Mobilh.Winterfest 20cm WolleTrockenbau,Fliesen GEG,Hersteller
1.390 € VB
- Art Weitere Wohnwagen & -mobile
- Marke Weitere Marken
- Erstzulassung Mai 2023
Beschreibung
Sie erwerben von Uns ein Mobilheim aus eigener Produktion, gebaut mit höchster Zimmermanns Qualität. (Winterfest)
Wir sind Spezialisten im Holzhausbau.
Das hier abgebildete Mobilheim ist ein Beispiel.
Unsere Modelle können nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebaut werden.
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Unsere Mobilhäuser bieten Ihnen viele Nutzungsmöglichkeiten, die können zum Beispiel als Ferienhaus, Büro / Verkaufsfläche, oder als fester Wohnsitz genutzt werden. Durch die optimale Raumaufteilung erhalte Sie alles was Sie zum entspannten Leben brauchen.
Wir fertigen für unsere Kunden in ganz Europa erstklassige Mobilheime nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen.
Bei der Herstellung von Unseren Mobilhäusern, sowie beim Materialauswahl bieten wir Ihnen höchste Qualität und Zuverlässigkeit.
Natürlich werden bei uns nur Qualitativ hochwertige Baustoffe verwendet, die in allen EU Ländern zugelassen, genormt und zertifiziert sind.
Durch die moderne Gestaltung unser Häuser, kombiniert mit natürlichen Baustoffen sorgen wir für ein Haus Ihrer Träume, das von Ihnen selbst entworfenen und durch uns verwirklicht wird.
Jedes von uns gebaute Haus zeichnet sich durch Ihren Individuellen Geschmack aus.
Sie bekommen nachwachsende Baustoffe ohne schädliche Zusätze.
Badezimmer, WC, Küche ( eine Handgearbeitete Schreinerküche) und Schlafzimmer können wir nach Ihren Wunsch einrichten, wie auch die dreifache Isolierung Ihrer Fenster, alles das ist Ihrer eigener Entwurf.
Die Dämmung Boden, Decke und Wände kann zwischen 10 cm und 20 cm gewählt werden.
Die Außenfassade kann aus Holz oder Kunststoff gefertigt werden.
Die maximale mögliche Größe des Mobilheims beträgt 18,0m x 6,0 m.
Mögliche Heizungsanlagen : Fußboden-, Zentral-, Gas- oder Elektroheizung.
Bei Uns bekommt jedes Mobilheim integrierte Fenster Rollläden, auf Wunsch auch elektrisch. Für den Innenraum verwenden wir für die Wände Echtholz oder Rigipsplatten in den Qualitätsstufen Q1 bis Q4 verspachtelt (nach Bedarf).
Alle Bäder in unseren Mobilhäusern werden auf Wunsch gefliest vor allem der Duschbereich damit Sie auch in Zukunft immer noch trockene Wände und kein Schimmel haben.
Das Ganze gibt Ihnen das Gefühl sich in einem Haus oder in einer Wohnung zu befinden, und nicht in einem Ferienhaus oder Campingwagen.
Wir sind Spezialisten im Holz und Hausbau.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Rechtliche Angaben
Mobilheime-Paderborn
Hersteller
Kasimir Wiazewicz
Detmolderstr.149
33102 PADERBORN
EURO Ust.-ID PL9552335737
mobilheimepaderborn@gmail.com
www.mobilheimepaderborn.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobilheime-Paderborn
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Fa. Mobilheime-Paderborn Kasimir Wiazewicz, hier auch genannt Mobilheime-Paderborn und dem im Auftrag genannten Auftraggeber, hier auch genannt AG. Die AGB gelten verbindlich, insofern nicht ausdrücklich schriftlich anders lautende Vereinbarungen getroffen werden. Früheren, entgegenstehenden oder widersprüchlichen AGB widersprechen wir fürsorglich bereits heute.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die im Auftrag definierten Produkte gemäß der entsprechenden Leistungsbeschreibung und des dazugehörigen Angebotes. Art und Umfang des Auftrages definieren die Produkte wie auch die dazugehörigen Nebenleistungen. Mehr – oder Minderaufwendungen außerhalb der im Vertrag definierten Beschreibung sind ausschließlich schriftlich zu vereinbaren und werden mit dem Auftragsgeber abgestimmt und bei der Abschlussrechnung verrechnet/bezahlt.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag gilt als rechtskräftig geschlossen, wenn der Auftrag inklusive des vorausgegangenen Angebots durch die Firma Mobilheime-Paderborn per E-Mail bestätigt wird.
4. Leistungsumfang
Abwicklung von Aufträgen. Der Umfang der vereinbarten Leistung ergibt sich aus dem Vertragsabschluss sowie dem vorausgegangenen Angebot. Im Angebot, auf Plänen und Zeichnungen dargestellte und beschriebene Gegenstände gelten in Ihrer Form, Farbe und in Ihren Maßen nur als näherungsweise dargestellt. Änderungen diesbezüglich hält sich Mobilheim-Paderborn ausdrücklich vor. Zusätzliche und nachträgliche Veränderungen bedürfen der Schriftform und entfalten bei einer Auftragserweiterung oder - Abänderung den Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten gemäß der in den AGB definierten Mehraufwandsbeschreibung.
5. Mehr- oder Minderaufwand
Die im Auftrag vereinbarten Leistungen sind verbindlich und können bei Feststellung eines erhöhten oder verminderten Aufwandes ohne zusätzliche gesonderte Vereinbarung um 10% der Auftragssumme durch die Firma Mobilheime-Paderborn, aber durch entsprechenden Nachweis abgeändert werden. Die Abänderung des Mehr- oder Minderaufwandes gilt bereits bei Abschluss der Vereinbarung als angenommen. Stellen die Vertragspartner, während den Arbeiten einen erheblich veränderten Aufwand ober- oder unterhalb der 10% fest, gilt eine Mehraufwands- oder Minderaufwandspauschale von 45,- Euro/Brutto je Arbeitsstunde als angenommen, dies gilt vor allem wenn bei Auftragserteilung der Umfang falsch eingeschätzt wurde und am Auftrag selbst nachträglich Abänderungen durch den AG durchzuführen und zu berücksichtigen sind.
6. Auftragserteilung an Dritte
Der Firma Mobilheime Paderborn ist es durch den Auftraggeber gestattet, die ihr übertragenen Arbeiten durch eigene Mitarbeiter auszuführen und Dritte mit der teilweisen oder vollständigen Erfüllung des Auftrages zu betrauen, zudem die zur Erfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Pläne und sonstigen relevanten Unterlagen im Rahmen der Auftragserfüllung Dritten bereitzustellen und zu überlassen.
7. Lieferfristen
Die Lieferfristen zu dem im Auftrag vereinbarten Vertragsgegenstand sind verbindlich, insofern die Erfüllung nicht durch höhere Gewalt eine Erfüllung der Vereinbarung verzögert oder verhindert. Für den Fall einer Abänderung des Auftrages nach dessen Auftragsannahme oder für den Fall des Auftretens entscheidender Gesichtspunkte, die die Auftragserfüllung aus vorher unabsehbaren Gründen verzögern, verschiebt sich der Termin der Auftragserfüllung dementsprechend. Ein Anspruch auf Minderung des Leistungsentgeltes oder Schadenersatz wird hierdurch nur dann ausgelöst, wenn die Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Mobilheime-Paderborn erfolgte. Dasselbe gilt auch, wenn bei der Auftragsdurchführung Nachfragen beim Auftraggeber über zusätzliche für die Produktfertigung relevante Gesichtspunkte festgestellt werden. Für diesen Fall gilt die Erfüllung der Lieferfrist als aufgehoben bzw. für den entsprechenden Zeitraum als unterbrochen mit der Folge, dass sich die zu erfüllende Lieferfrist verzögert.
