Party Lautsprecher JBL 310 Musik box Anlage mieten
30 €
Nur AbholungBeschreibung
Wir vermieten unserer JBL 310 Partybox Lautsprecher.
www.partymithappykids.com
Wir vermieten auch Hüpfburgen: Einhorn, Fußball, Baustelle, Prinzessin Schloss, Autowerkstatt, Zirkus und Rutschen Paradies. Schauen Sie unsere andere Anzeigen an. Es lohnt sich!
Egal ob auf der Straße oder im Garten, mit dem JBL 310 Partybox mit 240 Watt kann man deine Party nicht überhören. Singen, rappen, klimpern, und dann den Bass aufdrehen, damit der Dance Floor zum Leben erwacht.
Bringe die Nacht zum Leuchten
Hypnotisiere deine Leute mit einer spektakulären, dynamischen Lichtshow im Rhythmus zum Beat. Es gibt eine Einstellung für jede Stimmung, von subtilem Pulsieren bis zu einem starken Stroboskopeffekt.
18 Stunden Akkulaufzeit.
Abmessung: 32,6 cm x 68,8 cm x 36,8 cm
Gewicht: 17,42 Kg
Quelle: de.jbl.com
Tagesmiete 30 € Abholpreis
2-3 Tagesmiete 50 € Abholpreis
Kaution 80 €
Details:
Abmessungen (cm) 39.9 x 90.5 x 43.6
Gewicht (kg) 27.8
Lieferung möglich gegen Aufpreis.
Bei der Abholung bitte Personalausweis mitbringen und in Bar bezahlen. Mit Rechnung.
Lieben Gruß und bis bald,
eure Happy Kids Hüpfburgen
Rechtliche Angaben
Rechtliche Angaben
Daniela Gonzalez
Monschauer Straße 18
52393 Hürtgenwald
Vermietung vom Hüpfburgen
0152 3698 5344
Kleinunternehmer nach Paragraph 19 UStG.
Es gelten die Vertragsbestimmungen. Steuernummer 207/5072/3486
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Der Vermieter ist Happy Kids, Daniela Gonzalez, Monschauer Straße 18, 52393 Hürtgenwald.
Der Mieter verpflichtet sich folgende Punkte einzuhalten und die AGB zu akzeptieren:
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden.
Die Hüpfburg ist während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt), welchem die Betriebsregeln bekannt sind, zu beaufsichtigen. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen dass:
• Maximal 10 Kinder gleichzeitig auf dem Hüpfburg sich befinden.
• Kinder dürfen nicht auf die seitlichen Schutzwände klettern, daran hängen oder ähnliches.
• Schuhe, Halsketten, Brillen und andere Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen oder die Hüpfburg beschädigen können vor der Benutzung entfernt werden.
• Achten Sie darauf dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.
Der Mieter hat sich mittels Personalausweis zu legitimieren. Der Mieter muss volljährig sein und seinen Wohnort in Deutschland haben. Der Mietvertrag kommt mit der Unterschrift des Mieters auf dem Mietvertrag / Angebot zustande. Der Mieter darf nicht die Hüpfburg an Dritten übergeben, es ist für ihr eigenes Gebraucht bestimmt.
Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Die Hüpfburg muss mit den Erdnägel in der Erde befestigt werde, falls es irgendwie nicht machbar ist, werden 4 rote Säcken zum befüllen mit Sand oder Steine um die Hüpfburg zu befestigen mitgegeben. Der Sand oder Steinen sollen vom Mieter besorgt werden.
Der Aufbau und Abbau muss genau befolgt werden, Anleitung zur Aufbau und Abbau liegt im Hüpfburg drin.
Reservierungen können Telefonisch oder per Email Anfrage vorgenommen werden. Mit der Übersendung oder Aushändigung eines vom Mieter unterzeichneten Angebots wird die Reservierung verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung in bar zu zahlen oder 3 Tage vorher zu überweisen. Der Mieter erhält eine Rechnung vom Vermieter.
Die Rückgabe des Mietobjektes hat im sauberen, trockenen, funktionstüchtigen, schadenfreien, ordnungsgemäß verpackten Zustand mit allen vom Vermieter übernommen. Befestigungsmaterialen, Unterlegeplanen, und Matten zu erfolgen. Der Zustand des Mietobjektes wird vom Vermieter bei der Rückgabe geprüft.
Für Schäden, Diebstahl, Zerstörung und dauerhafter Verschmutzung (Schminke, Farbe, Sohlenabrieb, etc. ) haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter trägt die Kosten für die notwendigen Reparaturen, Intensivreinigung, Wertminderung und sonstigen reparaturbedingten Aufwendungen bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes und 50 Prozent des entgangenen Mietpreises für die Reparaturdauer.
Kann der Vermieter bei Rückgabe der Hüpfburg diese nicht sofort auf mögliche Schäden überprüfen, entbindet dies nicht den Mieter von seiner Ersatzpflicht für Schäden die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachrechnung. Verspätete Rückgaben werden gemäß Preisliste nachberechnet.
Der Mieter erhält bei der Übergabe eine Einweisung und ein Mängelprotokoll. Reklamationen sind unmittelbar nach dem Aufbau telefonisch anzuzeigen.
Der Vermieter ist nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet und haftet nicht für Ausfallkosten. Sofern ein Verschulden des Vermieters vorliegt wird der Mietpreis ersetzt. Mit der Übernahme des Mietobjektes übernimmt der Mieter jede Haftung. Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden die bei mittelbarer und unmittelbarer Nutzung des Mietobjektes entstehen. Der Mieter hat Aufsichtspflicht!
Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Dies gilt auch wenn der Vermieter sein Angebot nicht erfüllen kann. Der Vermieter lehnt jede Inanspruchnahme ab. Für den Ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg zum Zeitpunkt des Mietbeginns ist der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Hüpfburg aus irgendwelchen Gründen (zum Beispiel Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburg oder des Gebläses) nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Bei Verschmutzung oder nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr von EUR 50.- zu zahlen. Diese wird bei der Rückgabe gegebenfalls von der Kaution abgezogen.