Popcorn-Maschine zum Mieten
125 €
Beschreibung
Popcorn-Maschine
Ob süß oder salzig - Popcorn schmeckt jedem!
Hol dir ein Stück Kino-Gefühl nach Hause!
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Rechtliche Angaben
AGB der SPRING VOR GLÜCK GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma SPRING VOR GLÜCK GbR (nachfolgend Vermieter genannt) und
Ihrem Vertragspartner (nachfolgend Mieter genannt). Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
· Betreuung der Module
· Keine gefährlichen und spitzen Gegenstände
· Kein Essen und Trinken
· Entledigung von Schuhen und Brillen
· Kein Alkohol
· Absolutes Rauchverbot
2. Vertragsschluss und Form
Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an. Die Auftragserteilung
durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt. Ein Auftrag kommt durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Mieter und den Vermieter zustande.
3. Rücktritt und Erstattung
Bei Rücktritt des Vertrags durch den Mieter bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen
50% Stornogebühren in Höhe des Gesamtauftragswertes an, bei Rücktritt bis zu 30 Tage vor
Veranstaltungsbeginn 25% Stornogebühren. Bei Rücktritt am Veranstaltungstag oder am Vortag fallen 100% Stornogebühren an. Außerordentliche Sonderkosten außerhalb der reinen
Gerätemiete (dazu gehören z.B. Hotelkosten für Mitarbeitende des Vermieters), die dem Mieter im Zeitpunkt des Rücktritts bekannt waren, sind in vollem Umfang zu erstatten.
4. Fälligkeit der Rechnung
Die Rechnungen sind bis spätestens 14 Tage nach dem Veranstaltungstag zu begleichen. Bei
mehrtägigen Veranstaltungstagen ist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Die Bezahlung
hat per Banküberweisung zu erfolgen, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen
wurde.
5. Mängelrüge
Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände, hat der Mieter unverzüglich die Mietgegenstände auf Mängel zu überprüfen und alle erkennbaren Mängel dem Vermieter anzuzeigen. Die Übernahme der Mietgegenstände gilt als Bestätigung des geeigneten Zustands dieser
für den vertragsgemäßen Gebrauch. Erkennbare Mängel, die dem Vermieter nicht angezeigt
wurden, lösen keine Haftung des Vermieters aus.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Die gesetzlichen
Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter hat dafür Sorge zu
tragen, dass mindestens eine erwachsene Person permanent zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird. Etwaige Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten werden in Rechnung gestellt. Die Reparatur durch den Mieter ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters unzulässig. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben,
hat der Mieter den Reinigungsaufwand zu ersetzen.
7. Daten und Datenschutz
Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt der Vermieter keine Gewähr für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Der Vermieter ist berechtigt, die Kontaktdaten des Mieters im Einklang mit den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
zu sammeln, zu speichern und zu nutzen. Zu den Kontaktdaten zählen insbesondere Name,
Adresse, E-Mail und Telefonnummer.
8. Mitwirkungspflichten des Mieters
Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau und auch die Zufahrt mit einem großen Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist. Für den Aufbau der
Geräte wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z. B. Gras, Teer, Asphalt. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, so obliegt
dies dem Mieter. Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der Mieter. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV-Abnahme vor Ort trägt der Mieter diese Mehrkosten. Der Mieter stellt
qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt
ist. Zu Werbezwecken ist dem Vermieter gestattet bei den Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen anzufertigen, die mit den Mietgegenständen im Zusammenhang stehen. Mit Vertragsabschluss gibt der Mieter seine Einwilligung zur Speicherung, für Werbemaßnahmen und
Veröffentlichung der Aufnahmen.
9. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Änderung dieser Schriftformklausel.
10. Gerichtsstand
Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, soweit zulässig, den Sitz der
SPRING VOR GLÜCK GbR.
11. Anzuwendendes Recht
Für diese Vereinbarung und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland - unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
Die Parteien vereinbaren, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare
Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am besten entspricht. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.