Probanden gesucht für Impfstudie
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Beschreibung
Für eine Phase-I-Studie suchen wir gesunde Frauen und Männer zwischen 18 und 65 Jahren.
Die Studie beinhaltet eine Voruntersuchung und 12 ambulante Visiten über einen Zeitraum von 9 Monaten.
Voraussetzungen zur Studienteilnahme:
- 18-65 Jahre
- bei guter Gesundheit
- bei Frauen: nicht schwanger oder stillend
- nicht gegen Mpox (vormals Affenpocken) oder Hepatitis B geimpft
- keine Hepatitis B-Infektion in der Vergangenheit
- BMI (Body Mass Index): 18,5-32,0 kg/m²
Neben einer umfassenden Aufklärung zur Studie und einer eingehenden medizinischen Betreuung erhalten Sie bei vollständiger Teilnahme eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.800€.
Rechtliche Angaben
Impressum:
Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin
Direktion/Leitung: Prof. Dr. med. Michael Hoelscher
Kontakt:
Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin
Leopoldstraße 5
80802 München
089 4400-59870
Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin ist eine Einrichtung des LMU Klinikums (siehe unten)
Für den Inhalt des Webauftritts ist verantwortlich:
Prof. Dr. med. Michael Hoelscher
Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin
Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (Klinikum der Universität München)
Campus Großhadern
Marchioninistraße 15
81377 München
089 / 4400-73701
Campus Innenstadt
Ziemsenstraße 1
80336 München
089 / 4400-52120
Rechtsform
Das Klinikum Ludwig-Maximilians-Universität München ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts und wird vertreten durch den Vorstand.
Vertretungsberechtigte
Vorstand
Vorsitzender und Ärztlicher Direktor
Prof. Dr. med. Markus M. Lerch
Kaufmännischer Direktor
Markus Zendler
Pflegedirektorin
Carolin Werner
Vertreter der Medizinischen Fakultät
Prof. Dr. med. Thomas Gudermann (Dekan)
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
80327 München
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 813536017
Freistellungserklärung:
Die Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt, Fehler können jedoch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Festlegungen in den einschlägigen Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen).