Nussbaum Massivholztischplatten, Unikate, Rohlinge
1.090 €
Versand möglich- Art Tische
- Farbe Holz
- Zustand Neu
Beschreibung
Tischplattenrohlinge aus Massivholz aus Nussbaum
Die Platten sind aus einem naturgewachsenen Nussbaumstamm, luftgetrocknet auf ca. 15% Restfeuchte. Plattenrohlinge sind entsprechend ihrer Beschaffenheit auf Dicke vorgefräst. Diese Platten eignen sich hervorragend für ihre individuelle Tischplattengestaltung. Jeder Tisch wird ein Unikat und zum Blickfang für ihr zu Hause. Die Tischplatten können mit Epoxidharz und verschiedenen Einlagen für Ihr Zuhause gestaltet werden. Gerne sind wir Ihnen als Ideengeber und Gestalter mit behilflich, oder fertigen gern auch ihr Unikat als fertigen Einrichtungsgegenstand.
Platte 1: 2000 x 1200 x 700 x 70 mm = 1090,00 €
Platte 2: 2000 x 1200 x 800 x 100 mm = 1200,00 €
Platte 3: 2000 x 900 x 830 x 90 mm = 1150,00 €
Platte 4: 2000 x 1300 x 750 x 85 mm = 1200,00 €
Platte 5: 2000 x 850 x 850 x 95 mm = 1150,00 €
Platte 6: 2000 x 880 x 860 x 90 mm = 1150,00 €
Platte 7: 2000 x 820 x 850 x 85 mm = 1150,00 €
Platte 8: 2000 x 830 x 870 x 90 mm = 1150,00 €
Platte 9: 2500 x 700 x 630 x 80 mm = 1150,00 €
Preise inkl. 19% MwSt.
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Wir sind ein Holz - Fachhandel und stark im Bereich Fenster, Türen, Parkett, Holzfassaden, Dämmung, KVH, Schnittholz etc.
Wir können ihnen ein unverbindliches Angebot zu Ihrem Projekt erstellen, wir bieten faire Preise und schnelle Lieferung.
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Holz Beck
Am Kalkteich 1
99510 Apolda
Tel. 03644/6523320
Rechtliche Angaben
Impressum
Holz Beck
Holzhandel - Tischlerei
Inhaber: Steve Beck
Am Kalkteich 1
99510 Apolda
E-Mail: info(at)holz-apolda(dot)de
Tel.: 03644-6523320
Fax: : 03644-6523315
UST.Nr. : 16220518276
UID: DE289296331
Zuständige Kammer
Handwerkskammer Erfurt
Fischmarkt 13
99084 Erfurt
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handwerksbetrieb und Holzhandel Holz Beck
1. Allgemeines
Allen Verkaufswaren, Lieferungen und Leistungen der Firma Holz Beck (nachfolgend: Anbieter) an Kunden die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind (nachfolgend: Kunde), liegen diese Bedingungen zugrunde, sofern nicht etwaige individuelle Vereinbarungen getroffen wurden. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunde werden nicht anerkannt.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Preise
2.1. Unverbindliche Preisangaben (Kostenschätzungen) binden den Anbieter nicht. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe muss ein schriftliches Angebot erstellt werden.
2.2. Angebote des Anbieters sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot des Anbieter vorliegt und nichts anderes schriftlich vereinbart ist, so ist das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe bindend.
2.3. Erweiterungen und Änderungen des Schriftlichen Auftrages sind mit Zustimmung des Kunden zulässig.
2.4. Der Anbieter kann die Bestellung des Kunden innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern bzw. Leistungen erbringen.
3. Überlassene Unterlagen
3.1. Der Anbieter gibt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab.
3.2. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der Anbieter das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Anbieter erteilt dem Besteller eine ausdrückliche textliche Zustimmung. Soweit die Bestellung des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 1 angenommen wird, sind Unterlagen des Anbieters unverzüglich an diesen zurückzusenden.
4. Unteraufträge
Der Anbieter ist berechtigt notwendige Unteraufträge zu erteilen, die durch seinen Betrieb und seine Mitarbeiter nicht ausgeführt werden können.
5. Preise und Zahlung
5.1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das/die im Kopfbogen des Anbieters genannte/n Konto/en zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
5.2. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird dann an den Käufer weiterberechnet, wenn die Ware nach dem Ablauf von zwei Monaten nach Vertragsschluss geliefert wird.
5.3. Nach Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware oder erbrachter Leistung sind Rechnungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen und vom Kunden ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt), spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Anbieter zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tagesfrist befindet sich der Kunde in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt.
5.4. Sofern auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung geliefert wird, haben die Fahrer des Lieferers Inkassovollmacht. Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen, zum Verzugszeitpunkt geltenden, Basiszinssatz p. a. berechnet.Unter www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
5.5. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
6.1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um eine Gegenforderung auf Zahlung von Mangelbeseitigungskosten aus demselben Kaufvertrag.
7. Lieferzeit bzw. Zeitraum der Leistungserbringung
7.1. Mehraufwand und Mehrkosten die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgen, wie Teillieferungen und mehrfache Montagetermine werden an den Kunden weiterberechnet.
