Pflegeberatung 37,3 keine Wartezeiten

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46537 Nordrhein-Westfalen - Dinslaken
19.05.2024

Beschreibung

Pflegeberatungen vor Ort bei allen Pflegegraden

Sie wurden von Ihrer Pflegekasse per Brief darauf hingewiesen, dass Sie eine Pflegeberatung nach Paragraf 37.3 SGB XI durchführen müssen?

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.

Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich 1 x, d. h. 2 x im Jahr
Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich 1 x, d. h. 4 x im Jahr

Diese Beratung dient der möglichen Verbesserung und Sicherstellung der Qualität der Pflege durch Angehörige (pflegerische Hinweise, weitere Budgets für Angehörige etc.: Dies ist keine MDK Prüfung!

Dies geschieht, indem die Pflege zuhause durch regelmäßige Besuche begleitet wird.

Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse. Das bedeutet, dass pflegebedürftige Personen für den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI nichts zahlen und auch nicht in Vorkasse treten müssen.

Kontaktieren Sie mich jetzt, per Telefon oder per E-Mail, einen Wunschtermin vereinbaren und ich als Pflegeberaterin kommen zu Ihnen nach Hause.

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