8. Zahlung/Zahlungsverzug
Es gilt der im Auftrag vereinbarte Preis der niedergeschriebenen Beauftragung. Erhöhen sich nachweislich während der Vertragsdauer Preise für Material und Rohstoff, so ist die Fa. Mobilheime Paderborn berechtigt eine Preisangleichung vorzunehmen. Bei Auftragserteilung ist eine Zahlung von 35% der Auftragssumme vom Auftragsgeber zu entrichten. Diese Rechnung wird mit der Auftragsbestätigung zugestellt und ist sofort fällig. Weitere 35 % von der Auftragssumme werden nach der Isolierung der Boden zur Zahlung fällig. 30% der Auftragssumme werden, wenn das Projekt zur 50% abgeschlossen ist, vor der Lieferung und nach Endabnahme. Alle Angebote und Angaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Auftragserfüllung oder den im Auftrag definierten Fälligkeiten und Terminen bei Abschlagszahlungen. Für Planungen (Grundrisse) und Ausmessungen des AG berechnet die Fa. Mobilheime-Paderborn 150.- Euro pauschal. Diese werden bei Auftragserteilung dem AG wieder gutgeschrieben. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber setzt deren rechtskräftige Feststellung voraus. Alle Rechnungen der Firma Mobilheime-Paderborn sind zahlbar binnen der im Auftrag angegebenen Zahlungsfrist. Bei verspäteter Zahlung entstehen ab dem Zeitpunkt des Verzuges 5% Verzugszinsen über dem gültigen Basiszinssatz zuzüglich Mehrwertsteuer.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Fa. Mobilheime-Paderborn. Der AG ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem AG nicht gestattet.
10. Mängelrüge
Einwendungen gegen einzelne oder mehrere Positionen oder sonstigen minderndem Anspruch sind in angemessener Frist schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels an die Firma Mobilheime Paderborn zu richten. Geht spätestens 14 Tage nach Zugang der Produkte oder Leistungen von Mobilheime-Paderborn keine Mangelrüge ein, gilt die angemessene Frist als verwirkt und das Produkt bzw. die Leistung als einwandfrei angenommen und eine spätere Mangelrüge als ausgeschlossen.
11. Rücktritt
Tritt der AG oder die Firma Mobilheime-Paderborn von einem Auftrag nach dessen Auftragsannahme aus besonderem nachzuweisendem Grund zurück, bleibt die Firma Mobilheime-Paderborn berechtigt, die Leistungen, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbracht wurden, anteilig abzurechnen und als fällig zu stellen. Ein Rücktritt seitens der Firma Mobilheime-Paderborn, den der AG zu verantworten hat, schließt Schadenersatzansprüche des AG aus. Im Besondern gilt als Grund eines Rücktritts der Firma Mobilheime-Paderborn, wenn der AG nach schriftlicher Erinnerung den Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nur regelmäßig verspätet nachkam.
12. Kündigung
Beiden Parteien ist das Recht einer außerordentlichen Kündigung nicht genommen. Für den Fall einer Kündigung ist durch ein Gericht ein entsprechender Aufwandsausgleich nach dessen billigem Ermessen zu finden. Ansprüche einer Auftraggeber Kündigung sind nicht herzuleiten.
13. Referenz und Veröffentlichungsrecht
Die Firma Mobilheime-Paderborn kann auf der eigenen Webseite in geeigneter Weise auf den AG hinweisen und als Referenz benennen. Die Firma ist berechtigt alle produzierten Produkte zu fotografieren und zu veröffentlichen. Ein AG nimmt diesen Passus bereits bei Beauftragung an. Eine Ablehnung hat der Firma Mobilheime-Paderborn binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich zuzugehen.
14.Schriftformklausel
Es gilt die Schriftform, auch für den Fall mündlicher Aufhebung der Schriftformklausel, ist also mündlich nicht abänderbar. Alle Mitteilungen, Abänderung werden erst durch schriftliche Bestätigung durch die Geschäftsleitung verbindlich.
15. Salvatoresche Klausel
Sollte einer oder mehrere Punkte dieses Vertrages nicht gültig sein oder einander entgegenstehen, so ist nicht der ganze Vertrag ungültig, Das Gleiche gilt für den Fall, dass einige Punkte übersehen worden sind. An die Stelle/n einer unwirksamen, unrichtigen oder undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Parteien diesbezüglich die Einsetzung einer Bestimmung, die dem Inhalt nach dieser Vereinbarung im Einvernehmen gerecht wird. Hierzu kann die Anrufung durch einen Schlichter gemeinschaftlich vereinbart werden.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Paderborn. Es gilt deutsches Recht nach BGB und HGB.