Partyzelt, Musik- und Lichtanlagen, Eventzubehör mieten, DJ
VB
Beschreibung
Herzlich Willkommen bei D.H.I. Verleihservice
Sie planen ein Event oder eine Party im heimischen Garten oder einer Räumlichkeit, dann haben wir das passende Equipment und bei Bedarf auch einen passenden DJ.
Sollten Sie sich für eines unserer Mietangebote interessieren, so kontaktieren Sie uns per Telefon zu den angegebenen Bürozeiten oder nutzen Sie die Kontaktfunktion.
Der Mietpreis bezieht sich auf 3 volle Tage, wenn Sie zum Beispiel ein Partyzelt bei uns mieten, können Sie es am Donnerstag um 18 Uhr abholen und müssen es erst am Sonntag um 18 Uhr wieder zurückbringen, somit haben Sie ausreichend Zeit zum Aufbau und Dekorieren.
Folgende Mietartikel haben wir zur Zeit im Sortiment:
1x 4x8 m Partyzelt inkl. Sturmsicherung (2x Spanngurte + Bodenanker) kpl. mit Seitenteilen, einzeln herausnehmbar, Stirnseiten türähnlich zu öffnen
2x 3x3 m Faltpaviilion
20x Stapelstühle inkl. Auflagen, 7x Klapptische (2x inkl. Hussen, z.B. als Buffettisch)
2x Stehklapptisch
1x Edelstahl-Klapptisch mit 2x Flaschenkühlschränken (jeweils 90 L)
2x DJ-Set für bis zu 150 Personen inkl. Lichtset und Nebelmaschine, bei Bedarf eine DJ-Konsole zur Verwendung der eigenen DJ-Software, per Kabel ein Laptop anschließen oder per Bluetooth-Adapter ein Smartphone
1x Eiswürfelmaschine (60 Eiswürfel pro Stunde)
Preise:
Partyzelt 4x8m inkl. Sturmsicherung 75,- €
3x Infrarot-Deckenheizstrahler (jeweils 2 KW) 30,- €
Lichterketten umlaufend und 2x LED Farbwechsler 40,- €
3x3 m Faltpavilion für 20,- €
Kleines DJ-Set inkl. Discolicht für bis zu 50 Personen 80,- €
Großes DJ-Set inkl. Discolicht für bis zu 150 Personen 150,- €
Nebelmaschine inkl. Fluid (mitteldicht) 20,- €
DJ inkl. Technik für 8 Stunden: auf Anfrage
2x Flaschenkühlschrank auf stabilem Klapptisch 50,- €
Eiswürfelmaschine 20,- €
20x Stapelstühle inkl. Auflagen 40,- €
Klapptisch für 8 Personen 2,50 €
Stehtisch 12,50 €
Anlieferung, Auf- und Abbau gegen Aufpreis möglich.
Kaution wird individuell vereinbart und vertraglich festgehalten sowie bei Angebotsstellung mitgeteilt.
Die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen da ich ein Kleinunternehmen nach § 19 UStG sind.
Bürozeiten:
Mo, Di, Do, Fr:
17:00 - 19:00
Sa, So:
10:00 - 19:00
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Dennis Henneberg Internethandel
Dennis Henneberg
Buchenweg 58B
14776 Brandenburg
Kontakt
Telefon: +49 (0) 1629129356
E-Mail: dennis.henneberg@yahoo.de
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dennis Henneberg Internethandel, Buchenweg 58B, 14776 Brandenburg an der Havel
I. Geltungsbereich
Verträge von Dennis Henneberg Internethandel (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.
II. Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Prospekt mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.
Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß VI. dieser AGB.
1. Abholung
Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus per Überweisung, Verrechnungsscheck oder in bar zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im voraus per Überweisung, Verrechnungsscheck oder in bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten.
Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.
2. Lieferung
Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder Verrechnungsscheck oder alternativ bei Lieferung im Voraus bar zu entrichten.
Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat spätestens eine Woche vor dem verbindlichen Liefertermin per Überweisung oder Verrechnungsscheck oder alternativ bei Lieferung im voraus bar und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten.
Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.
3. Lieferung mit Aufbau
Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Aufbau, gilt II. 2. dieser AGB entsprechend. Der Aufbau erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.
III. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes auf Vollständigkeit bzw. ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn Lieferung mit Aufbau (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist.
Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
IV. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an dessen Firmensitz erfolgen.
Auf Wunsch des Vermieters ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Firmensitz des Vermieters zurückzugeben.
Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
V. Aufrechnungsverbot
Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
VI. Kündigung / Rücktritt
Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden 30 % der Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als sieben Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, werden 50 % der Miete, bei weniger als zwei Tagen die volle Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet. Die Regelungen VI. Abs. 2 S. 1 u. 2. dieser AGB gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung / Pflichten des Mieters
Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhanden- kommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.
VIII. Haftung des Vermieters
Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Neben- pflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.
IX. Sonstige Bestimmungen
1. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
2. Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.