Mobile Gasprüfung gemäß DGUV Regel 110-010 (z.B. Foodtruck)
VB
Beschreibung
Prüfung für gewerbliche Flüssiggasanlagen in / an Fahrzeugen
gemäß DGUV Regel 110-010 (DGUV Vorschrift 79 oder BGV D34)
"Zur Prüfung befähigte Person" an gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen in und an Fahrzeugen zu Brennzwecken im Gastronomiebereich und Schaustellergewerbe. Gasprüfung gewerblich nach DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ (DGUV Vorschrift 79 oder BGV D34).
Dies betrifft beispielsweise Food Trucks, Crêperien, Marktständen sowie Fahrzeuge der Gastronomie und des Schaustellergewerbes
sowie Bauwagen und mobile Büros.
Die Prüfung dient der Sicherheit der Arbeitnehmer und ist für den Unternehmer verpflichtend. Die Prüfung ist alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu wiederholen.
Die zuständigen Berufsgenossenschaften überprüfen diese Vorschriften regelmäßig.
Ich bin im Großraum Hamburg und Heiligenhafen unterwegs.
Rechtliche Angaben
*Roman* *Mischik* *Mobile* *Gasprüfung* *nach* *G607* /
*Zur* *Prüfung* *befähigte* *Person* an gewerblichen Fahrzeugen nach *DGUV* *Regel* *110-010*
20535 Hamburg
*0151* *26* *31* *9499*
roman.mischik@icloud.com
Anmerkung: Gemäß §19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer