Professionelle Fotobox mieten | Geburtstag | Hochzeit | Party
200 € VB
Beschreibung
Verleihe Deiner Veranstaltung unvergesslichen Charme mit unserer digitalen Fotobox! Sie ist das ultimative Highlight auf jeder Party und garantiert kostbare Erinnerungen für alle Anwesenden.
Leistungen inklusive:
✅Digitale Fotobox mit Touchscreen
✅Hochauflösende Spiegelreflexkamera
✅Professioneller Studioblitz für optimale Belichtung
✅Auswahl an verschiedenen Collagen
✅Unbegrenzte digitale Aufnahmen
✅Spaßige Requisiten
✅Online Bildergalerie
✅Anfahrt und Aufbau bis 50km
✅Technischer Support rund um die Uhr
Extras:
✅Buzzer zum Fernauslösen
✅Profidrucker für Ausdrucke vor Ort
Deine Hochzeit, Geburtstagsparty, Weihnachtsfeier oder Firmenfeier könnte noch ein Highlight vertragen? Unsere Fotobox bringt den nötigen Funfaktor auf Dein Event. Worauf wartest Du noch? Starte jetzt Deine Terminanfrage!
Telefon: 015170266950
WhatsApp: 015170266950
Kleinanzeigen Direktnachricht
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Tim Konitzer
Grüner Weg 2a
37214 Witzenhausen, Deutschland
Kontakt:
Telefon: 01517-0266950
E-Mail: photo-booth@web.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Für sämtliche Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die nachfolgenden Miet-,
Zahlungs- und Leistungsbedingungen maßgebend. Im Rahmen geschäftlicher Transaktionen
finden diese Bedingungen auch auf sämtliche zukünftige Geschäftsverhältnisse Anwendung,
es sei denn, es wird explizit etwas Anderes vereinbart. Diese Bedingungen werden als
verbindlich betrachtet, sofern der Kunde sie zustimmend zur Kenntnis nimmt oder ihnen
nicht unverzüglich widerspricht; spätestens jedoch mit der Entgegennahme oder Nutzung
der Mietgegenstände. Etwaige Abweichungen und mündliche Absprachen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluss
Ein bindender Vertrag kommt erst zustande, sobald wir die Vereinbarung schriftlich
bestätigen. Die Art und der Umfang der erbrachten Leistungen sind festgelegt, sofern sie
in der Auftragsbestätigung oder in der entsprechenden Anzeige auf Kleinanzeigen.de
ausdrücklich benannt sind. Eine Abweichung von der festgelegten Leistung ist nur akzeptabel,
wenn sie notwendig oder zweckmäßig ist, um den Vertrag erfolgreich durchzuführen, und
dabei keine wesentlichen Änderungen, insbesondere keine Minderung der Leistung, mit
sich bringt.
§ 3 Mietbedingungen
(i) Die Mietzeit beginnt und endet zu den abgesprochenen Zeiten. Sollten diese Zeiten nicht
explizit abgesprochen sein, so endet die Mietzeit am Folgetag der Auslieferung um 12:00 Uhr.
Eine mehrtägige Mietdauer muss also explizit abgesprochen werden.
(ii) Die Mietgebühr richtet sich nur nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig
davon zu entrichten ob die Geräte tatsächlich genutzt wurden, auch eine Rückgabe vor der abgesprochenen Zeit sorgt nicht für eine Vergünstigung.
(iii) Der Vertragsgegenstand umfasst die in der Bestätigung des Auftrags aufgelisteten Einzelgeräte, Systeme und Anlagen, die zur Miete bereitgestellt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die in der Auftragsbestätigung oder der Kleinanzeigen Anzeige genannten Geräte durch gleichwertige, alternative Geräte zu ersetzen.
(iv) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfältig und zweckmäßig zu behandeln. Es sind alle Pflichten zu erfüllen, die mit dem Besitz, der Nutzung und der Erhaltung der Mietsache verbunden sind. Dabei sind insbesondere die relevanten Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten, wie beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften, berufsgenossenschaftliche Verordnungen und die Versammlungsstättenverordnung.
(v) Die Aufstellung der Mietsache außerhalb geschlossener Gebäude ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.
(vi) Die vermieteten Gegenstände bleiben Eigentum vom Vermieter. Der Mieter hat die Verpflichtung, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung abzusichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Vermieter gestattet.
(vii) Der Verkauf und die Verpfändung der vermieteten Gegenstände sind untersagt. Im Falle einer Pfändung, Inanspruchnahme durch Dritte oder bei Verlust ist der Vermieter umgehend zu benachrichtigen. Etwaige anfallende Interventionskosten trägt der Mieter.
(viii) Der Mieter trägt die Haftung für sämtliche Schäden (wie Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung etc.), die während der Mietzeit an den Mietgegenständen und Zubehör entstehen, und zwar unabhängig davon, ob der Schaden durch sein eigenes Verschulden, das seiner Gäste oder durch Dritte verursacht wurde. Der Mieter ist auch für Schäden infolge zufälliger Beschädigung sowie solche, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, verantwortlich.
