Mönchengladbach Renovierung & Sanierung Handwerkerservice
- Stundenlohn 35 €
- Art Fliesenleger/-in
- Berufserfahrung Mit Berufserfahrung
- Arbeitszeit Vollzeit
Beschreibung
Mönchengladbach Renovierung & Sanierung
Handwerkerservice
Flexibler Handwerkerservice inkl. Werkzeug für Unternehmen und private Haushalte
Hallo!
Ich bin ein zuverlässiger Allroundhandwerker (gelernter Elektrotechniker) mit jahrzehntelanger Berufserfahrung in jeglichen handwerklichen Bereichen und biete im Raum Mönchengladbach einen Handwerkerservice u.a. in folgenden Bereichen an:
Rolladen- und Sonnenschutztechnik / Trockenbau / Fliesen-, Platten- und Mosaiklegen / Estrichlegen / Bodenlegen / Einbau von Türen, Fenstern etc. / Bautentrocknung / Reparaturen aller Art und vieles mehr …
Serviceleistungen:
• Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
• unverbindliches und kostenloses Angebot
• nach Auftragserteilung Beginn der Arbeiten innerhalb kürzester Zeit
• Materialbeschaffung
Gerne berate ich Sie bei einem unverbindlichen, persönlichen Gespräch.
Norbert Goly
Telefon: 015775875049
Ich nehme auch Daueraufträge in Form von Hausmeistertätigkeiten (auch auf Teilzeit, Minijobbasis möglich) für unterschiedliche Objekte in privater oder auch gewerblicher Hand entgegen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob ich der Richtige für Ihren Auftrag bin, scheuen Sie sich nicht nachzufragen!
Mit freundlichen Grüßen
Rechtliche Angaben
Norbert Goly
Poethenfeld 38
41068 Mönchengladbach
UStID: DE285367286
Mail: norbert.goly@gmx.de
Telefon: 015775875049
AGB
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem
Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät schonend und pfleglich zu behandeln und vor
Überbeanspruchung zu schützen. Außerdem hat er für Wartung und Pflege des Gerätes
im üblichen Rahmen zu sorgen. Der Mieter trägt die anfallenden Kosten für
Betriebsstoffe.
Das Gerät ist nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem, betriebsfähigen , der
Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Der Mieter ist mit der Bedienung vertraut gemacht und über die Einsatzmöglichkeiten
Gerätes informiert worden.
3. Der Mieter trägt Sorge dafür, dass das Gerät nur von ausreichend eingewiesenem und
ggf. dafür ausgebildetem Personal bedient wird.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und
einzuhalten, welche ihm bekannt sind, bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen
werden können.
Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Benutzung des Gerätes eingehend
hingewiesen.
Weiter verpflichtet er sich, das Gerät keinem Dritten zu überlassen.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend ,gem.
Verwendung , einzusetzen. Für evtl. Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät ,
die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät , der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder einen Vollschaden trägt der Mieter die
Haftung