MOTOR CAY 1.6 TDI 75-105 PS OHNEANBAUTEILE + TURBO 63.441KM
VB
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Komplett Motor ohne Anbautaile und Nebenagregate
OHNE INJEKTION
MIT TURBO
Motor komplett, wie auf dem Bild
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Ust.Id. PL8862753919
Ge-An-Nr.: 381564463
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich, Definitionen
1. Diese Bedingungen gelten für alle Kaufverträge über Motoren, Motorteile und Zubehör
(„Ware“), die zwischen dem Verkäufer und dem Kunden abgeschlossen werden.
2. Verbraucher – eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können.
3. Unternehmer (B2B) – eine natürliche/juristische Person oder eine organisatorische Einheit,
die beim Abschluss des Vertrages im Rahmen ihrer gewerblichen/beruflichen Tätigkeit
handelt.
4. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung des Verkäufers.
§2 Unverbindliche Anfrage/Reservierung, Vertragsschluss
1. Anfragen, Reservierungen und Bestellungen per Telefon/WhatsApp/E-mail/Kleinanzeigen
sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Kaufangebot dar.
2. Der Kaufvertrag kommt je nach Art der Abwicklung zustande:
a) Kauf nach Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse (Abholung/Besichtigung
vor Ort an der angegebenen Adresse): Der Vertrag kommt erst nach Besichtigung der Ware
sowie nach Zahlung (bar oder per Überweisung) zustande, was der Kunde durch seine
Unterschrift auf den Lieferdokumenten (Rechnung und Lieferschein) sowie durch Vorlage
einer Überweisungsbestätigung in elektronischer oder Papierform (wenn die Zahlung per
Überweisung bei Abholung erfolgt) bestätigt.
b) Fernabsatz (Versand nach Zahlung / Fernzahlung): Vertragsschluss nach Annahme der
Bestellung (z. B. Bestätigung) und/oder Versandbestätigung.
3. Für Verbraucher ist ein etwaiges Widerrufsrecht in §12 beschrieben.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preise werden individuell festgelegt (Angebot/Anzeige/Bestätigung) – mit oder ohne MwSt.,
entsprechend der Kennzeichnung oder den Vereinbarungen vor dem Kauf.
2. Zahlungsarten: Barzahlung, Überweisung (Vorkasse oder bei Abholung der Ware), ggf.
andere nach Vereinbarung.
§4 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Zahlung – d. h. bis zur Annahme der Barzahlung durch den Verkäufer
oder bis zur Gutschrift der Überweisung auf dem Konto des Verkäufers – bleibt die Ware
Eigentum des Verkäufers (dies gilt auch für eine etwaige Rückgabe eines „alten“ Motors,
sofern vereinbart).
2. Bei Barzahlung: Die Herausgabe der Ware kann nach Annahme des Bargeldes sowie nach
Unterzeichnung der Verkaufsdokumente (z. B. Rechnung/Lieferschein) erfolgen.
3. Bei Zahlung per Überweisung: Die Vorlage einer Überweisungsbestätigung sowie die
Unterzeichnung der Verkaufsdokumente kann zur Herausgabe der Ware berechtigen,
bedeutet jedoch nicht automatisch den Eigentumsübergang vor Gutschrift der Mittel auf
dem Konto des Verkäufers.
§5 Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Mitwirkung des Kunden
1. Liefertermin und Lieferart werden individuell vereinbart.
2. Verbraucher (B2C) und Unternehmer (B2B): Die Gefahr des zufälligen Untergangs/der
zufälligen Beschädigung geht auf den Verbraucher erst mit der Übergabe der Ware an ihn
über.
3. Der Kunde stellt die Möglichkeit des Entladens sicher und prüft die Ware bei Abholung im
möglichen und zumutbaren Umfang und akzeptiert ihren Zustand, er kauft genau das, was er
sieht.
§6 Angaben zu Baujahr, Laufleistung, Motorkennbuchstabe – Prüfprotokoll (Anlage 1)
1. Angaben zu Baujahr/Erstzulassung und Laufleistung (sofern angegeben) stammen vom
Spenderfahrzeug zum Zeitpunkt der Ablesung/Demontage und sind Richtwerte – ohne
Gewähr für deren Richtigkeit.
2. Motorkennbuchstabe/MKB oder Getriebecode wird – soweit möglich – direkt vom Motor
abgelesen und dient der Identifikation der Variante oder wird anhand des Spenderfahrzeugs
bestimmt; der Verkäufer hat keinen Einfluss und keinen Einblick in Eingriffe Dritter oder
früherer Eigentümer der Ware, die verschiedene Änderungen vorgenommen haben könnten.
3. Wenn ein Prüfprotokoll (z. B. Kompression) erstellt wurde, dann:
a) bestätigt es ausschließlich die Durchführung der Prüfung unter den im Protokoll
beschriebenen Bedingungen,
b) stellt es keine Garantie für Funktion/Eigenschaften/Haltbarkeit dar und ersetzt keine
vollständige Diagnose,
c) Details – Anlage 1.
