung (auch gerne vorher nach Absprache)
6. Fotobox erfüllt ihren Dienst auf der Feierlichkeit
7. Fotobox wird von mir abgebaut und abgeholt.
8. Foto-Download-Link sowie die Rechnung kommen per Mail innerhalb von 48 Std.
Ganz einfach!
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG
Fotobox Tobias Bähr
Im Steinchen 6
56206 Hilgert
Vertreten durch:
Tobias Bähr
Kontakt
+49 171 / 1976006, fotoboxtb@gmx.de
Gemäß §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGNUNGEN [AGB]
Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber, im Folgenden „Mieter“ genannt und Auftragnehmer, Fotobox Tobias Bähr, im Folgenden „Vermieter“ genannt finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Mieter insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vermieter bestätigt die verbindliche Buchung mit Eingang der Buchungsbestätigung via eMail.
3. Leistungsgegenstand
Der Vermieter bietet die folgenden Leistungen nach Anforderungen des Mieters an und fungieren nicht als Veranstalter:
(1) Fotobox Tobias Bähr vermietet Fotoboxen.
(2) für optionales Zubehör, welcher der Mieter in seiner Konfiguration auswählt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Mietzeitraum
(1) Die Buchung sieht eine eintägige Nutzungsdauer vor. Bei mehrtägigen Events, werden diese auf Anfrage gesondert angeboten, da hier Staffelpreise gelten.
(2) Der Vermieter liefert die Fotobox (und optionales Zubehör) am Buchungstermin bzw. nach Absprache einen Tag vor Buchungstermin. Gelangt der Mietgegenstand aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Auftragnehmer gleichwohl zur Entrichtung des vereinbarten Betrages verpflichtet.
5. Preise
Alle in Angeboten, Rechnungen und Buchungsbestätigungen genannten Preise verstehen sich in Euro (ohne MwSt. gemäß §19 Abs. 1.) Verleihkosten beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Insbesondere sind alle Preise ohne Gewähr.
6. Vertragspflichten des Mieters
(1) Der Mieter trägt dafür Sorge, dass der Mietgegenstand am ersten Tag nach dem Event, zur Abholung durch den Vermieter, bereit steht.
(2) Der sachgemäße Umgang mit der Fotobox und Ausstattung durch den Mieter ist sicherzustellen.
(3) Sollte die Fotobox (und das optionale Zubehör) unvollständig dem Vermieter übergeben werden, werden die fehlenden Teile nachgefordert. Sollten diese nicht mehr vorhanden sein, werden diese in Rechnung gestellt.
7. Verlust/Beschädigungen am Mietobjekt
(1) Sämtliche Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung durch den Vermieter geprüft und im einwandfreien Zustand versendet. Schäden an den Mietgegenständen gehen zu Lasten des Mieters.
(2) Für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände auf dem Lieferweg übernimmt der Vermieter das volle Risiko. Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Schäden und fehlende Objekte unmittelbar an den Vermieter zu melden. Nachträgliche Beanstandungen können nicht akzeptiert werden. Für sonstigen Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände übernimmt der Mieter das volle Risiko.
8. Unvollständige Leistungserbringung
Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens des Vermieters (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.
(1) Die unvollständige Leistungserbringung ist innerhalb 3 Tagen nach Nutzungsdatum der Fotobox zu melden. Danach hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Haftungsverpflichtung, oder Schadenersatz, da zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachgeprüft werden kann, ob die Ansprüche des Mieters wahrheitsgemäß sind und diese Mängel tatsächlich eingetreten sind.
9. Widerrufsrecht für Mieter
Der Mieter kann seine Buchung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung.
Der Widerruf ist zu richten an: Fotobox Tobias Bähr, Im Steinchen 6, 56206 Hilgert | eMail: fotoboxtb@gmx.de
10. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Ausstattung Paket und ist in Empfangs- sowie Buchungsbestätigung bindend aufgeführt. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Der USB-Stick geht mit den Fotos der Veranstaltung in das Eigentum des Mieters über. Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben beim Mieter. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die geschossenen Fotos zusätzlich zum USB-Stick im internen Speicher der Fotobox verbleiben. Diese werden automatisch nach der Rückkehr der Fotobox vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.
12. Haftungsausschluss
(1) Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Mieter über. Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Fotoboxnutzung stehen.
(2) Der Mieter ist außerdem auch selbst für die Sicherung der Fotos während und nach der Veranstaltung verantwortlich. Für einen Datenverlust während des gesamten Mietzeitraums kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
(3) Der Vermieter übergibt die Fotobox frühzeitig (mind. 1 Tage) vor dem ersten Buchungstag an den Mieter.
13. Nutzung von übermittelten Informationen
Der Mieter darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte sind unzulässig. Vom Vermieter erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Mieter nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht dem Vermieter die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von dem Vermieter übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben dem Vermieter vorbehalten.
14. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Unternehmens Fotobox Tobias Bähr. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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