Motorradtrailer, Motorradanhänger, Verleih/Mieten (Fahrerl.B)
18 €
Beschreibung
Bitte anrufen 0163/3656394 bin selten online.
Motorradtrailer,Motorradanhänger, Quadtrailer, Kipper 155cm Breite x 2,60cm Länge
(100 Kmh) (Fahrerlaubnis B)
inkl Spanngurte und Schloss
zul. Gesamtgewicht 750 kg, Nutzlast 525 kg (B-Führerschein)
Tarif 4 std / 24 std 20/30€
Wochenende Fr-So * 50€
pro 3-6 Tage 20€
pro 6-13 Tage 18€
* Der Tarif "Wochenende" gilt für die Zeit von Freitags ab 18:00 Uhr - Sonntags 18:00 Uhr
** Der Tarif "Woche" gilt für die Zeit von Sonntags 18:00 Uhr - Freitags 18:00 Uhr
Rechtliche Angaben
Dirk Stockhausen Mietservice
Gartenstraße 1a,
57635 Hirz - Maulsbach (Ww)
Tele: 02686 / 65 29 122,
Mobil: 0163 / 365 63 94 WhatsApp
Email: Stockhausen-Mietservice@web.de
Bankverbindung:
Raiba Neustadt eG,
IBAN: DE35 5706 9238 0500 0452 68 ,
BIC:GENODED1ASN
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg
Steuernummer: 02/170/53006
Haftungsausschluss bei der Vermietung von Werkzeugen, Geräten, PKW-Anhängern und div. Hilfsmitteln
aus dem Verleih von Stockhausen-Mietservice
Allgemeine Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Fehlbedienung oder unsachgemäßen Einsatz der vermieteten Werkzeuge entstehen.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
Zustand der Werkzeuge
Die Werkzeuge werden bei Übergabe in einem geprüften, funktionsfähigen Zustand überlassen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte vor der Nutzung auf äußere Mängel und Funktion zu prüfen. Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die durch fortgesetzte Nutzung trotz offensichtlicher Mängel entstehen, haftet der Mieter.
Einweisung und Bedienung
Sofern keine gesonderte Einweisung erfolgt, bestätigt der Mieter, mit der Bedienung der angemieteten Werkzeuge vertraut zu sein.
Eine Einweisung ersetzt keine Fachkenntnisse oder Sicherheitsunterweisungen.
Der Vermieter haftet nicht für Fehlbedienung oder daraus
entstehende Schäden.Personen- und Sachschäden
Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Folgeschäden, die während der Nutzung entstehen,ist ausgeschlossen – es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Vermieters.
Drittnutzung
Die Weitergabe der Werkzeuge an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Bei unerlaubter Weitergabe übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder durch Dritte während der Mietzeit verursacht werden. Dies schließt Reparatur- oder Ersatzkosten bei Beschädigung oder Verlust der Werkzeuge ein.