4. Erläuterung der Bedeutung von „Prüfprotokoll“ (Kurzfassung für den Kunden):
– Das Protokoll bestätigt lediglich die Tatsache der Durchführung der angegebenen Tests (z.
B. Kompression) unter den beschriebenen Bedingungen (z. B. „Kalt“-Messung vor
Demontage).
– Das Ergebnis „TEST OK“ bedeutet, dass zum Datum des Tests Kompression sowie
Gleichmäßigkeit der Zylinder die angenommenen internen Abnahmekriterien erfüllt haben,
basierend auf allgemein anerkannten Werkstattstandards und – sofern verfügbar – den
Herstellervorgaben für den jeweiligen Motortyp.
– Das Protokoll ist keine Garantie für Funktion oder Haltbarkeit des Motors, umfasst keine
Tests aller Baugruppen (z. B. Anbauteile) und ersetzt keine vollständige Diagnose.
– Motoren ohne Ergebnis „TEST OK“ werden nicht zum Verkauf angeboten.
§7 Zustand der gebrauchten Ware, Verschleiß, Anbauteile
1. Bei gebrauchten Motoren sind normale Gebrauchsspuren und Verschleiß möglich und stellen
für sich genommen keinen Mangel dar. Sie ergeben sich aus dem Alter des Fahrzeugs sowie
der Art und Weise, wie die Ware von früheren Eigentümern genutzt wurde.
2. Anbauteile/Zusatzkomponenten (Einspritzdüsen, Turbo, HP-Pumpe, Lichtmaschine, Sensoren
usw.) sind nur dann Bestandteil des Verkaufs, wenn sie im Angebot/auf der Rechnung
ausdrücklich als Lieferumfang aufgeführt sind. Andernfalls können diese Teile ausschließlich
transportbedingt oder ohne gesonderte Vergütung als Gratiszugabe beigefügt sein.
3. Soweit rechtlich zulässig, haftet der Verkäufer nicht für Anbauteile, die nicht als Lieferumfang
angegeben sind; gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§8 Montage- und Betriebsvorschriften (Pflichten des Kunden)
1. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Nutzung ist der Einbau in einer professionellen
Werkstatt gemäß den Herstellervorgaben sowie den Anweisungen des Verkäufers, die dem
Kunden vor dem Kauf übergeben werden.
2. Vor dem Start sind u. a. erforderlich: Kontrolle/Austausch des Steuertriebs (Riemen/Kette)
samt Zubehör, Austausch der Betriebsflüssigkeiten, Austausch aller Filter (Luft-, Kraftstoff-,
Ölfilter), ordnungsgemäßes Entlüften und Aufbau des Öldrucks vor dem ersten Start.
3. Im Reklamationsfall liefert der Kunde – soweit für die Beurteilung erforderlich – Unterlagen
zu den durchgeführten Maßnahmen bezüglich der gekauften Ware, wie z. B.:
Werkstattrechnung mit Angabe, welche Materialien/Flüssigkeiten/Öle in der verkauften
Ware verwendet wurden, Video vom ersten Start, Diagnostik. Der Verkäufer kann außerdem
verlangen, dass das Motorsteuergerät zur Analyse übergeben wird, um die Software zu
beurteilen, ob sie mit dem Fahrzeug und dem Hersteller der jeweiligen Fahrzeugmarke
übereinstimmt.
4. Der Kunde darf nicht in Kennzeichnungen/Sicherheitsplomben, mit denen die Ware versehen
ist, eingreifen sowie diese nicht entfernen oder beschädigen.
5. Der Kunde darf ohne vorherige Abstimmung und schriftliche Vereinbarungen mit dem
Verkäufer keine Reparaturen, Eingriffe, Demontage, Zerlegung oder Modifikationen der
Ware durchführen.
§9 Gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistung)
A. Verbraucher (B2C) und Unternehmer (B2B)
1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen beschränken die Rechte des
Verbrauchers nicht.
2. Die Verkürzung der Verjährungsfrist für gebrauchte Sachen auf 1 Jahr wird in den
Verkaufsdokumenten (Rechnung / Anlage zu den Lieferdokumenten) bestätigt.
3. Zusätzlich gilt §377 HGB: Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Mängelrüge.
4. Unverändert bleibt die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von
Leben/Gesundheit sowie bei Nichtbeachtung der Bedingungen.
§10 Freiwillige zusätzliche Bedingungen (Ausschlussumfang und Bedingung der Verifikation)
1. Unabhängig von gesetzlichen Rechten vereinbaren die Parteien, dass die Haftung des
Verkäufers insbesondere Fälle nicht umfasst, in denen die Ursache des Problems
insbesondere ist: Elektronik, Schäden durch fehlendes Öl/Flüssigkeit, Überhitzung,
ungeeignete Betriebsstoffe, nicht ersetzter kompletter Steuertrieb-Satz (sofern für den
jeweiligen Typ erforderlich), Tuning/Motorsport/Software-Modifikationen, sowie Kosten für
Demontage/Montage und Ersatzfahrzeug – soweit dies gesetzlich zulässig ist und sofern der
Kausalzusammenhang auf die vorgenannten Umstände hinweist.
