NINEBOT F20D powered by Segway E-Scooter (10 Zoll, Schwarz)

260 € VB

Nur Abholung
35576 Hessen - Wetzlar
11.04.2024

Beschreibung

Dank der geringen Selbstentladung des Lithium-Ionen-Akkus hält der NINEBOT F20D E-Scooter besonders lange aus. Da dieser Akku über eine gute Kapazität von 5100 mAh verfügt, kann er genug Energie aufnehmen, damit du viele Touren fahren kannst. Ist der Akku leer und du möchtest ihn aufladen, musst du dafür bis zu 3.5 Std. einplanen. Dank der Ladeanzeige kannst du über das angebrachte Display stets den Akkustand im Auge behalten und so weißt du immer, wie viel Power noch in dem Fahrzeug steckt. Mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreicht der E-Scooter eine ansehnliche Höchstgeschwindigkeit und dank des Geschwindigkeitsmessers bist du auch ständig darüber informiert, wie schnell du tatsächlich gerade über den Asphalt cruist.

Angetrieben wird der NINEBOT F20D E-Scooter von einem 250 Watt Motor und besitzt insgesamt 20 km Reichweite, wenn der Akku zuvor vollständig aufgeladen wurde. E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb, sie sind wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektro-Kleinstfahrzeuge gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung beziehungsweise Betriebserlaubnis. Das heißt, sie betrifft E-Scooter und Segways, nicht aber Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards, denn all diese Fahrzeuge haben keine Stange.

Ja, der NINEBOT F20D E-Scooter hat eine Straßenzulassung. Der E-Scooter verfügt zudem über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil. Zusammen mit dem Fahrzeugeigengewicht wären sie bei einem Fahrergewicht von über 83 kg bereits überlastet. Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis kannst du auf den Stadtstraßen fahren, diese ist beim Ninebot E-Scooter vorhanden. Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht, Helm und Führerschein sind aber nicht vorgeschrieben. E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt, nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Roller jedoch verboten. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren.

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