Pflasterarbeit Baggerarbeiten,Erdarbeiten,Zaunbau,Abbruch,
VB
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Pflasterarbeiten, Zaunarbeiten, Kanalarbeiten
Infos und Termine nur telefonisch: 01736415088
Einmal Salin immer Salin, Berufserfahrung seit 34 Jahren.
Pflasterarbeiten, Terrassenbau, Fundamente bauen, Zaunanlagen bauen und reparieren.
Kleinreparaturen rund um Haus und Garten. Anlieferung von Baustoffen u.v.m. auf Anfrage:
Erdarbeiten, Ausschachtung, Entsorgung, Transporte, Materialanlieferung, Rohrverlegung für Schmutzwasser, Regenwasser sowie Versorgungsleitungen, Herstellung Kanalanschluss, Herstellung Revisionsschacht, Verlegung Dränage röhre inkl. Spülschächte, Herstellung von Rigolen, Lieferung und Montage von Zisternen, Feinplanum – Setzen von L-Steinen, BSS-Steinen, - Kellerfreilegung, Abbrucharbeiten inkl. fachgerechter Entsorgung.
Weiteres auf Anfrage wir machen Ihre Arbeit. Jetzt kostenloses Angebot erstellen lassen und Termine sichern. Sie haben einen Umbau vor? Wir bieten umfangreiche Erdbewegungen an. Angefangen vom Aushub für den Pool, Terrassen oder Haus, bis zur Gartengestaltung und Natursteinmauern setzten, übernehmen wir gerne Ihre Aufgaben. Vom 1,2 Tonnen Minibagger bis zum 26 Tonnen Raupenbagger können wir Ihnen inkl. Maschinenführer alles anbieten. Gerne schauen wir uns ihr Vorhaben vor Ort an und besprechen den Ablauf, unter Berücksichtigung von Kosten und Effizienz. Falls Sie eigene Maschinen vor Ort haben, stellen wir auch fachliche Personal um diese Maschine sicher gezielt zu bewegen. Sie möchten ihr Vorhaben alleine realisieren und benötigten nur fachlichen Rat oder möchten sich Maschinen leihen? Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter und bieten Ihnen unsere Kontakte an zu super Konditionen. Termine und Maßnahmen stimmen wir mit Ihnen ab. Wir übernehmen ebenfalls Aufträge, die nur wenige Stunden in Anspruch nehmen.
Rechtliche Angaben
SALIN BAU Garten - Und Landschaftsbau
Baustoffe - Transporte Bagger Arbeiten
Salin Cebrail
Rheinstr. 25
52511 Geilenkirchen
mobil: 0173 6415088
Lieferungen
Nur nach telefonischer Absprache von
Montag bis Samstag von 08:00 bis 20:00 Uhr
„Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
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