Montagesatz Satteldach für 2 Module Balkonkraftwerk 12 Abs 3 UStG
80 €
Versand möglich- Zustand Neu
Beschreibung
Bestellbar unter: www.panda-solar.de
In Kassel zur Abholung auf Lager
Das PV-Montagesystem ist als modulares Baukastensystem mit universell verwendbaren, hochwertigen Komponenten (Aluminium schwarz eloxiert / Edelstahl) aufgebaut und ermöglicht es Module in fast jeder beliebigen Montagesituation zu installieren. Das System besteht aus vielen langjährig bewährten Systemkomponenten und wird ständig durch neu entwickelte Bausteine kompatibel ergänzt. Es können Einzelkomponenten oder komplett zusammengestellte und konfektionierte Montagesätze bezogen werden.
Montagesatz für Satteldächer als Portrait Modulanordnung (maximale Modulbreite 1160mm), bestehend aus:
12x Edelstahl Holzschraube TX Tellerkopf 8x100
2x PV Solarkabelbfestigung für Modulrahmen
6x VA Hammerkopf Schraube mit Sperrmutter zur Verbindung Dachhaken mit Modultragprofil
6x Edelstahl Dachhaken dreifach verstellbar
2x 2400mm 40x40 Alu Modultragprofil (aufgrund manuellen Zuschnitt +/- 5mm je Profil)
4x Endklemme schwarz elox mit Klickfit Verbindung für 30mm Modulhöhe
2x Mittelklemme schwarz elox mit Klickfit Verbindung für 30mm Modulhöhe
Die angezeigten Preise beinhalten 0% MwSt gem. § 12 Abs. 3 UStG. Für Kunden, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhöht sich der Preis um die gesetzliche MwSt. von 19%. Sie können die Voraussetzungen im Impressum einsehen.
Das Impressum sowie die Informationen zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung erreichen Sie durch Klicken auf „Rechtliche Angaben".
Rechtliche Angaben
Anbieterinformationen:
Panda-Solar
Patrick Gaida
Tiefenrod 16
34320 Söhrewald - Wellerode
E-Mail: Info@panda-solar.de
Web: www.panda-solar.de
Telefon: 0561 4006 9595
Ust.-IdNr.: DE 320748669
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
LUCID Registernummer gem. VerpackG: DE3243206314709
Auszug aus §12 Abs 3 UStG:
Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.