2. Voraussetzung für die Bearbeitung einer Reklamation ist die Einhaltung von §8 sowie die
Ermöglichung der Verifikation durch Übergabe der Ware zur Prüfung.
3. Gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig und werden nicht eingeschränkt, soweit
eine Einschränkung gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen würde.
§11 Reklamationsverfahren und Verifikation
1. Reklamationen werden schriftlich per E-mail an: motoren24pro.reklamation@gmail.com
angenommen, mit Beschreibung der Symptome und Dokumentation.
2. Der Verkäufer ist berechtigt, die Rückgabe/Abholung der Ware zur Verifikation zu verlangen
und führt die Reparatur/den Austausch gemäß den Vorschriften durch.
3. Eigenmächtige Reparaturen und Eingriffe in die gekaufte Ware vor Ermöglichung der
Verifikation durch den Verkäufer stellen einen Verstoß gegen die Bedingungen dar und
können zu einer Einschränkung oder zum Verlust von Ansprüchen im Rahmen des
Reklamationsverfahrens / der Mängelhaftung führen – im gesetzlich zulässigen Umfang und
abhängig davon, welchen Einfluss der Eingriff auf die Möglichkeit einer zuverlässigen
Verifikation hatte.
4. Kein Service „Techniker vor Ort“.
5. Das Verletzen von Plomben/Sicherheitskennzeichnungen oder Eingriffe in die Ware ohne
Abstimmung mit dem Verkäufer kann als Umstand gewertet werden, der die Verifikation
erschwert oder unmöglich macht, und kann zur Ablehnung von Ansprüchen im gesetzlich
zulässigen Umfang führen (insbesondere wenn der Eingriff den Defekt verursacht haben
könnte oder dessen Ursache sein kann).
6. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag werden durch das für
den Sitz des Verkäufers in Polen örtlich zuständige Gericht entschieden. Diese Regelung gilt
ausschließlich für Transaktionen mit Unternehmern. Bei Verbrauchern richtet sich die
Zuständigkeit nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§12 Widerrufsrecht
1. Das Widerrufsrecht steht grundsätzlich dem Verbraucher sowie dem Unternehmer bei
Fernabsatzverträgen zu, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss keine Möglichkeit hatte,
sich mit der Ware in einer Weise vertraut zu machen, die eine bewusste Beurteilung
ermöglicht.
2. Wird der Vertrag an der vom Kunden angegebenen Adresse nach Besichtigung der Ware und
Unterzeichnung der Dokumente sowie nach Zahlung für die Ware geschlossen, gilt das
Widerrufsrecht für Verbraucher und Unternehmer nicht und eine Rückgabe der Ware ist
nicht möglich. In einem solchen Fall übergibt der Verkäufer dem Verbraucher hierzu eine
Information in den Verkaufsunterlagen, die er zusammen mit der Ware erhält und mit denen
er sich vor dem Kauf vertraut gemacht hat sowie die er unterschrieben hat.
3. Allein die Besichtigung schließt Verbraucherrechte nicht automatisch aus, jedoch kann die
Bestätigung des Zustands der Ware bei Abholung Beweisbedeutung haben, insbesondere bei
Streitigkeiten über sichtbare Mängel.
§13 Haftung des Verkäufers
1. Volle Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von
Leben/Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und
beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Im Übrigen – ausgeschlossen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen.
§14 Transportschäden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Übergabe im möglichen Umfang zu prüfen
(insbesondere Verpackung, sichtbare Risse/Abplatzungen, herausstehende Teile,
Stoßspuren).
2. Meldet der Kunde geringfügige, bei Lieferung sichtbare Mängel (z. B. gebrochene Teile,
Abplatzungen, äußere Beschädigungen), ist ein Schadens-/Beschädigungsprotokoll
erforderlich, das beim Fahrer (Frachtführer) zum Zeitpunkt der Lieferung erstellt wird, da der
Schaden im Transport oder bereits nach der Übergabe beim Kunden entstanden sein könnte
und das Protokoll die Grundlage zur Klärung der Verantwortlichkeit ist.
3. Der Kunde sollte eine Fotodokumentation der Schäden sowie der Verpackung (mit
sichtbarem Versandetikett) möglichst unmittelbar bei Lieferung erstellen.
4. Das Fehlen eines Schadensprotokolls kann die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber
dem Frachtführer unmöglich machen oder wesentlich erschweren; dies schließt jedoch die
Rechte des Kunden aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften – soweit anwendbar – nicht
aus.
§15 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung des Verkäufers; Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung
verarbeitet und an notwendige Dienstleister (Transport/Zahlungen) weitergegeben.
§16 Schlussbestimmungen
1. Anwendbares Recht: deutsches Recht unter Ausschluss des CISG; unbeschadet zwingender
Verbraucherschutzvorschriften im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.
2. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die übrigen nicht.
3. Reklamationen sind schriftlich per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
motoren24pro.reklamation@gmail.com