Mitarbeiter für Folierungen und Social Media gesucht!
- Art Weitere Berufe
Beschreibung
Wir sind auf der Suche nach einem engagierten Mitarbeiter (m/w/d), der Teil unseres Teams werden möchte, um Folierungen durchzuführen und unsere Präsenz in den sozialen Medien zu stärken. Diese Position ist ideal für Studenten, die sich etwas dazuverdienen möchten.
Aufgaben:
- Durchführung von Folierungen an Fahrzeugen und anderen Oberflächen
- Erstellung von hochwertigen Inhalten für unsere Social-Media-Plattformen (Instagram, Facebook, etc.)
- Pflege und Ausbau unserer Präsenz in den sozialen Medien
Interaktion mit unseren Followern und Kunden
Anforderungen:
Erfahrung im Bereich Folierung von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich
Kreativität und Gespür für ästhetisches Design
Kenntnisse in der Nutzung von Social-Media-Plattformen
Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Flexibilität und Bereitschaft, neue Fähigkeiten zu erlernen
Wir bieten:
Flexible Arbeitszeiten (Teilzeit oder Minijob)
Ein dynamisches Arbeitsumfeld in einem aufstrebenden Unternehmen
Die Möglichkeit, sich kreativ einzubringen und eigene Ideen umzusetzen
Eine faire Vergütung entsprechend deiner Qualifikation und Erfahrung
Wenn du Interesse hast, Teil unseres Teams zu werden und deine Fähigkeiten in den Bereichen Folierung und Social Media einzubringen, dann sende uns deine Bewerbung mit Lebenslauf an
Wir freuen uns darauf, von dir zu hören!
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Carskin Folientechnik GmbH
Laubanger 10
96052 Bamberg
Handelsregister: HRB10856
Registergericht: Bamberg
Vertreten durch:
Artur Wagner
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Artur Wagner
Kontakt
Telefon: 01732682613
E-Mail: info@carskin.de
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: e-recht24.de