(ix) Im Falle von Beschädigungen oder Verlust der Mietsache ganz oder teilweise ist der Mieter verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollte aufgrund dieser Umstände nachfolgende Vermietungen der Mietsache storniert werden müssen, beispielsweise weil die Mietsache noch nicht wieder voll funktionsfähig ist, hat der Mieter auch den dadurch entstandenen Schaden auszugleichen. Im Fall eines Diebstahls der Mietsache oder eines Teils davon ist der Mieter dazu verpflichtet, unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
(x) Die Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen, Konzessionen, Bauabnahmen usw. sowie die Übernahme der damit verbundenen Kosten liegen in der Verantwortung des Mieters. Der Mieter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
(xi) Die Haftung des Vermieters für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte erstreckt sich nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Vermieters für verspätete oder nicht erbrachte Leistungen sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Gebrauch der Mietsache ergeben können, besteht nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden infolge einer Leistungsstörung ist ausgeschlossen, ebenso wie für das Nichtfunktionieren der Mietsache bei Verbindung mit Fremdequipment.
(xii) Der Mieter ist dazu verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Etwaige Mängel der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter sollte die Gelegenheit erhalten, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder gleichwertige Mietgegenstände bereitzustellen. Falls der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels unterlässt, besteht kein Anspruch auf Minderung. Leistungsstörungen entbinden den Mieter nicht von der Erfüllung seiner im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietpreises. Wenn der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen hat, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Sollte die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht werden und es zeigt sich dabei kein Mangel an der Mietsache, hat der Mieter die dem Vermieter dadurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
(xiii) Ein berechtigter Schadensersatzanspruch des Mieters ist in seiner Höhe auf den Mietpreis beschränkt. Jegliche weitergehenden Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten ebenfalls gegenüber Dritten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich nach den Bedingungen des Vermieters.
§ 4 Serviceleistungen
Sofern der Vertrag Serviceleistungen wie beispielsweise Anlieferung, Aufbau, Abbau, Abholung etc. umfasst, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:
(i) Der Mieter ist verpflichtet, für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso hat er für die gesamte Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallenden Kosten, auch solche, die vom Vermieter unverlangt ausgelegt werden, trägt der Mieter.
(ii) Während des gesamten Mietzeitraumes obliegt dem Mieter die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf die Aufbau-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten sowie die Nachtstunden.
(iii) Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner (Operator) für die gesamte Dauer des Projektes bereit.
(iv) Installation und Bedienung der Geräte erfolgen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, technischen Möglichkeiten und den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.
(v) Falls der Mieter nicht selbst der Gastgeber in den eigenen Räumlichkeiten ist, muss er sich mit dem Betreiber der Örtlichkeit auseinandersetzen, um einen geeigneten Aufstellort für die Mietsache zu finden. Der genaue Aufstellort wird dem Vermieter vor dem vereinbarten Aufbautermin mitgeteilt.
§ 5 Stornierung / Kündigung
Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag gemäß den nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Im Falle einer Stornierung innerhalb von zwei Tagen vor Mietbeginn wird die gesamte Vergütung fällig. Bei einer frühzeitigen Stornierung erfolgt jedoch eine Ermäßigung wie folgt:
Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 10% der Gesamtvergütung
Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30% der Gesamtvergütung
Bis 2 Tage vor Mietbeginn: 50% der Gesamtvergütung
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Vermieter per Post oder per E-Mail maßgeblich. Der Vermieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtern, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig nutzt oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.
§ 6 Lieferung
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Sollte die Einhaltung des Miettermins aufgrund von Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich werden, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen. Teillieferungen und -leistungen sind nicht gestattet. Unvorhergesehene Ereignisse, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, und die sowohl den Vermieter als auch seine Lieferanten betreffen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen usw., berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
§ 7 Rückgabe der Mietsache
(i) Die Mietgegenstände sind bei der Rückgabe vollständig, ordentlich, voll funktionsfähig und in sauberem Zustand zu übergeben. Falls die zurückgegebenen Mietgegenstände verschmutzt sind, werden die Reinigungskosten vom Mieter getragen. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defektes Mietzubehör.
(ii) Falls die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird, hat der Mieter, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche, dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
(iii) Falls der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe verzichtet, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an.
(iv) Defekte, fehlende oder durch Verschmutzung unbrauchbar gewordene Dekorationsgegenstände werden dem Mieter mit 5,00 Euro pro unbrauchbarem Gegenstand berechnet.
(v) Der Vermieter haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei der Rückgabe der Mietgegenstände zurückgelassen werden.
(vi) Das Über- und Rückgabeprotokoll dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand oder Verlust der Mietgegenstände.
§ 8 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Unsere Preise verstehen sich in Euro. Umsatzsteuer wird nicht in Rechnung gestellt, da wir gemäß § 19 Abs. 1 UStG als Kleinunternehmer von der Regelbesteuerung absehen. Die Verleihkosten beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Alle Preise sind ohne Gewähr.
(i) Rechnungen für gewerbliche Kunden sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung auf das Konto vom Vermieter zu begleichen.
(ii) Rechnungen für private Personen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 3 Kalendertagen zu überweisen oder am Veranstaltungstag direkt in bar zu begleichen.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung für Schäden ist auf die Summe des wirksam vereinbarten Mietpreises beschränkt, sofern nichts anderes vereinbart ist und dies gesetzlich zulässig ist. Falls eine höhere Haftungssumme vereinbart wird, trägt der Vertragspartner die daraus entstehenden Mehrkosten, beispielsweise für Versicherungen.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrecht
Der Vermieter besitzt das Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Der Vermieter überträgt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht, auch zur Weitergabe an deren Veranstaltungsteilnehmer, entsprechend der aufgezeichneten Personen für die im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen verkörperten Dienstleistungsergebnisse. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung über.
§ 11 Datenschutz
Alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehenden Daten werden gespeichert. Der Vermieter verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
§ 12 Sonstiges
(i) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies schließt auch Änderungen dieser Schriftformklausel ein.
(ii) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.