7.2. Der Beginn der vom Anbieter angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen, insbesondere vereinbarte Teilzahlungsverpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
7.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunde bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunde über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
7.4. Für Lieferverzögerungen bzw. Verzögerungen der Leistungserbringung (z.B. Montagen) in Folge von höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen, wie z. B. Arbeitskämpfe, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung. Der Kunde hat auch innerhalb verlängerter Lieferfristen das Recht zum Rücktritt gemäß der gesetzlichen Regelung (§§ 437 Nr. 2, 440 BGB), insbesondere weil der ursprüngliche Liefertermin nicht eingehalten werden konnte.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag nach Vertragsabschluss durch den Kunden verlangt der Anbieter pauschal eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100€.
7.5. Für den Eintritt eines Lieferverzuges bzw. Verzug der Leistungserbringung ist eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich.
7.6. Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen dem Kunden. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Besteller für die hierdurch auftretenden Schäden. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Vom Kunde verschuldete Wartezeiten/Standzeiten werden berechnet.
7.7. Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe, bei Lieferung mit Montage bei Fertigstellung der Montage durch Abnahme der Montageleistung über.
Gerät der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.
7.8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bzw. Montageleistung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er im Falle der Lieferung hochwertiger Materialien und Güter verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden sowie auf Beschädigungen im Allgemeinen ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Pflege-, Behandlungs-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich textlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Anbieter die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
8.3. Die Be- und Verarbeitung der Kaufsache durch den Kunde erfolgt stets Namens und im Auftrag des Anbieters. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kundens an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kundens als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Anbieter anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Anbieter verwahrt. Zur Sicherung Forderungen des Anbieters gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an den Anbieter ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Anbieter nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
8.4. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
9. Fertigstellung
Von zugesagten Fertigstellungsterminen kann abgewichen werden, wenn Zulieferungen ohne Verschulden des Anbieters nicht termingerecht erfolgen, Änderungen zum Ursprungsauftrag entstehen oder sich der Arbeitsumfang unerwartet erhöht. Der Anbieter nennt dem Kunde einen neuen, möglichst zeitnahen Fertigstellungstermin.
10. Gewährleistung und Mängelrüge
10.1. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber dem Anbieter zu rügen.
10.2. Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Anbieter die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
10.3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung vom Anbieter verweigert wurde. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
10.4. Der Anbieter haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, seiner gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anbieter bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Anbieter allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
10.5. Der Anbieter haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet er im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 10.1. – 10.3. enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
10.6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit seine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Verkaufswaren oder Ausstellungsstücken beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist, reduziert sich die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
10.8. Holz ist ein Naturprodukt. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Fehler oder Mangel dar, der zu Reklamationen berechtigt oder für die der Anbieter haftet. Daher wird empfohlen, sich vorher über die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften dieses Naturproduktes im Hinblick auf die gewünschte Verwendung fachlichen Rat einzuholen.
10.9. Sofern zu Liefergegenständen Herstellergarantien vorliegen, werden die hierin zugunsten des Verbrauchers gewährten Rechte vom Produkthersteller auf eigener Rechtsgrundlage gewährt. Diese möglicherweise entstehende Garantiebeziehung gemäß § 443 BGB zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher hat allerdings mit den vom Anbieter geschuldeten Vertragsumfang nichts zu tun. Der Anbieter haftet für seine Leistungen im Rahmen der gesetzlich geregelten Mängelrechte.
10.10. Die Aussagen eines Herstellers zur Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit seines/seiner Produkte/s in seiner Garantieerklärung, sowie die vom Hersteller im Garantiefall beschriebenen Leistungen sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages und werden insbesondere nicht als stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung in den abzuschließenden Kaufvertrag aufgenommen.
11. Datenschutz
Der Schutz der Daten unserer Vertragspartner und die Vermeidung werblicher Belästigung sind für uns sehr wichtig, weshalb wir streng darauf achten, dass unser Umgang mit diesen Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer Vorschriften des Datenschutzes (DSGVO) und des Wettbewerbsrechts steht. Die Einzelheiten dazu sind aus unserer Datenschutzerklärung zu finden in unserer Firma oder auf www.Holzbeck.de zu entnehmen
12. Umtausch- bzw. Rückgaberecht
12.1. Vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen sind alle Sonderartikel, reduzierte und mit Klauseln versehene Verkaufswaren, wie z.B. ,,zweite Wahl’’, ,,mit kleineren Mängeln’’ oder ,,Farbfehler’’.
12.2. Lagerware kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss in ungeöffneter Originalverpackung umgetauscht werden. Bestellware kann ebenfalls 14 Tage in ungeöffneter Originalverpackung umgetauscht werden, allerdings mit einer Rücknahmegebühr von 30% des vertraglichen Gesamtpreises.
12.3. Die Kosten und Gefahr der Rücksendung oder eines Rücktransports im Rahmen des Rückgaberechts trägt der Kunde.
12.4. Es besteht grundsätzlich kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mängelfreien Waren.
13. Sonstiges
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verhandlungssprache ist deutsch.
13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.